Hej.
Ich diskutiere gerade mit einer Freundin ob sie arbeiten muss.
Dass der 24.12. und der 31.12. kein Feiertag ist, ist uns bewusst.
Sie hat ihrem AG mitgeteilt dass sie die Feiertage (25./26.12. & 01.01.) frei haben möchte. Nun teilt der AG sie in die Nachtschicht ein.
24.12.: 22 Uhr bis 25.12.: 6 Uhr
und den
31.12.: 22 Uhr bis 01.01.: 6 Uhr
Mit der Begründung es wäre kein Feiertag dann für sie. (ps: sie hat immer Nachtschicht!)
Hat der AG recht? LG Ivory
Muss sie arbeiten?
Ich finde ja. Wie sollte es denn ihrer Meinung nach sonst sein?
Ist ja die Frage ob ihre Schicht (Nacht) als Tagesschicht zum 24., ggfs 31. gehört - oder ob ab 0 Uhr der Feiertag auch für sie beginnt.
Die Schicht gehört zu dem Tag, an dem sie beginnt.
Für die Zeit ab 0 Uhr gibt es dann Zuschläge.
Ja ,ab 00:00 beginnt der Feiertag.
Ich arbeite als Dauernachtwache.
Der Zuschlag für Feiertage wird ganz klar ab 00:00 Uhr bezahlt ...
Was arbeitet Deine Freundin???
Also ,ich bin Krankenschwester und habe einen festen Dienstplan.
Die anderen Kollegen konnten sich für die Feiertage eintragen, dann
guckt die Chefin ,ob alle Dienste besetzt sind.Ggf. können nicht
alle Wünsche erfüllt werden.
Deine Freundin MÖCHTE frei haben...aber das ist ledigl. ein Wunsch.
Irgendwer muss diese Schicht ja arbeiten.
Hier ist es allerdings so,dass man ENTWEDER Weihnachten oder Silvester/Neujahr arbeitet.
LG Loonis
Sie arbeitet an einer Tankstelle, fest als Nachtschicht.
Und muss (!) einzZuschlag bezahlt werden für nachtarbeit ? Sehe im Gesetzestext irgendwie nicht durch. Danke schon einmal.
""Sie hat ihrem AG mitgeteilt dass sie die Feiertage (25./26.12. & 01.01.) frei haben möchte. ""
Das alleine empfinde ich als harten Tobak.
Wie kommt man auf so eine Idee?
Dass sie jetzt am 24. + 31. eingeteilt ist, passt Ihr wohl auch nicht?
Für den Dienstplan zählt natürlich der Tag, an dem die Nachtschicht beginnt.
Hat nichts damit zu tun ob sie arbeiten will oder nicht, sondern darum was stimmt. ;) der vorposter schreibt auch was anderes.
Nein, Loonis hat nichts anderes geschrieben.
Eine Nachtschicht geht doch immer über 24 Uhr hinaus, deshalb hat sie nicht ab 0 Uhr frei, wenn sie am Feiertag frei haben möchte.
Ja, sie muss arbeiten. Offenbar ist sie in einem Bereich tätig, wo rund um die Uhr und jeden Tag gearbeitet werden muss. Da kann sie einen Wunsch äußern, aber an den Dienstplan muss sie sich schon halten. Ihre Kollegen möchten nämlich Weihnachten auch lieber zu Hause verbringen.
Also der AG hat Recht. Sie bekommt die Zuschläge, aber muss arbeiten.
Wenn sie den 25.12. frei haben will bzw. Urlaub hat, kann sie nicht bis 6 Uhr arbeiten. Das geht nicht, genauso mit dem 1.1.
Doch klar, sie muss dann ja abends nicht los und spart da wieder eine halbe Schicht.
Aber sie scheint ja zwei Tage Urlaub beantragt zu haben und nicht zwei Schichten ;)
Und wenn der Chef es so genehmigt hat, ist der frei der Tag.
Das ihm das nun evtl. nicht schmeckt oder wenn er ihn gar nicht genehmigt hat, ist dann noch ein anderer Punkt.
Hallo,
ja muss sie wohl.
Ist wohl irgendwas, was an 365 rund um die Uhr besetzt sein muss.
Sie hat ihre Wunschtermine mitgeteilt - mehr nicht. Chef hat anders entschieden.
Mein Mann (Rettungsdienst) hat auch über die Feiertage Nachtschicht und sowohl an Silvester als auch an Neujahr 6 - 14 Uhr. Wir haben auch Wunschtermine abgegeben - sind dieses Jahr nicht wirklich berücksichtigt worden, aber ab 22 Uhr geht das schon. Ist halt so, frei wäre sicherlich für alle schöner gewesen...
LG
Caro