nebengewerbe - jemand ahnung

Hallo,

Ich möchte eine nebengewerbe anmelden.

Ich habe einen job, bin angestellt. Wenn ich im monat 1800 netto verdiene in meinem job und mit dem nebengewerbe sagen wir mal 2000 euro umsatz mache, wovon etwa 1000 gewinn sind, was wird da und wie versteuert? Kennt sich jemand aus? Würde eine dienstleistung anbieten. Also etwas, was die leute für x minuten/stunden nutzen dürfen.
Vielen dank.

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Das kann so keiner so genau sagen, denn das hängt davon ab, was du sonst noch absetzen kannst bei dem Rest. Wieviel Steuern du zahlst usw.

Du musst dann eine Einkommenssteuererklärung abgeben und der Gewinn steigert dein zu versteuerndes Einkommen.

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Es wird immer der Gewinn versteuert.
Dein zu versteuerndes Gesamteinkommen (Job und darauf kommt der Gewinn aus dem Nebengewerbe) musst du versteuert.

LG
Plato

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Verstehe. Kann sich das dann noch lohnen?

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Klar. Der Vorteil ist, dass du davon nicht noch mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst.

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Hast Du Dich steuerlich schon mal schlau gelesen? Ab 17500€ jährlichen Umsatz musst Du auch eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben.

Da gibt es einige Fallstricke und das Finanzamt akzeptiert 'Wusste ich nicht' eher weniger.

Grüsse
BiDi

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Zählt hierzu auch mein gehalt, oder nur der umsatz aus der selbständigen arbeit? Das würde unter 17500 im jahr bleiben.

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Nur der Umsatz aus Deinem Gewerbe. Aber Du schriebst, Du erwartest 2000€ Umsatz - oder beziehen sich die 2000€ auf's ganze Jahr?

Grüsse
BiDi

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Achso, wenn sie sich die 2000 Euro nicht aufs Jahr beziehen, dann geht das nicht mehr ohne weiteres als Nebengewerbe.

Als Kleingewerbe nur bis 17500 Euro Umsatz und sobald du mehr aus Selbstständigkeit als aus nichtselbstständiger Arbeit verdienst, musst du darüber die Sozialversicherungsbeiträge abführen usw.

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>sobald du mehr aus Selbstständigkeit als aus nichtselbstständiger Arbeit verdienst, musst du darüber die Sozialversicherungsbeiträge abführen usw.

Das ist falsch. Es gibt keine klaren Grenzen. Es kommt auch weniger auf den Verdienst an, sondern auf die benötigte Zeit. Bei Vollzeitbeschäftigen AN gilt fast alles, was nebenbei gemacht wird als Nebenberuf - Verdienst egal. Wenn man nicht vollzeit arbeitet muss man genau sehen wieviel man nebenbei arbeitet und dann ist auch der Verdienst wichtig.

Mein Mann verdient auch mit dem freiberuflichen Nebenjob mehr als mit seinem normalen Vollzeitjob als Angestellter. Sozialversicherungsbeiträge muss er aber nur auf letzteren zahlen, der Rest ist egal, selbst wenn er noch deulich mehr damit verdienen würde.

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#pro

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Sicher, dass bei 2000 Euro Umsatz 1000 Euro Gewinn bleiben?

Du setzt doch alles mögliche ab, einschließlich der Blumen auf deinem Schreibtisch....

Zu Deiner Frage: Du meldest ein Nebengewerbe an und bist bis 17.500 Euro Kleingewerbe, d. h. keine MwSt. Ob es sich lohnt, hier bis 24.000 Euro Umsatz zu gehen und sich damit den ganzen Schmonzes mit der MwSt, einschließlich der höheren Kundenpreise anzutun, wage ich zu bezweifeln. http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Die Krankenkasse interessiert das nicht, solange Du unter 15 Std. in der Woche bleibst, d. h. dein Haupteinkommen über den Job generierst. Ich würde das dort gar nicht angeben, je nach Sachbearbeiter beschäftigen die Dich mit blödsinnigen Fragen, um dann festzustellen, dass es nicht versicherungspflichtige Einkünfte sind.

Dein Gewinn ist voll steuerpflichtig. Du musst eine Steuererklärung machen und diese x Euro mehr ergeben dann y Steuern. Das gemeine daran ist die Progression. Da Du schon einen Job hast, schätze ich mal grob 30 % Steuer auf die Einnahmen aus dem Nebengewerbe. Ergo: Du musst Geld zurücklegen, sonst wird es nachher übel.

Gruß

Manavgat

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"Ob es sich lohnt, hier bis 24.000 Euro Umsatz zu gehen "

Was haben hier die 24.000 € bei Kleinunternehmer zu suchen?!?

Die Umsatzgrenze darf im ersten bzw. laufenden Jahr 17500 Euro nicht übersteigen.

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Erst lesen, dann denken und dann schreiben!

Die TE ging von 2000 Euro Umsatz aus.

Mal 12 ergibt dies 24.000 Euro. Sie muss überlegen, ob es nicht sinnvoller ist bei 17.500 Euro keine Aufträge mehr anzunehmen.

Ich schreibe doch kein Chinesisch, zum Kuckuck!

Gruß

Manavgat

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Hallo,
du gehst im Monat ca 160 Stunden arbeiten (Job), wieviele Stunden willst du dann noch arbeiten (nochmal 100 Stunden zu 20 €, oder lieber 50 Stunden zu 40 €) ?
-Hier kommen Polen, die bieten Ihre Dienstleistung, für 11,50€/Stunde an (auf Rechnung).

Im Jahr 17.500 Umsatz erwirtschaften, davon sollen ca 8.750€ Beriebsausgaben sein?
-Was hast du denn für so große Ausgaben, wenn du nur deine Dienstleistung anbietest?

Die fällige Steuer kannst du in der Steuertabelle ablesen und zurücklegen (Sicherheitshalber 50% vom Umsatz-bist du immer auf der sicheren Seite). Solltest du etwas im nächsten Jahr zurückbekommen, kannst du dir von der Erstattung etwas gönnen.

Nimm dein Personalausweis , 20-25€ und besorge dir ein Gewerbeschein (VG)

Ein Steuerprogramm ist hilfreich und zählt auch zu den Betriebsausgaben.

Ein verzicht auf die Kleinunternehmerregelung hat übrigens auch seine Vorzüge.;-)

LG
Plato

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Das kann man alles nicht pauschal beantworten.

Ich würde das mit einem FÄHIGEN Steuerberater besprechen.

Kleinunternehmerregelung hat Vor- und Nachteile, vom Gewinn würde ich mit ca. 30% Einkommenssteuer rechnen. Wenns weniger wird, auch gut.

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Hi,

was sagt denn Dein Chef dazu, bzw. was steht im Arbeitsvertrag drin?

Leider wird es immer wieder vergessen und wundert sich, das dann die Kündigung kommt.

lisa

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Der weiss es noch nicht. Aber eine ehrenantliche tätigkeit darf ich in 3 stunden die woche ausüben. Und wenn ich dieses samstags mache, wird er nix dagegen haben.

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und damit willst Du so viel Geld verdienen?

lisa

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