ALG II Erstattung Mietkaution

Da mein Mann nun in den Wintermonaten als Gärtner nur in Teilzeit Arbeitet müssen wir bis April wieder Aufstockend ALG II beziehen. Zum 1.4. ziehen wir um ist alles genehmigt und so weiter in der jetzigen Wohnung haben wir 900€ Kaution hinterlegt und in der neuen zahlen wir keine.

Werden die 900€ uns dann als Einkommen gewertet?
Nach dem Umzug könnten wir das Geld nämlich gut gebrauchen da wir für den Umzug nämlich keinerlei Mittel vom Amt bekommen.

LG

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Es sollte als Einkommen zählen, aber erst wenn ihr es bekommt und meist dauert das ja. Evtl. bekommt ihr dann schon kein ALGII mehr!

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Das sehe ich hier nicht so...die Mietkaution ist als Vermögen des ALG2-Empfängers anzusehen.

Wie ist der Fall wenn der Alg2-Empfänger die Mietkaution aus seinem Schonvermögen bezahlt und dann später wieder zurückerhält? Ist dann sein Vermögen plötzlich Einkommen und muss angerechnet werden?

Siehe auch der Punkt "Mietkaution aus eigenem Vermögen" in http://www.hartziv.org/mietkaution.html

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Das ist ja ganz oft so, wenn du eine Nebenkostenrückzahlung usw. vorher selber getragen hast, wird es dir trotzdem bei Rückzahlung als Einkommen angerechnet.

Zumal ich davon ausgehe, dass sie das Vermögen nicht angegeben haben.
Ich würde aber erst einmal abwarten, denn ich denke, es wird sowieso nicht zur Auszahlung kommen solange sie ALGII erhalten, wenn der Mann nur in den Wintermonaten 'Teilzeit arbeitet und danach wieder genügend verdient!

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Nein die Mietkaution gehört bereits zu eurem Vermögen. Die Freigabe dieser darf daher nicht als Einkommen gewertet werden. Sollten aber durch Freigabe der Kaution eure Freigrenze für das Schonvermögen überschritten werden ist eine Kürzung der Leistungen bis zur Schonvermögensgrenze zulässig.

Das wird von den Jobcentern gern mal falsch bewertet, insbesondere wenn die Mietkaution bei Antragstellung nicht explizit als Vermögen angegeben wurde. Das ändert aber nichts daran das nur eine Vermögensumschichtung durch die Freigabe der Kaution ddurch den Vermieter erfolgt.

Siehe auch http://www.gutefrage.net/frage/weshalb-gilt-der-rueckerhalt-einer-kaution-fuer-einen-hartz-iv--empfaenger-als-einkommen