nach Steuerrückzahlung plötzlich eine Nachzahlung ?

Hallo !

Kürzlich haben wir unseren Steuerbescheid zurückbekommen.

Die letzten 2 Jahre haben wir immer eine schöne kleine Rückzahlung erhalten und ich freute mich dieses Jahr auch wieder auf diesen kleinen Bonus.

Doch leider müssen wir jetzt 100 Euro mehr nachzahlen, als was wir sonst zurückbekommen haben, also etwa eine Differenz vom 500 Euro.

Wir sind beide in der Steuerklasse 4 und es hat sich nichts Gravierendes geändert - haben nur ca. 2000 Euro mehr Jahreseinkommen.

Gibt es irgendeine Änderung im Steuergesetz ?

Ich kann mir diesen Unterschied nicht erklären, habe auch auf der Zusammenstellung nicht den Grund dafür herausfinden können. Auf dem Finanzamt erreiche ich auch niemanden.

Ich würde jetzt einfach mal pauschal Widerspruch anmelden.

Ines

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Hallo,
Spontan würde mir "kalte Progression" einfallen. Durch höheres Bruttojahresgehalt erhöhter Steuersatz.
Liebe Grüße Andrea

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Danke für Deine Antwort !

Aber kann das echt so eine große Differenz ausmachen ? Wie gesagt, wir hatten Brutto ca. 2000 Euro im Jahr mehr.

Ines

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Wenn ihr beide Steuerklasse vier habt sollte das nicht vorkommen. Hat einer von euch Lohnersatzleistungen erhalten? Ich würde die Erläuterungen am Ende des Bescheides gut durchlesen, evtl. ist dort ersichtlich wie die Differenz zustande kommt.

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Ja, haben beide die Steuerklasse 4 und ich dachte eigentlich auch, daß man da nicht mit so einer großen Nachzahlung rechnen sollte.

Wir haben beide keine Lohnersatzleistungen erhalten, außer Kinder-Kranken-Geld. Das war aber im identischen Rahmen wie die Jahre zuvor.

Wir haben auch beide Steuerbescheide verglichen, konnten aber keine Fehler erkennen.

Wir werden Wiederspruch einlegen, damit das nochmal geprüft wird bzw. wir dann eine Erklärung bekommen.

Ines

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Hallo,

wenn ihr beide Steuerklasse 4 habt und keine anderen Einnahmen sondern nur Arbeitnehmereinkünfte habt, kann es systembedingt zu keiner Nachzahlung kommen. Wenn ihr den Widerspruch selbst nicht begründen könnt und kein Eingabe- oder Übernahmefehler vorliegt, wäre denkbar, dass eines eurer Lohnbüros zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Ihr solltet die Angaben auf dem Steuerbescheid nochmals mit den Angaben in eurer Lohnsteuerbescheinigung vergleichen. Notfalls müsst ihr zum Lohnsteuerhilfeverein, der den Bescheid überprüft.

LG

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Mmh... wenn ich mir so deine VK anschaue, ist dein ältestes Kind jetzt 8 Jahre....sind die Betreuungskosten vielleicht weggefallen durch die Einschulung?
Und bei mehr Gehalt zahlt man natürlich auch mehr Steuern...klar.
Ein pauschaler Widerspruch ohne Begründung bringt natürlich auch nichts.

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Hallo,

eine Einspruch ohne Begründung ist sinnlos und wird abgewiesen.
Da ist es besser, du rufst einfach mal dort an.

Ich kann mir nur vorstellen, dass ihr Progressionseinkünfte hattet wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld o.ä.
Schau mal auf den Lohnsteuerbescheinigungen, ob da was vermerkt ist.
Schau mal auf dem Bescheid in den Erläuterungen, ob da was zu Progressionseinkünften steht.

Was hat denn das Steuerprogramm ausgerechnet?

LG

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Hallo!

Ich glaube, wir haben des Rätsels Lösung...

Ich hatte ganz die Elterngeldnachzahlung für unsere Zwillinge vergessen. Das war ziemlich viel und würde damit passen.

Danke für den Hinweis :-)

Ines

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schön :-)

An sich können aber natürlich auch beim FA mal Fehler passieren.
Den Betrag von der Nachzahlung müsstest du dann in der Erläuterung ab ca. Seite 3 des Bescheides auch finden. Das Finanzamt bekommt es ja von der Elterngeldstelle gemeldet.

LG