19jähriger bald obdachlos

Ich habe hier eine total unglückliche Tochter sitzen. Ihr Problem ist folgendes:
Ihr Freund (19 Jahre) arbeitslos, ohne Ausbildung, sitzt wohl bald auf der Straße.
Sein Elternhaus ist wohl nicht berauschend (das weiß ich allerdings nicht sicher, nur aus Erzählungen der zwei Teenager). Er bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung, weder vom Vater, Mutter noch vom Stiefvater. Essen ist auch nicht immer im Haus. Und ein geheiztes Zimmer hat er auch nur, wenn seine Mutter und sein Stiefvater mal gute Laune haben. Nun müssen Sie das Haus verkaufen, weil Schulden... Neue Wohnung bereits gefunden, allerdings ohne einen Raum für besagten Jugendlichen vorzusehen. Will heißen, sie schmeißen ihn raus.

Er sitzt jetzt in der Tinte und weiß nicht wie er sich da rausmanövrieren kann. Arbeit suchen, aber wo... er hat wohl schon bei einigen Firmen vorgesprochen, (Sein Sinneswandel kam recht spät, aber er kam.) allerdings durchweg erfolglos (kein Führerschein). Ausbildung kann er wohl machen, aber die Firma braucht vorher keine Aushilfe. Jetzt habe ich ihm geraten zur Arbeitsagentur zu gehen. Termin hat er sich geholt.

Aber wovon soll er bis dato leben? AlG II? Wohngeld? Verzwickt. Ohne Arbeit oder AlGII keine Wohnung, oder? Ohne Wohnung kein Wohngeld, oder? Hat er überhaupt Anspruch.

Steht ihm dann nicht auch sein Kindergeld zu, wenn er nicht mehr bei seiner Mutter im Haushalt lebt.
Ich habe keinen blassen Schimmer. (Gott sei Dank.) Was er versuchen kann. Was ihm wahrscheinlich zusteht. Wo er sich hinwenden kann. Was er jetzt am Besten tun muss.
Gibt es evtl. eine Beratungsstelle. Ich bin überfordert und hoffe wirklich, dass mir jemand raten kann. Meine Tochter ist echt verzweifelt.
Viele Grüße Conny

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Hallo,

die Eltern des Freundes müssen ihn rauswerfen!

Dann ist er "verlassen" - das Jobcenter ist erst mal für ihn finanziell zuständig.

Er kann dann sofort einen Antrag auf ALG II stellen - er wird auch ALG II bekommen. Er kann ja nix dafür, dass seine Eltern solche Hoschis sind.

Dann umgehend Wohnung suchen und Antrag auf Darlehen für Mietkaution stellen.

Wenn er noch zusätzliche MÖbel braucht, soll er einen Antrag auf Erstausstattung stellen - als Rausgeworfener wird er ja nicht viel haben.

Dann hat er eine Wohnung, Einrichtung und regelmäßig etwas Geld auf dem Konto.

Und DANN soll er mit dem Arsch an die Wand kommen und sich bei ner Ausbildung richtig reinhängen.

Alles Gute für euch.

sbl

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Werden alle Anträge bei der Arbeitsagentur gestellt?
Dann hat er vielleicht auch endlich eine Perspektive und nutzt das, hoffentlich.
Ich danke dir von Herzen.
VG

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Hallo,

nein, keiner der Anträge wird bei der Arbeitsagentur gestellt.

Er stellt bitte alle Anträge beim Jobcenter/Landratsamt/Landkreis - wie auch immer die ALG II-Stelle bei euch heisst (wir haben hier alle Varianten, aber in den meisten Gemeinden ist es das Jobcenter).

sbl

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""Ich habe hier eine total unglückliche Tochter sitzen. Ihr Problem ist folgendes:
Ihr Freund (19 Jahre) arbeitslos, ohne Ausbildung, sitzt wohl bald auf der Straße.""

Kann er denn nicht erstmal bei Euch unterkommen?

Somit fällt erstmal die Last der Obdachlosigkeit weg. Was ihm von wo zusteht, kann man dann ja ruhiger angehen.

Und intensivst Arbeit für und mit ihm suchen!

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Hierfür ein klares JEIN!

Nein, weil ich ihn zu wenig und seine Eltern gar nicht kenne. Ich, mit meinem eigenen Teenager, genug Baustellen habe, das kann ich mir nicht antun. Mein 3jähriger, meine 15jährige Tochter und ...ich kenne die Situation ja nur aus Erzählungen der zwei Jugendlichen...besagtem arbeitslosen 19jährigen Perspektiv- ,Motivations- , bald Obdachlosen. Ich bin von 7-17:00 Uhr weg, mein LAG arbeitet und wohnt unter der Woche 140 km weit entfernt, kann also auch nicht spontan einspringen. Bzgl. Mobilität wäre es hier auch kontraproduktiv. Und wie anders jemand schrieb, wenn man erstmal wieder keine offensichtlichen Nöte hat, kriegt man den Schweinehund nicht gut überwunden. Er ist natürlich am WE bei uns herzlich willkommen. Ich versuche ihm zu helfen, indem ich mich informiere an Eltern statt, was er tun könnte, aber wollen und machen muss er es allein.

Das Ja nur wenn es gar nicht anders geht, meinem Kind zuliebe.
VG

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Sehr gute Einstellung.

Ich habe GsD keine Tochter.

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Er hat (leider) ein Recht auf Alg2. Somit kann er sich eine kleine Wohnung nehmen. Wird doch alles bezahlt. Er muss nur mal ein bisschen sein Köpfchen anstrengen und die ganzen Formulare ausfüllen. Oder er soll zu jemanden gehen, der ihm damit hilft.

Eines will ich dir raten: hole dir bloß nicht solch einen unmotivierten 19-Jährigen ins Haus. Den wirst du erst wieder los, wenn deine Tochter merkt, was er für ein Loser ist und ihn in die Wüste schickt (egal wie süß er doch ist). Sorry, für die harten Worte. Aber wenn man mit 19 nicht weiß, wo man Hilfe finden kann, dann stimmt doch was nicht im Oberstübchen.

Und dann soll er eine Ausbildung machen und nicht nur irgendwelche Aushilfsjobs. Aus solchen Jobs kommen die wenigsten Jugendlichen ohne Ausbildung je wieder raus (wir haben hier häufiger solche Bewerbungen auf dem Tisch).

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Ich bin in gewisser Hinsicht ganz bei dir. Meine Bedenken sind ähnlich. Auch wenn er noch so lieb und nett ist...
Ausbildung wichtig ohne Zweifel. Ich werde ihm aber erstmal zu einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme raten. Er muss erstmal raus aus dem "Sumpf" der Sinnlosigkeit.
Danke.

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An Deiner Stelle ...... bevor Du das wirklich zu Deinem Problem machst......würde ich mich erstmal an seine Eltern wenden, und mal nachfragen was da stimmt und was nicht.

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Du hast eigentlich vollkommen recht. Andersherum würde ich mir auch wünschen nicht vorverurteilt zu werden/mich rechtfertigen zu können.

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Hallo,

er kann sich auch ans JA wenden, dort kann er (für sich selbst) einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Der Antrag heißt einfach nur so. Könnt auch "Antrag auf Hilfe für junge Erwachsene" oder sonstwie heißen.

Die werden sich um ihm kümmern ihn unterbringen und ein Auge auf ihn haben das er seine Ausbildung und weitere gute Vorsätze weiter fest im Blick hat. Desweiteren werden sie seine Eltern zur Kasse bitten.

Er kann heute hingehen, den Antrag ausfüllen und dann MÜSSEN die ihn SOFORT um eine Unterbringung kümmern.

LG dore

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"Desweiteren werden sie seine Eltern zur Kasse bitten."

Erstens mal kann das JA gar niemanden "zur Kasse" bitten.

Zweitens mal ist per Definition jeder ab dem 18. Geburtstag für sich selbst verantwortlich - außer er befindet sich in einer Erstausbildung.

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Er hat aber noch keine Erstausbildung und wen er jetzt etwas für sein Ausbildung tun möchte und sein Leben sortiert dann sind seine Eltern schlicht Unterhaltspflichtig. Klar wird die wirtschaftliche Jugendhilfe die Eltern zur Kasse bitten wen sie den Jungen in einer WG oder eine Wohnung unterbringen und weiter betreuen.

LG dore

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