EGV unterschrieben. Jobs auch annehmen, wenn unter Arbeitslosengeld?

Hallo,
möchte lieber anonym schreiben, daher bitte den Beitrag in Beruf und Finanzen verschieben. Danke

Hallo,

wir haben ein kleines Problem. Bzw. erstmalige Erfahrungen mit dem Arbeitsamt.

Mein Mann wird in Kürze arbeitslos und hat sich nun arbeitssuchend gemeldet. Er hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Leistungen des AA so gut wie keine (keine Fortbildung/Schulung, Bewerbungskosten) keine, dafür hat sich mein Mann verpflichtet sich mind. auf 6 Stellen bis zum nächsten Termin zu bewerben.Inititiv zu bewerben etc. In Ordnung machen wir sowieso schon.........

Jetzt hat er aber im Eingleiderungsvertrag sich verpflichtet sich auch auf den ihm mitgegeben Vermittlungsvorschlag zu bewerben. Der Bearbeiter hat zu ihm wohl gesagt, es passe nicht wirklich . Er könne sich, wenn er will bewerben. Angeblich keine Verpflichtung etc. Im EGV steht allerdings: Er verpflichtet sich....

Bewerbung vorsichtshalber fertig gemacht....

Frage: Hätte er dies gemusst?

Angenommen man würde ihn haben wollen, zahlt aber weniger als sein Arbeitslosengeld, müsste er dann da anfangen, weil er ja sich verpflichtet hat sich dort zu bewerben? Oder kann man ablehnen und auf § 140 SGB III verweisen? Sperren?

Bin gerade etwas verwirrt. Sehe dann den Sinn nicht, warum man sich auf etwas bewerben soll, dass man dann doch ablehnen muss

Geht jetzt nicht um vor Arbeit drücken. Aber gleich zu Beginn sollte man sich ja noch nicht unter Wert verkaufen. Zumal der Vorschlag auch nur eine Zeitarbeitsfirma wäre und meines Erachtens der letzte Ausweg sein sollte.

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Wenn er keine Leistungen vom AA bezieht, können sie ihm auch nichts streichen und er kann machen, was er für sinnvoll hält.

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Wurde ihm nun ALG I bewilligt oder nicht?

Ich würde mich auf JEDEN offiziellen Vermittlungsvorschlag bewerben. Sonst droht eine Sperre. Wenn das Geld, das er da verdient, nicht reicht, kann er ja aufstocken. Und sich gleichzeitig woanders bewerben.

Wenn dein Mann einen Job hat, wo Zeitarbeitsfirmen viel Arbeit vergeben, hat er eh Pech gehabt.

Da landet er dann ruckzuck. Warum bekommt er keine Bewerbungskosten? Man bekommt 5 Euro pro nachgewiesener Bewerbung. Das soll er mal schnell beantragen.

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In Zukunft keine EGV unterschreiben, resp. Solchen Passus streichen!

Initiativbewerbungen nur bei Firmen, bei denen man unter Garantie niemals arbeiten möchte. Mitlerweile haben Personaler einen regelrechten Hass auf Initiativbewerber. Ich kenne keinen, der je eine Arbeit über diese Form der Bewerbung bekommen hätte, da ist Vitamin B sehr viel effektiver. Nur für Buschtrommeln gibt's keinen Nachweis.

Damit der SB Ruhe gibt, dein Mann sich aber nicht seinen Ruf in der Branche verbauen soll, würde ich Bewerbungsanschreiben vorlegen, die natürlich nie real abgeschickt worden sind.

Zum unpassenden Vermittlungsvorschlag:

Als ich arbeitslos war, bekam ich ständig Vermittlungsvorschläge die nicht gepasst haben, ich war aber verpflichtet mich zu bewerben. Also habe ich mich beworben und mein Anschreiben in etwa so begonnen:

.....wie sie anhand der beigefügten Bewerbungsunterlagen ersehen können, verfüge ich für die von Ihnen angebotene Stelle keine / nur geringfügige Qualifikation. Leider bin ich durch das Jobcenter verpflichtet worden, mich bei Ihnen zu bewerben, da ich ansonsten Leistungskürzungen befürchten muß.

Ich möchte mich hiermit dafür entschuldigen, das ich Ihnen kostbare Arbeitszeit gestohlen habe, weil sie sich mit dieser Bewerbung beschäftigen mußten.

Das ganze habe ich 3 mal durchgezogen, dann bekam ich einen Anruf der Teamleitung, das ich mich selbstverständlich nicht bewerben soll, wenn die Qualifikation nicht passt und ich nur noch Angebote bekomme, die meiner Ausbildung entsprechen. Natürlich kam nie was, meine Arbeitsstelle habe ich allein gefunden.

Aus diesem Grund, eben weil die Firmen zugemüllt werden mit unpassenden Bewerbungen, was diese auch noch viel Geld kostet, melden nur noch wenige Firmen offene Stellen dem Jobcenter. Es gibt Netztwerke, Jobportale, Kleinanzeigen oder Vermittler wo man effektiver an freie Stellen kommt. Und jedem in der Branche erzählen , das man sucht............

Pina

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Hallo,
zunächst muss ich der Userin Pinacolada widersprechen.

Die AA kann bei Ubterschriftenverweigerung die EGV als Verwaltungsakt erlassen. Dies wäre dann ein rechtsverbindlicher Bescheid.
Und in Bezug auf die Formulierung, dass man sich "leider vom Jobcenter aus bewerben müsse", könnte es wegen Vereitelung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperre/Kürzung des Alg geben.

Es gibt noch Arbeitgeber, denen solche Formulierungen in den Bewerbungen "aufstoßen" und dUr das an das AA oder das Jobcenter melden (kommt nicht oft vor, aber passiert).

Es gibt eine Pflicht zur Bewerbung, sofern die Tätigkeit leidensgerecht und zumutbar ist.
Bewerbungskosten können auf Antrag erstattet werden, sobald ein Abspruch auf AlG 1 oder Alg 2 besteht. Bitte hierzu explizit bei der Agentur einen Antrag stellen.

Viele Grüße

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Seit dem 1.4.2011 kann die Verweigerung der Unterschrift unter der EGN nicht mehr mit Sanktionen geahndet werden:

http://rechtsanwalthassiepen.wordpress.com/2014/02/08/hartz-iv-eingliederungsvereinbarung-unterschreiben/

http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/eingliederungsvereinbarung/

http://sozialberatung-kiel.de/2012/12/03/keine-pflicht-zum-abschluss-einer-eingliederungsvereinbarung/

Es wäre wirklich wünschenswert wenn Du es unterlassen könntest andere User mit solchen Falschaussagen zu verunsichern. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: mit den freiwillig unterzeichneten EGV werden ungerechtfertigten Sanktionen Tür und Tor geöffnet, darum wurde diese Praxis auch für Verfassungswidrig erklärt.

Und natürlich kann, ja soll man sogar bei total unpassenden Vermittlungsvorschlägen dem Arbeitgeber mitteilen warum man sich dennoch für einen Job bewirbt, für den man im schlechtesten Fall keinerlei Fachkenntnis hat. Ja, die Arbeitgeber melden sich beim Jobcenter, der SB bekommt die Weisung korrekt zu arbeiten und sich das Profil seines Kunden anzuschauen, ehe er wahllos Vermittlungsvorschläge verschickt. Natürlich finden es SB nicht so toll, wenn ihrem Chef auffällt das sie Mist bauen.

Ich habe erlebt, das man mir Vermittlungsvorschläge für vollkommen andere Berufe geschickt hat, also klar war, das man sich mein Profil gar nicht angeschaut hat.

Nur bei unterqualifizierten Angeboten, wie z. b. CCA oder weitaus unterbezahlte Zeitarbeit muss man sich bewerben, besonders wenn man die EGV unterschrieben hat. Und genau das ist der Grund warum man eben gar nicht erst so einen Scheiß -Vertrag unterzeichnen sollte.

Pina

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Hallo,

zunächst einmal: man kommt um das Unterschreiben einer EGV gar nicht herum, wenn man Leistungen beziehen will (so viel zum Thema: zukünftig nicht unterschreiben).

Aber Leibeigener ist man dennoch nicht :-)

Ich habe bei unpassenden Vermittlungsvorschlägen meine Beraterin informiert, dass die Stelle aus den und den Gründen nicht passt. War niemals ein Problem.

Gruß

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Selbstverständlich bekommt man auch dann noch Leistungen, wenn Du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibst. Mit der Verweigerung Der Unterschrift drückst Du nur aus, das Sie mit der aktuell vorliegenden EGV nicht einverstanden sind. Wo wir gerade beim Thema sind. Du kannst eigene Vorschläge zur EGV vorbringen. Du kannst sogar eine eigene EGV verfassen und dem JobCenter als Alternative vorschlagen.

Ich selbst habe, bereits vor 1.4.2011, die Unterschrift der EGV verweigert, resp. Dann alles strittigen und schwammigen Begriffe gestrichen. Und rate mal, ja natürlich habe ich abschlagsfrei Leistungen erhalten.

Was Du hier verbreitest ist nur die übliche Panikmache

Pina

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Das Problem wasich sehe ist der er Messung Spielraum des sachbearbeiters. Das ist Willkür pur. Es kann in Ordnung sein... Isich nicht zu bewerben. Aber der SB kann dir dann auch ans bein pinkeln wenn er morgens seinen darmnicht entleert hatten deswegen einen blöden Tag hatd

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Stimmt, haargenau das ist das Problem.

Und genau deswegen soll man die EGV nicht unterzeichnen oder alle wischiwaschi -Formulierungen streichen.

Aber wenn Du siehst welche Schauergeschichten über dieses Thema kursieren ( Streichung aller Leistungen und so ) wundert es nicht das die Betroffen selbst an der Willkür ihnen selbst gegenüber Tür und Tor öffnen.

Pina

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...bitte nicht Alg1 und Alg 2 in einen Topf werfen..bei der Threadstellerin geht es in erster Linie um Alg 1. Da können die Leistungen versagt werden § 38 (3) SGB III = Die Gesetzeslage hierzu ist klar geregelt....und AA isr da nicht zimperlich...das hat nix mit Panikmache zu tun. Da kann sich die Threadstellerin gerne juristisch beraten lassen!

(3) Die Arbeitsvermittlung ist durchzuführen,
1.
solange die oder der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht oder
2.
bis bei Meldepflichtigen nach Absatz 1 der angegebene Beendigungszeitpunkt des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erreicht ist.
Im Übrigen kann die Agentur für Arbeit die Arbeitsvermittlung einstellen, wenn die oder der Arbeitsuchende die ihr oder ihm nach Absatz 2 oder der Eingliederungsvereinbarung oder dem Verwaltungsakt nach § 37 Absatz 3 Satz 4 obliegenden Pflichten nicht erfüllt, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Die oder der Arbeitsuchende kann die Arbeitsvermittlung erneut nach Ablauf von zwölf Wochen in Anspruch nehmen.

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