Hallo,
ich habe heute einen Schreiben von den Stadtwerken über ein Guthaben bezüglich meiner Heizkosten (Fernwärme) bekommen.
Ich bekomme hauptsächlich ALG I und lediglich unterstützend ALG II. Meine Miete wird vom Jobcenter übernommen und ich bekomme knapp 87 Euro zusätzlich zum Lebensunterhalt für meine Tochter und mich. Der Rest (knapp 500 Euro) ist ALG I und zählt ja somit zu Einkommen.
Meine Heizkosten belaufen sich auf 92 Euro im Monat. Da ich Fernwärme beziehe wird diese nicht an den Vermieter gezahlt sondern an ich überweise diese an die Stadtwerke.
Da ich lediglich von dem Jobcenter (also ARGE) 87 Euro überwiesen bekomme (Miete geht direkt an den Vermieter) und meine Heizkosten sich ja auf 92 Euro beziehen trage ich somit ja meine Heizkosten alleine. Ich gehe mal davon aus, dass ermittelt wurde, dass ich diese von meinem ALG I aufwenden kann.
Meine Frage ist nun, ob ich somit auch die Gutschrift der Stadtwerke behalten darf oder ob ich diese beim Jobcenter angeben muss. Es handelt sich hierbei um 115 Euro.
LG
Guthaben Heizkosten bei ALG I und ALG II
Hallo
Ja, das musst du angeben und es wird dir angerechnet.
Und den größtenteil deines Lebensunterhaltes zahlt das Amt. Somit ist es auch richtig so, das du es nicht behalten darfst.Und eigentlich zahlst du ja nur 5 Euro an Heiskosten selber.
Hallo,
das Geld wird voll angerechnet.
Meine Freundin hatte eine Ähnliche Situation. Sie bekommt ergänzend ALG2 und als sie ihre Nebenkostenabrechnung bekam wurde es voll angerechnet so das sie 3 Monate keine ergänzenden Leistungen bekommen hat. Begründung: Ihr Guthaben ist hoch genug das sie knapp 3 Monate keine Miete zahlen muss und diese dann im Bedarf nicht mitberechnet wird. Das sie Monatlich "nur" 150€ bekam (Miete uä hat sie mit ihrem Azubigehalt bezahlt), war dabei irrelevant.
Lg wirbelwinds.mama
Da die Heizkosten als Kosten der Unterkunft in der Berechnung des Bedarfes enthalten sind und durch das Jobcenter bezahlt werden (wenn auch nur anteilig) ist die Rückzahlung als Einkommen zu werten und entsprechend anzugeben. Da die Heizkosten aus deinem Einkommen gezahlt wurden zählt auch die Rückzahlung wieder als Einkommen du kannst nur später darüber verfügen da du es erstmal als Vorauszahlung an die Stadtwerke gezahlt hattest.
Hallo,
hierzu wäre erst einmal wichtig zu wissen, ob deine Heizkosten (92 Euro) als Bedarf berücksichtigt worden sind.
Hierzu nimmst du bitte deinen Bescheid her und liest mal die Spalte für KdU, dort ist in Grundmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten (Heizung/Warmwasser) aufgeschlüsselt.
Sollten dort deine 92 Euro als Bedarf auftauchen, sind sie berücksichtigt worden.
Damit wäre eine Gutschrift auch anrechnungsfähig.
Aber egal ob anrechnungsfähig oder nicht solltest du die Gutschrift angeben.
Ob und wie dann angerechnet wird, ist die 2. Sache. Darüber lässt sich dann hinterher noch reden.
Es aber nicht angeben ist verschweigen und damit handelst du widerrechtlich.
Grüße
Hallo,
ich danke euch für eure Antworten. Ich habe die Jahresabrechnung zum Jobcenter geschickt und vorher mit diesem telefoniert. Es wird nur ein geringer Teil meiner Heizkosten übernommen und das Guthaben wird nicht voll angerechnet. Einen Teil werde ich also behalten dürfen.
Danke für eure Antworten.