Chef behauptet er hätte mich gekündigt!

Hallo zusammen,

Ich hatte vom 6.10-31.10 Urlaub, ich hatte von mir aus eine Vertretung angeboten die ich eingearbeitet habe, das wurde dankend angenommen.
Im Urlaub würde ich schwanger und mir ging es sehr schlecht, ich war also nach dem Urlaub 3 Wochen krankgeschrieben (Blutungen, drohende FG) nach den 3 Wochen hat mich meine Ärztin ins BV geschickt. Meine Vertretung hat mich netterweise weiter vertreten.

Ich hab nichts von meinem AG gehört, weder als ich krank war noch sonst wann. Auch nicht nach dem BV.

Ich bekam trotzdem meine Lohnabrechnung und Lohn (Stand aber meiner Vertretung zu) denn sie hatte nichts bekommen, die Buchhaltung Sagte, dass es erstmal weiter auf mich laufen würde weil sie nicht fest angestellt ist.

Ich hab dann erstmal selbst ein schreiben aufgesetzt das mir weiter Lohn zusteht, auch als krank war.

Heute kam dann die Antwort !! Ich bin fassungslos ..

"Wie Sie wissen haben wir sie am 13.10 fristgerecht, außerordentlich gekündigt, u.a. Weil sie ohne Erlaubnis in den Urlaub gefahren sind"... , sie haben nicht widersprochen und deshalb ist sie wirksam "..."Sie haben uns nach der Kündigung eine Bewerberin empfohlen, diese fälschlicher Weise auf ihren Namen Rechnung erstellt hat um bei dem Jobcenter sich Lohn zu erschleichen, wir bitten Sie um die Adresse der Dame um sie bei dem Jobcenter anzuzeigen!"

"Wir fordern Sie hiermit auf den Lohn zurück zu überweisen, den sie fälschlicher Weise bekommen haben"

Ich habe keine Kündigung erhalten! Da hätte ich natürlich widersprochen!

Ich bin mir 100% sicher das die mich einfach los werden wollen und sich das aus der Nase ziehen ohne Beweise zu haben.

Ich weiß ja das die das beweisen müssen das ich sie erhalten habe, aber da könnte ja einfach ein Mitarbeiter sagen das er sie mir in den Briefkasten geworfen hat!? Das würde ja laut Internet gelten, oder?

Termin beim Anwalt habe ich Freitag. Aber ich mache mir als ein Kopf ob die aus der Nummer rauskommen :-(

Jemand einen Rat?

1

Wenn sie nicht nachweisen können, dass du schriftlich gekündigt wurdest (denn eine mündliche Kündigung ist unwirksam) kommen sie da nicht raus.

Du hast hoffentlich deinen Lohn auch behalten und nicht an irgendjemanden verschenkt, denn da könnte es dann wirklich sein, dass der weg ist. Oder hast du schriftlich, dass du den weiter überweisen solltest?

Deine Vertretung muss ihren Lohn selber beim AG einklagen, damit hast du nichts zu tun.

Wenn der Mitarbeiter das sagt und du sagst, du hast es nicht, steht Aussage gegen Aussage und dann müssen sie das immer noch beweisen!

2

Hast du deinen Urlaub schriftlich eingereicht und ist dieser genehmigt wurden? Oder wurde wenigstens vor Zeugen der Urlaub genehmigt?

Generell ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dein AG versucht diese Tour nicht, ohne sich zuvor mit seinem Anwalt kurzgeschlossen zu haben. Ich denke schon, dass er hier Möglichkeiten sieht.

5

oh doch.

Das tun Arbeitgeber. Völlig an der Rechtslage vorbei und ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß

Manavgat

7

Beruhigend, dass nicht nur ich das so sehe und auch kenne!

weitere Kommentare laden
3

Bei diesen ganzen Ungereimtheiten würde ich das Ganze sofort einem Anwalt übergeben, eh ich mich noch selbst darüber ärgere.

Das ist ja nicht nur dreist, sondern schon kriminell!

4

Also jeder Anwalt bekommt da einen Lachanfall!

Grundsätzlich steht Dir bei Krankschreibung 6 Wochen weiter Lohn zu. Du zahlst auch nichts zurück, was nicht über 6 Wochen hinausgeht und das auch nur dann, wenn der Anwalt es für sinnvoll hält. Zu den Vorwürfen: der Arbeitgeber hat jemanden arbeiten lassen, von dem er keine Kontaktdaten hat? Da hat er ein Problem und nicht du.

Hinzu kommt: eine Schwangere ist nicht kündbar, außer bei so wichtigen Sachen wie Betriebsschließung oder ganz kleiner Betrieb. Dazu braucht es eine Erlaubnis, ich habe aber grad nicht parat, welche Stelle da zuständig ist. Das ist aber Arbeitgebersache.

Behalte die Nerven und lass den Anwalt machen.

Gruß

Manavgat

13

so einfach ist es auch nun wieder nicht.
Wenn sie nachweisen können, das die Kündgung per Boten eingeworfen worden ist und die Firma auch nichts von der Schwangerschaft wußten.....
da schaut es schon wieder ganz anders aus.

lisa

15

Warum haben sie denn dann weiter Lohn gezahlt?
Daher ist das mit der Kündigung schon ziemlich unsinnig!
Der Rest nicht nur unsinnig, sondern kriminell!

weitere Kommentare laden
6

Ähm, was meint der AG denn mit Rechnungsstellung und wer hat auf wessen namen Rechnung erstellt.
Bist Du dort regulär beschäftigt oder arbeitest Du mehr oder weniger (schein)selbständig für den Vogel?

LG

38

Das weiß ich nicht! Meine Vertretung hat nur ihre Stunden aufgeschrieben und bei der Buchhaltung abgegeben, meine Vertretung hat sonst nichts der gleichen gemacht. Sie hatte sogar ihre Kontodaten hinterlegt. Und die Abrechnung macht ja immer noch die Buchhaltung und nicht meine vertretung?!?
Bin ganz normal unbefristet dort angestellt. Ich erstelle keine Rechnungen für meine arbeit

40

Hast du denn dein Gehalt an deine Vertretung weiter gezahlt?

Dann musst du wie gesagt dich mit ihr auseinandersetzen und ab dem Zeitpunkt, wo die nicht mehr an dich gezahlt haben das Gehalt einklagen.

Wenn nicht, dann ist doch erst einmal alles gut!

weitere Kommentare laden
8

Hi,

also erstmal sind da gleiche mehrere Fehler drin.

1. wäre Arbeitsverweigerung ein Grund für eine fristlose Kündigung nicht zu einer fristgerechten.

2. der Erhalt der Kündigung muss immer irgendwie dokumentiert werden. Also entweder durch die persönliche Übergabe mit Zeugen, durch eine Kündigung mit Einschreiben oder durch eine Übergabe mit unterschriebener Übergabebestätigung. Kann er nicht nachweisen, das dir die Kündigung zugegangen ist, hat er Pech gehabt!

3. hätte er andere verhaltensbedingte Gründe für eine fristgerechte Kündigung, müsste er erstmal nachweisen, dass du vorher auch abgemahnt wurdest. Schriftlich natürlich!

4. Als Schwangere kann er dir nicht kündigen, das gilt auch 2 Wochen VOR dem Bekanntwerden der Schwangerschaft!

Geh zum Anwalt und lege auf jeden Fall Widerspruch bzw. Kündigungsschutzklage ein.

LG

10

Sie hat keine Kündigung, also wogegen soll sie klagen?

11

#augen

Nur weil sie keine hat, heisst es ja nicht das keine existiert.
Der Chef wird mit Sicherheit eine vorzaubern wenn er schon behauptet gekündigt zu haben!

Also muss dagegen geklagt werden.

Wogegen würdest du denn klagen??

weitere Kommentare laden
56

Ist ja schon eine Weile her, aber mich würde interessieren, was das denn für ein Arbeit ist.

Du schreibst ja, dass Du in einem ganz normalen unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst und warum solltest Du dann Deine Urlaubsvertretung bezahlen und auch noch von Deinem Gehalt? Hast Du nur unbezahlten Urlaub? Und warum suchst Du eine Urlaubsvertretung, dass ist doch die Aufgabe vom AG.