Freistellungsauftrag vergessen einzurichten - Kann man Kapitalertragssteuer übers FA zurückholen?

Hallo,

ich habe heute die Kontoauszüge der Sparkonten unserer Kinder von der Bank geholt und daheim beim Überprüfen festgestellt, dass KEST und SOLZ (Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag) abgezogen wurden. Ich habe gleich die ganzen Kontoeröffnungsunterlagen von Anfang 2014 durchgeschaut, aber wahrscheinlich haben wir aus irgendeinem Grund vergessen diese Freistellungsaufträge auszufüllen.

Gut, es ist nicht so viel was da abgezogen wurde. Aber beim Anblick der ohnehin gerade niedrigen Zinsen ärgerlich. Kann ich mir diese Steuern über die Einkommenssteuererklärung zurückholen und falls ja, wie? Sowas ist mir bisher noch nie passiert. Die Freistellungsaufträge für die Konten habe ich mir gerade von der Homepage der Bank ausgedruckt und werde sie morgen abgeben, damit mir das nicht nochmal passiert.

LG

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Ja kannst du, bedeutet aber, du musst für jedes Kind eine Einkommenssteuererklärung machen.

Ist natürlich ein ziemlicher Aufwand, aber durch Rundung bekommen die Kinder dann meist ein paar Cent sogar mehr zurück als abgezogen wurde!

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Für jedes Kind eine eigene Einkommenssteuererklärung? Was gibt man denn da überhaupt an? Etwas anderes als persönliche Daten und eben diese einbehaltene Kapitalertragssteuer gibts ja nicht bzw. fällt mir nichts weiter ein. Einkünfte haben die Kinder ja noch nicht.

Aber die Kinder selber gebe ich ganz normal in meiner Steuererklärung an wie bisher auch mit Kinderbetreuungskosten usw. oder?

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Naja persönliche Daten inklusive Steuer-ID und alle Kapitalerträge von allen Konten. Das hat mich am meisten genervt!

Genau, der Rest normal in eurer.

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Hallo,

das ist mir für unsere drei Kinder auch einmal passiert. Dann habe ich für alle drei für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung gemacht - als Konten für die Überweisung konnte ich sogar normale Sparkonten bei der Sparkasse nutzen. Zeitgleich habe ich dann Nichtveranlagungsbescheinigungen beim Finanzamt beantragt. Dann braucht man sich drei Jahre lang nicht mehr um Freistellungsaufträge kümmern.

Freistellungsaufträge mit unbefristetem Ende reichen natürlich auch, sofern die Kinder nicht über die Grenze der Freistellung kommen. Mit einer NV-Bescheinigung dürfen sie nicht nur 801,-€ sondern 8004,-€ Zinsen (Gesamteinkünfte) haben.

LG Andrea