Hallo,
Ich muss euch mal um Rat bitten.
Letzte Woche ist unser Nachbar beim rangieren mit dem Wohnwagen an unser Auto gefahren. Ich habe es nicht gesehen, wurde erst dazugeholt, als es schon passiert war. Da war unser Auto regelrecht eingeklemmt und wir mussten erst drücken und mit unserem Auto zurückfahren um es vom Wohnwagen zu lösen.
Der Nachbar hat zugesagt den Schaden zu regulieren und hat auch eine Schadensregulierung an die Versicherung des Wohnwagens geschickt.
Hier ist nun das Problem: die Versicherung für den Wohnwagen sei um ein vielfaches niedriger als die vom Auto. Deswegen möchte er es nur über diese Versicherung laufen lassen. Ich soll angeben, nicht zu wissen, mit welchem Auto er gefahren ist, als es passierte. Theoretisch weiss ich das ja auch nicht, den Unfall an sich habe ich nicht gesehen, aber der Wohnwagen war noch am Auto angehängt als ich rauskamm ( hat sich übrigens auch nicht abmachen lassen, Druck zu gross).
Ist es in dieser Lage also richtig, dass die Versicherung des Wohnwagens und nicht die des Autos haftet? Spielt es eine Rolle, mit welchem Auto er bewegt wurde? Irgendwie habe ich doch ein merkwürdiges Gefühl, eben weil er so betonte,. dass ich den Unfall ja nicht gesehen habe.
Klingt das alles dubios oder ist das so üblich?
Danke Euch!
Versicherungsfall mit Wohnwagen
Hallo,
in diesem Fall wird immer die Versicherung des Zugfahrzeuges (mitbelastet). Kommt vorrangig darauf an, wo beides versichert ist. Ist beides bei der selben Versicherungsgesellschaft, dann wird aus der Versicherung des Zugfahrzeuges reguliert. Ist es bei verschiedenen Gesellschaften, dann läuft es bei uns so, dass wir als Versicherung des Wohnwagens aus dieser regulieren und dann bei der Versicherung des Zugfahrzeuges regressieren.
Selbst wenn du sagst, du weißt nicht welches Fahrzeug den Anhänger gezogen hat, muss dein Nachbar seiner Versicherung alle nötigen Auskünfte geben, da diese sonst ihm den Versicherungsschutz entziehen könnte und bei ihm nach Regulierung den Schaden zurückfordert.
vg, m.
"da diese sonst ihm den Versicherungsschutz entziehen könnte und bei ihm nach Regulierung den Schaden zurückfordert"
Das wäre dann aber nicht mehr mein Problem, richtig?
Nein, das wäre nicht dein Problem.
Hallo!
Dein nachbar will seine Versicherung betrügen und Du sollst mitmachen. Das ist eine Straftat und absolut kein Kavaliersdelikt, also bleib bitte bei der Wahrheit.
Du kannst auch gerne dem Nachbarn sagen, dass die Versicherung des Hängers bei dem Schadensbild und der Schadenshöhe ganz sicher wissen wird, dass das nicht beim von-Hand-schieben passiert ist und die ja nun nicht doof sind. Immerhin war euer Auto eingeklemmt, hat also wahrscheinlich auf beiden Seiten Schäden, wie soll das denn ohne Zugfahrzeug passiert sein?
Da gefährdest Du die gute Nachbarschaft auch nicht, wenn Du dem Nachbarn nicht bei einer Straftat hilfst.
Also gegenüber von Versicherungsgesellschaften würde ICH niemals lügen. Die haben Gutachter und die Gutachter wissen genau, dass Leute versuchen die Versicherung zu betrügen.
Ich würde schon als absoluter Laie vermuten, dass der Schaden, den ein Wohnwagenanhänger angeschoben anrichtet wesentlich geringer sein muss, als der Schaden, den er anrichtet, wenn er am Auto hängt und so bewegt wird. Das Auto hat ja doch etwas mehr Kraft .
Ich würde der Versicherung schreiben, was ich GESEHEN habe und nicht, was ich vermute! Also, Nachbar rief dich aus dem Haus, weil er dein Auto beschädigt hat. Als du heraus gekommen bist fandest du ff. Situation vor: Auto XY war am Wohnwagen angekuppelt, Wohnwagen lies sich nicht vom Auto lösen, da der Druck zu groß war, daher musstest du mit deinem Auto zurücksetzen.
Du kannst gern dazu schreiben, dass du nicht Zeuge des Unfalls warst und nicht gesehen hast, wie genau der Wohnwagen dein Auto gerammt hat. Dann hast du doch auch den Wunsch des Nachbarn erfüllt, oder? Und du selbst kannst mit ruhigen Gewissen schlafen .
Tja, ich fürchte ihr habt alle recht.....
Nach einigem gegoogle bin ich jetzt auch überzeugt, so geht es nicht!
Was ich vergessen habe zu erwähnen: der Nachbar ist gleichzeitig der Bruder unserer Vermieterin .Ärger wäre also schlecht, lügen werde ich deswegen aber nicht. Im Moment fragt die Versicherungen nur nach dem Unfallhergang, was danach war kann ich ja später noch erwähnen?
Und was mache ich wenn die Versicherung die Zahlung ablehen wird und er die Daten für die Autoversicherung nicht rausrückt? Ich kann mir jetzt beim besten Willen nicht mehr vorstellen, dass sie zahlen werden, wie ihr schon geschrieben habt hätte der Schaden nur vom schieben nicht entstehen können....In der Schadensmeldung steht auch "beim rangieren" damit sagt er doch indirekt schon aus. das es mit dem Auto war?
Der Schaden beträgt etwa 2000 Euro!
Schreib nur rein, dass Du den eigentlichen Unfall nicht gesehen hast. Punkt.
Ob er nun von Hand rangiert hat oder nicht steht ja nicht drin, aber das werden die schon raus finden.
Im Zweifel zahlt die Versicherung vom Hänger an Dich, und fordert den Betrag dann von ihm zurück, zusammen mit einer Anzeige wegen Betrug die nicht gerade schön ist - ich würde ihm also das Formual zurück geben mit dem Satz, dass Du den Unfall nicht gesehen hast und daher zum Hergang nichts sagen kannst. Ihm dabei aber dezent mitteilen, dass er sich sehr großen Ärger einhandeln kann, wenn er nicht bei der Wahrheit bleibt.
Wenn er seine Daten nicht rausrückt, dann kannst du das ganze über das Kennzeichen rausfinden. Entweder deine Versicherung melden und die machen das für dich, oder es gibt den Zentralruf der Autoversicherer http://www.gdv-dl.de/faq.html
LG
chaossid
Hi,
also normalerweise würde ich sagen, dass das die KFZ Versicherung macht, mit dem Auto....
Aber ist es nicht vollkommen egal, wie Du an Dein Geld rankommst? Hauptsache der Schaden wird reguliert.... mir wäre das echt egal. Und wenn Du es tatsächlich nicht gesehen hast, dann "lügst" Du doch auch nicht wirklich. Vielleicht hat er ihn tatsächlich "geschoben" und danach erst das Auto angekuppelt - ja ich weiß, so war es nicht...
LG
Caro
Du wirfst bestimmt auch deinen alten Fernseher runter und lässt die Versicherung deiner Mutter dafür aufkommen.
Hallo nochmal.
ihr habt mir bisher wirklich weitergeholfen. Danke dafür!
Eine Frage habe ich jetzt noch, auf dem Schadensbericht wird eine Zeichung vom Unfallhergang verlangt. Gesehen habe ich ja ihn ja nicht, ist es also in Ordnung wenn ich nur das reinschreibe?
Langsam wird mir das wirklich peinlich, aber ich muss genau wissen wie ich vorgehen muss. In meinem Beruf darf ich mir nicht das geringste Fehlverhalten erlauben, eine Anzeige wäre ein Drama.
Mir persönlich ist es schon egal, wer den Schaden reguliert, ich möchte nur nicht lügen und inzwischen bin ich auch relativ sauer auf den Nachbarn, dass er mich in so eine Lage bringt.
Ist es denn üblich, dass eine Versicherung erst zahlt und sich dann im Nachhinein mit dem Verursacher auseinandersetzt.
Ja ist üblich, deswegen gibt es ja die Versicherung.
Und wegen der Zeichnung: zeichne auf, wie du die Unfallstelle vorgefunden hast und schreibe dabei, das du zum Unfallverlauf nichts sagen kannst.
Also ich weiss ja nicht woher du deine Infos hast,aber es ist NICHT üblich das die Versicherung erst zahlt und sich dann mit dem VN (Versicherungsnehmer) in Verbindung setzt, Bevor ne Versicherung zahlt muss die Haftung geklärt sein,scheint ja aber bei der TE geklärt zu sein,insofern ist das zu vernachlässigen.
zur TE:
Also für dich ist Ansprechpartner die Versicherung des Anhängers, denen schreibst du dass du den Hergang nicht gesehen hast und dein Fahrzeug geparkt war-Fertig.
Die Versicherung des Hängers hat das mit dem VN zu klären, wie mamavon jannnick schon geschrieben hat wird ggf.bei der KFZ Versicherung regressiert (gehe ich mal von aus).
Damit hast du aber nichts weiter zu tun.
LG