Hallo! Wir haben am 11.11. einen gebrauchten Peugeot 807 bei einem Händler gekauft. 3 Tage nach dem Kauf musste das Auto in Werkstatt, da die Motortempertatur zu hoch war. Es wurde festgestellt, dass der Zahnriemen falsch eingebaut war und dadurch die Wasserpumpe Schaden genommen hat. Wir haben dann versucht beim Händler anzurufen was er dazu sagt und er ließ sich immer verleugnen. Er wollte mehrmals zurückrufen was nie geschehen ist. Wir haben ihm dann einen Brief per Einschreiben geschickt und der kam mit Annahme verweigert wieder zurück. Muss dazu sagen es ist kein Hinterhofhändler. Er hat richtig teuere Autos vor der Türe stehen. Meine Frage ist jetzt ob ihr wisst was für Rechte ich als Käufer habe. Das Auto macht noch einige Probleme wie ruckeln beim Fahren usw. Es ärgert mich das er gar nicht reagiert.
Lg.
Auto gekauft und nur Probleme
Hi, habt ihr das Auto denn nicht gründlich angeschaut??Oder probegefahren?? Wenn er ruckelt, das merkt man doch? Warum fahrt ihr eigendlich nicht direkt mit dem Auto in den Laden /Wekstatt??? Dem Händler würd ich sowas von erzählen..... Ihr seit sicher auch ein wenig blauäugig in den Kauf reingegangen... am besten jemand mitnehmen der sich mit Autos auskennt, denn ihr habt keine Ahnung...Sorry. Schau in deinen Kaufvertrag, wenn da drinn steht gekauft wie besehen habt ihr schlechte Karten....Wie alt ist das Auto? Noch Gebrauchtwagen Garantie?? Oder ne alte Schüssel für 1000 Euro??? Da täts mich dann allerdings nicht wundern.....
Lg Elfi
Nochwas... habt ihr denn das Auto woanders reparieren lassen??? nicht bei dem Händler wo ihr es gekauft habt??? Wenn ja warum????
Lg elfi
Gekauft wie gesehen gilt nur für privatverkäufe. Händler müssen Garantie geben und da sollte man auch erwarten können das solche Probleme nicht bereits nach einem Monat auftreten.
Man sollte durchaus ohne fachman zu sein beim Händler ein Fahrzeug Kaufen können ohne über den Tisch gezogen zu werden.
Warum seid Ihr nicht zu diesem Händler gefahren, als das Auto Probleme machte?
Weil der Händler über 200 km weit weg ist.
Fuhr das Auto die 200km problemlos?
Hallo, Händler sind verpflichtet 1 Jahr Garantie zu geben, aber er hätte die Möglichkeit bekommen müssen sich selbst um den schaden zu kümmern. Die Rechnung einer anderen Werkstatt muss er nicht einfach übernehmen.
"Händler sind verpflichtet 1 Jahr Garantie zu geben"
Nein, sind sie nicht!
Gruß
Demy
Ja aber wir konnten mit dem Auto nicht weiterfahren da er so hohe Motortemperatur hatte und die Gefahr auf Motorschaden bestand.
Übergib die Sache einer Anwältin.
Gruß
Manavgat
Würde ich sofort machen aber leider ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden. Könnte mich selber dafür ohrfeigen
Du sparst schon wieder an der falschen Stelle!
Eine Anwältin arbeitet gegen Euro.
Gruß
Manavgat
Die Weigerung den Brief anzunehmen führt m.E. dazu, dass er so gestellt wird, als wenn er ihn bekommen hätte.
Um jegliche juristischen Probleme zu beseitigen, solltest du einen weiteren Brief an den Händler schreiben. Diesen wirfst du mit einem neutralen Zeugen ein, der auch den Inhalt bestätigen kann.
Daran solltest du detailliert jeden Mangel konkret bezeichnen und ihn aufforern diesen durch Nachbesserung zu beseitigen. Ferner solltets Du hierzu eine konkrete angemessene Frist setzen. Ferner darauf hinwiesen, dass du im Falle der Nichtreaktion davon ausgehst, dass er die Nachbesserung endgültig verweigert und du dir f+r diesen Fall vorbehältst ohne weitere Aufforderung den Schaden durch Dritte beheben zu lassen und die Kosten hierfür von ihm einzufordern oder sofort gerichtliche Hilfe (evtl. durch ein kostenintensives selbständiges Beweisverfahren) in Anspruch zu nehmen. Die nicht unerheblichen Kosten hierfür müsse er dann ebenfalls zahlen.
Dass aufgrund der Beweislastumkehr dass Vorhandensein der Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe - bis zum Beweis des Gegenteils durch ihn - unterstellt wird würdest du als bekannt voraussetzen.
Du darfst auf keinen Fall jetzt schon die Mängel selbst beseitigen und die Kosten einfordern. Dies geht nicht. Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit geben dies selbst zu amchen.
Wurde denn jetzt bereits etwas repariert oder nicht?
Einschreiben schickt man als Einwurf und nicht mit Übergabe. Wenn mir der Absender nicht gefällt, nehm ich sowas auch nicht an.
Ja es wurde repariert, da das Auto so nicht fahrtauglich war. Schicke den Brief jetzt morgen nochmal los.
Für alles, was Du bisher in Auftrag gegeben hast, wirst Du selbst aufkommen müssen.
Wenn Du der Meinung bist, dass ein Sachmangel vorlag, dann hättest Du den verkaufenden Händler zur Nachbesserung auffordern müssen.
Der nicht angenommene Brief hilft Dir nicht, da Du ja nicht beweisen kannst, was drin stand.