AVR § 30 Kündigung nach Elternzeit, Auslegungssache?

Hallo,
ich hoffe hier kennt sich vielleicht jemand mit aus.

Meine Elternzeit endet am 19.3.2015 und ich habe am 25.2. ein neues Jobangebot bekommen. Nun möchte ich schnellstmöglich wechseln. Meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz:

"Zum Ende der Elternzeit kann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter das Dienstverhältnis
nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendertages
kündigen. "

Heißt dass, ich hätte schon im Dezember kündigen müssen, um zum 19.3. aus dem vertrag aus zu scheiden.

Oder kann ich jetzt zum 19.6.2015 kündigen?

Sonst habe ich 6 Wochen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende. Sprich die nächste Möglichkeit ist der 30.6.15, dann hätte die Kündigung aber schon vor 2 Wochen vorliegen müssen :-( , oder?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

LG Icy

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Mitte Mai musst du zum 30.6. kündigen. Zum 31.3. hättest du bis 17.3. kündigen müssen.

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Ja, danke.
Habe den Datumsfehler auch bemerkt beim Nachrechnen.

Werde zum 30.6. kündigen, das Angebot kam leider knapp zu spät #aerger

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rede mt Deinem Arbeitgeber....vielleicht ist er auch froh drüber, bzw. kommt Dir entgegen.

Lisa

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Hi,

frag nach einem Auflösungsvertrag. Wenn du Glück hast lässt dein AG dich gehen.

Ansonsten kannst du immer noch ordentlich kündigen.

Bin damals auch per Auflösungsvertrag gegangen.

MfG

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Was spricht dagegen einen Aufhebungsvertrag zu schließen?

Ist der Betrieb dringend auf dein Erscheinen angewiesen?

Will dein Chef dich um jeden

Preis haben, selbst wenn du wegwillst?