Steuererklärung, gemeinsam Veranlagerung, getrennt lebend...

Hi, ich hab mal eine Frage, für eine gute Freundin .

*Martin und *Simone sind noch verheiratet, *Martin hat sich im August getrennt und ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.

*Martin und *Simone mussten im Oktober (ja ein wenig spät aber besser Spät als Nie) eine Steuererklärung abgeben. *Martin war beim Steuerberater und hat diesen das für Ihn machen lassen.

Steuerjahr 2013, *Martin war das ganze Jahr durchgehend Beschäftigt, *Simone hingeben nur Krankgeschrieben, bzw. im Bezug vom Arbeitslosengeld 1.

Da Sie noch verheiratet sind, musste eine Zusammen Verlagerung gemacht werden, bzw. sollte. Wie auch immer.

Nun kam der Steuerbescheid, das Geld wird an *Martin ausgezahlt, er sagt *Simone bekommt davon nichts.

Bei einer allein Verlagerung hätte Sie nichts wieder bekommen.

Hat *Simone Anspruch auf ein Teil des Geldes, ja oder nein?

Hoffe habe es einigermaßen verständlich erklärt.

LG Melanie

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Hallo,

Simone hatte das ganze Jahr nur steuerfreie Einnahmen, wohingegen Martin das ganze Jahr steuerpflichtige Einnahmen mit Lohnsteuerabzug hatte. Die Steuererstattung steht also in voller Höhe Martin zu.

LG

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Hallo,

soweit nicht ganz richtig, denn der Steuervorteil wird bei der Berechnung des Unterhaltes mit berücksichtigt. D.h. sie bekommt schon was davon, nämlich bei dem monatlichen Getrenntlebend- Unterhalt.
Ggf. muss ise das über einen Anwalt festlegen lassen, wird nämlich gerne vergessen.

Ging mir auch so, nur umgekehrt, ich durfte für meinen GT Mann zahlen.

Liebe Grüße,

Tiana

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Hallo,
mir hat damals der gemeinsame Steuerberater dann den Anteil ausgerechnet. Aber da Simone keine Steuern bezahlt hat, würd ich auch nicht erwarten, daß ihr was zusteht. Für sowas aber unbedingt ein Exemplar des Steuerbescheides geben lassen (das steht ihr nun wirklich zu) und damit beim Anwalt nochmal nachfragen. Oder gleich Mitgliedschaft beim Steuerring oder ähnlichem beantragen (ist nicht so teuer wie ein selbständiger Steuerberater, jährliche Mitgliedschaft geht nach Einkommen) und da nachfragen. Denn:
für 2014 werden die beiden besser auch noch gemeinsam veranlagt (sie sollte also erst ab dem 01.01.2015 die Steuerklasse gewechselt haben, bei uns war das ein Steuervorteil übers Jahr von 3000€, da beiß ich gern die Zähne zusammen...) und der Unterhalt macht das ganze kompliziert. Also wenn Martin auf seinen Steuerberater besteht nächstes Jahr, dann zumindest den Bescheid nochmal prüfen lassen. Bei mir war es jetzt 2013 das erste Jahr nicht mehr gemeinsam und ich musste 3000€ nachbezahlen wegen Nachversteuerung vom Unterhalt und bekam 3500€ von meinem Ex-Mann als Ausgleich (ohne Unterhalt hätte ich 500€ Steuer zurückbekommen). Wir reden noch miteinander und die Überweisung kam kommentarlos. Aber wenn Martin nicht so ein einfacher Mensch ist (was sich schon abzeichnet...), kommt das dicke Ende erst noch und daher direkt alles schriftlich und bei Fachleuten selber nochmal nachfragen.
Ich wünsche Simone gute Nerven #winke

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Soviel ich weiß kann man sich gemeinsam veranlagen, aber trotzdem getrennt anteilig auszahlen lassen. Das muss natürlich schon beim einreichen der Erklärung passieren, ich meine dafür kann man irgendwo ein kreuzchen setzten.
Gerade für solche Fälle ja ganz wichtig.

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2013 lebten die beiden noch ganzjährig zusammen, richtig?

>>Hat *Simone Anspruch auf ein Teil des Geldes, ja oder nein?
Ja: Schliesslich wird auch Simones Grundfreifreibetrag (den sie ja nicht in Anspruch genommen hat) beim gemeinsamen Einkommen berücksichtigt. Durch den mindert sich also (unter'm Strich) Martins Steuerlast. Andererseits steigt Martins Steuerlast durch das Anrechnen des Progressionsvorbehalt von Simones Lohnersatzleistungen.

Und das muss nun nur jemand ausrechnen ;).

Grüsse
BiDi

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Äh? Sie hat doch keine Steuern gezahlt.

Eine Nutzungsentschädigung für den Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung gibt es nicht.

Man muss dabei Steuerrecht und nicht Familienrecht anwenden. Deshalb hat Jupp auch recht.

LG

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Da hast du natürlich Recht. Eine Nutzungsentschädigung gibt es in dem Sinne schon. Der Mann wird sicher irgendwo Unterhalt gezahlt haben. Von ALG1 und Krankengeld kann sie ja kaum eine eigene Wohnung und sich selbst unterhalten.
Allerdings gibt es auch noch mehr Freibeträge im Steuerrecht als eben nur diesen einen. Und ja, man kann sich als Expaar da schon einigen bevor man dem Staat ein paar Hunderter oder Tausender in den Rachen wirft. Man kann natürlich auch wie blöd auf seinem Recht beharren. Bei uns macht das jetzt nach der Scheidung noch ca. 3000€ im Jahr aus.

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Das kann man so nicht sagen.
Das beste ist, wenn Martin und Simone sich einigen. Bei mir war es damals so, dass mein Ex das Geld verdient hat, aber ich hatte die Freibeträge. Klar ich musste keine Steuern zahlen, also gab es für mich (allein) auch keine Erstattung. Er hatte die Steuern schon gezahlt, aber die Erstattung bekamen wir immer nur ZUSAMMEN zustande. Auch heute - nach der Scheidung - sind unsere Steuererklärungen noch ein gemeinsames Werk deswegen. Man muss dem Staat kein Geld in den Rachen werfen.

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Ihr könnt euch aber maximal noch im Jahr der Scheidung zusammen veranlagen lassen. Danach geht das nicht mehr... #gruebel

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Man kann sich im Jahr der Scheidung nicht mehr zusammen veranlagen lassen...normalerweise. Dem geht das Trennungsjahr voraus und da wechselt es irgendwann in die getrennten Steuererklärungen.
Es gibt aber das Realsplitting. Davon können Exehepartner noch profitieren. Mein Ex zahlt mir Unterhalt. Den darf er steuerlich geltend machen. Das verringert um einiges seine Steuerlast. Im gleichen Atemzug muss ich das Geld natürlich versteuern. Da ich aber außer diesem Unterhalt kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen habe, ist es für mich relativ leicht, mit meinen Freibeträgen auf einen Steuerbetrag von 0€ zu kommen. Sämtliche Freibeträge der Kinder, die wir frei wählen können prozentual, gehen immer voll auf seine Steuererklärung und senken seine Steuer nochmals.

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Man hätte nicht zwingend zusammen veranlagen müssen. Habe ich auch nicht getan.

Wenn man allerdings zusammen veranlagt, steht Simone somit auch die Hälfte zu da sie ja auch in 2013 noch zusammen waren.

Man kann wie schon geschrieben ein Kreuz setzen, somit erhält dann jeder automatisch die Hälfte.

Beratungstermin beim Anwalt ausmachen.

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Sorry auch das ist so nicht richtig.

Im Rahmen der nachehelichen Solidarität muss derjenige, der Stkl 5 hat, der Zusammenveranlagung zustimmen, insbesondere wenn dem mit Stkl 3 eine Nachzahlung blüht und der mit Stkl. 5 keine steuerpflichtigen Einkünfte hat. Das ist allerdings ein familienrechtlicher Anspruch, der sich jedoch auch in den Anwendungserlassen der Finanzverwaltung wiederfindet. Sicherlich: wenn es keiner einklagt, wird das nicht von Amts wegen durchgesetzt.

Anders ist es, wenn der Ehegatte mit Stkl.5 eigene Einkünfte erzielt, dann bleibt nur der zivilrechtliche Weg die Unterschrift bei Verweigerung zur Zusammenveranlagung einzuklagen.

Woraus dann jedoch auch noch die Verpflichtung zu einem hälftigen (!!!) Erstattungsanspruch resultieren sollte, ist mir schleierhaft. Der Anspruch auf die Rückzahlung entspricht der Quote der Einzahlungen. Das kriegt nicht mal das schräge deutsche Familienrecht hin, hier einen Halbteilungsgrundsatz zu erzwingen.

LG

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Frag deinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ;-)