Weihnachtsgeld zurückzahlung bei Kündigung durch AN

Hallo ihr lieben,

ich möchte mich gerne beruflich verändern allerdings sieht mein AV eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes vor. Nun habe ich von verschiedenen Stellen gehört dass unter Umständen eine Rückzahlung nicht rechtens ist.

Ihr Experten, könntet ihr mal drüber lesen?

In meinem Arbeitsvertrag steht hierzu folgendes:

Der AN erhält, wenn er am 01.12. in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, eine Weihnachtssonderzahlung i.H.v.65% der Grundvergütung. DieAuszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt. Die Zahlung folgt freiwillig und begründet keinen Recchtsanspruch.
Der AN ist verpflichtet, die Jahresleistung zurückzuzahlen, wenn er bis zum 31.03.des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungspflicht gilt entsprechend, wenn das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass hierfür ein Verhalten des AN ist, dass der FA ein Recht zur Kündigung gegeben hätte.

Ich bin zur Zeit noch bis Ende Januar in der Probezeit, allerdings nur wegen einer Änderung einen neuen Vertrag. In der Firma bin ich seit 4 Jahren und möchte mich jetzt verändern.

Nun zu meinen Fragen:

Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen oder kann ich mich berufen darauf, dass es eine Leistung für vergangene Leistung ist?

Falls ich zurückzahlen muss kann ich aber ohne Rückzahlung zum 31.03. dann kündigen? Ich scheide ja dann erst zum 01.04 aus oder sehe ich das falsch?

LG

die#bla

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Also Probezeit bei Vertragsänderung ist schon mal nicht zulässig ;)

Ich würde sagen, du kannst erst zu einem Datum im April kündigen, denn mit einer Kündigung zum 31.3. scheidest du zum 31.3. und nicht erst 1.4. aus.

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Das wäre ne Katastrophe. Dann könnte ich erst zum 15.03 wechseln :-(

Wenns ja dann wenigstens anteilig zurückzuzahlen wäre.

LG

die#bla

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15.04 meine ich

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Du kannst erst zum 1.4. kündigen, aber da wird sich wohl dein AG nicht drauf einlasen, also nimm lieber den 15.4. Eine Kündigung zum 31.3. heißt Rückzahlung, das ist bei fast allen Firmen so.