privathaftpflichtversicherung Streit

Hi #winke

Vielleicht kann mir einer helfen.

Als mein Bruder mit seiner Familie bei uns zu Besuch waren, haben sein Sohn (8 Jahre) und mein Sohn (6 Jahre) im Wohnzimmer lego duplo gespielt. Nach einige Zeit haben Sie angefangen rumzutoben und Sachen zu werfen. Da wir alle mit im Wohnzimmer waren, habe ich gleich reagiert und erklärt das das so nicht geht und so weiter. Mein Sohn hat sofort aufgehört, aber der Sohn von meinem Bruder hat, während ich geschimpft habe, den Stein, der er in der Hand hatte, in Richtung meines Sohnes geschmissen, nur leider den neuen ( 2 wohnen alten) fernseher getroffen. Fernseher hat Totalschaden. Nur sagt die Versicherung von meinem Bruder die übernehmen nur 50%, da die Kinder gesamtschuldner sind und ich Mitschuld habe( hab ja zu gelassen das die Steine weiterflogen#kratz). Da bin ich nicht einferstanden da ich sofort eingegriffen habe und versucht wörtliche Schaden zu verhindern. Und mein Sohn hat ja aufgehört, wieso ist er jetzt gesamtschuldner. Und wie ist das mit deliktunfähigkeit von meinem Kind? Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, wir waren ja alle dabei, auch mein Bruder. Alle haben gesehen das der Sohn von meinem Bruder den Stein geworfen hat.

Was können wir jetzt machen?

Danke

Gruß scarlit

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>>>Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt,<<<

Dann könnt ihr froh sein, dass ihr überhaupt etwas bekommmt.

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Hallo,

falsch, die Privathaftpflichtversicherung zahlt, WENN die Aufsichtspflicht verletzt wurde, abhängig vom Alter der Kinder.
http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/kinder-und-haftpflichtversicherung-wann-sie-haftet.php
http://www.haftpflichtversicherung.net/private-haftpflichtversicherung/aufsichtspflicht.html

LG
Manu

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>>>falsch, die Privathaftpflichtversicherung zahlt, WENN die Aufsichtspflicht verletzt wurde, <<<

Habe ich etwas anderes geschrieben?

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------nur leider den neuen ( 2 wohnen alten) fernseher getroffen. Fernseher hat Totalschaden---

Echt? Von einem Lego Duplo Stein?

Keine Ahnung was man da machen kann. Ich finde es krass, dass der Fernseher von sowas kaputt geht.

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"Ich finde es krass, dass der Fernseher von sowas kaputt geht. "

Hab ich auch gedacht beim Lesen und kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen - Totalschaden verursacht durch Lego Duplo Stein.

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Ich kann es mir auch nicht wirklich vorstellen.

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Was ihr machen könnt, keine Ahnung.

Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Totalschaden am Fernseher gibt von einem Lego Duplo Stein.

Vielleicht einfach froh sein, dass ihr immerhin 50% bekommt bzw. den Bruder bitten den Rest zu übernehmen.

lg, verena

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Ich weiß, wer Dir helfen kann!

http://www.rtl.de/cms/sendungen/real-life/die-versicherungsdetektive.html

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Hallo,

Denke auch das ihr froh sein könnt das ihr überhaupt die Hälfte bekommt.
Ich frage mich dabei nämlich grad ernsthaft wie es passieren kann das im inneren des Fernsehers durch einen einfachen duplo Stein, welcher von einem Kind geworfen wurde etwas kaputt gehen kann #kratz
Der ist doch nicht aus Pappe.

Ich habe 3 Kinder und da fliegt weiß Gott auch mal hier und da was durch die Gegend, grad mein Kleinster macht vor nichts halt und hat eine unglaubliche Wurfkraft, der Fernseher hat bisher noch nicht mal einen Kratzer abbekommen.

Ich weiß nicht.. Ich denke mit 50% ist man da gut bedient, um dass nicht noch mehr Gutachten erstellt werden und ihr am Ende ohne was dasteht.

LG

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"Was können wir jetzt machen?"

Nichts weiter als die Versicherung verklagen!
Mit ungewissem Ausgang.
Sie werden einfach nicht mehr bezahlen, Punkt!

Ich sehe sogar die Seite der Versicherung im Recht.
Du siehst das werfen des Lego Steines als Einzeltat, das ist es aber nicht.
Der Schaden ist insgesamt ursächlich durch das rumalbern/toben von 2 Kindern entstanden, dein Sohn und der Sohn von deinem Bruder, deshalb wird dein Sohn mit als Gesamtschulder des Schadens betitelt.
Zu Recht.

Allerdings ist es auch für mich schwer vorstellbar, dass durch das werfen eines Lego Duplo Steines von einem 8 jährigen, der Fernseher einen Totalschaden hat.

Gruß
Demy

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Ich persönlich wäre froh, 50% zu bekommen und würde die Füße still halten.
Wollt Ihr das nicht, werdet Ihr klagen müssen und dabei könnt Ihr die 50% auch noch verlieren, wenn gutachterlich bestätigt wird, was viele hier schon angemerkt haben.
Es ist schon sehr erstaunlich, dass durch so einen Plastikstein, der von einem Kind geworfen wird, ein Fernseher komplett zerstört worden sein soll.

LG

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Hallo.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich dachte, Kinder in dem Alter können noch gar nicht haftbar gemacht werden (und somit auch nicht die Versicherung)?!? #gruebel

Sei deshalb glücklich über die 50 %......

LG

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*** Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, ***

Dann können die Eltern auch nicht für den Schaden belangt werden und somit springt auch nicht deren Privathaftpflichversicherung ein. Ihr könnt also froh sein, dass ihr überhaupt etwas bekommt.

Dass der Fernseher von nem Duplostein kaputtgeht halte ich auch für höchst unglaubwürdig, aber sicher hat das die Versicherung mit einem Gutachten geprüft, du schreibst ja an anderer Stelle von einem Gutachter....