Hallo in die Runde!
Wir erwarten im Mai unser drittes Kind. Bei den ersten beiden hatte ich noch kein Gewerbe, daher ist die ganze Sache für mich neu. Fakt ist ja, wenn ich Gewinne aus einem Kleingewerbe habe UND von einem externen Arbeitgeber, handelt es sich um ein Mischeinkommen. Demnach werden nicht die letzten 12 Monate vor dem MuSchu berücksichtigt, sondern (wie in meinem Fall) das Kalenderjahr 2014. So weit bin ich mit meiner Recherche schon mal
Nun ist es ja aber so, dass ich am Ende des Bezugszeitraumes vom Elterngeld den Gewinn vom Geschäft 1:1 wieder zurück erstatten muss. Heißt: wenn ich z.B. 300 Euro Elterngeld bekomme und in einem Monat 150 Euro Gewinn habe, bekomme ich kaum noch EG!
Ok. Plan a) Ich setze mich mit meinem Baby vor den Fernsehr. Dann zieht mir keiner etwas ab. Da ich aber im Direktvertrieb arbeite und für meinen Titel dort lange Zeit hart und viel gearbeitet habe, würde mir dieser abhanden kommen. Auch wenn Deutschland DAS anscheinend befürwortet, muss natürlich eine Alternative her.
Daher meine Frage: kennt sich jemand von euch damit aus, das Gewerbe für den Bezugszeitraum vom Elterngeld ruhen zu lassen? Wenn ja, was bedeutet das genau und wie funktioniert das ganz praktisch gesehen? Was darf ich machen, was nicht?
Das Problem ist, dass durch das Team, was ich mir aufgebaut habe, automatisch Provisionen rein kommen. Zudem habe ich einen großen Kundenstamm, von denen einige mindestens 1x im Monat Ware über mich beziehen. Ganz zur Ruhe setzen kann ich mich also in der Elternzeit nicht. Es sei denn, ich würde tatsächlich alles aufgeben, was ich mir in den letzten 5 Jahren hauptberuflich aufgebaut habe. Das kann es doch nicht sein
Oh man, dass ist echt alles soo kompliziert! Vielleicht hat ja jemand von euch gerade eine ähnliche Situation hinter sich gebracht und kann berichten.
Habt lieben Dank und viele Grüße -
Kristina
Kleingewerbe in der Elternzeit ruhen lassen. Wer kennt sich aus?
Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen (wir hatten zwar das gleiche "Problem", aber es ging beim Mann "nur" um 2 x 1 Monat und da ging das ohne die Freiberuflichkeit).
Würde es denn gehen wenn dein Mann Elternzeit incl Elterngeld nimmt und du weiter arbeitest? (bzw dein Team überwiegend)
So hats eine bei uns aus dem Vorbereitungskurs gemacht, Mann hat Elternzeit & Elterngeld genommen und sie ist nach dem Mutterschutz wieder Arbeiten gegangen.
VG
Hallo und danke für Deine Hilfe!
Ich hatte einen befristeten Vertrag. Der endet mit Beginn vom MuSchu. Mein Mann hat eine gute Stelle. Die Variante kommt also leider nicht in Frage
VG Kristina
"Nun ist es ja aber so, dass ich am Ende des Bezugszeitraumes vom Elterngeld den Gewinn vom Geschäft 1:1 wieder zurück erstatten muss. Heißt: wenn ich z.B. 300 Euro Elterngeld bekomme und in einem Monat 150 Euro Gewinn habe, bekomme ich kaum noch EG!"
Nein, keine Panik, so ist es nicht.
300 Euro Elterngeld bleiben dir immer ist die wichtigste Info. Und dann wird der Gewinn angerechnet.
Sprich, wenn du 670 Euro Elterngeld erhältst, weil du 1083 Euro Einkommen vor der Geburt hattest und nun 150 Euro Gewinn hast, dann bekommst du immer noch 625 Euro Elterngeld.
Mit deinem Gewinn sind das dann insgesamt 775 Euro, die dir zur Verfügung stehen, du hast also 105 mehr als ohne Nebengewerbe´.
Ruhen lassen bedeutet, dass du gar nicht im Nebengewerbe arbeitest und gar keinen Gewinn hast.
Zweiteres lässt sich oft gut bewerkstelligen, ersteres ist schwierig.
Da aber nur die zweite Frage Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes hat, ist dies nicht nötig das Gewerbe ruhen zu lassen-
Wie gesagt, du kannst gerne nachfragen, geht aber nur per Mail als Antwort ;)
Da bist Du ja wieder Auf Dich ist aber auch in jedem Forum Verlass
Ich habe heute morgen mit einer Kollegin telefoniert. Die hat die gleiche Situation gerade hinter sich und einen ganz guten Weg gefunden.
Ruhen lassen geht in meinem Fall also nicht. Ich muss mich jetzt nochmal schlau machen, weil es wohl einen Unterschied zwischen Bezugs- und Auszahlungszeitraum gibt. In wie weit es dann sinniger für uns ist, ein oder zwei Jahre auszahlen zu lassen, entscheide ich dann danach.
Hab ein schönes Wochenende! Viele Grüße -
Kristina
"Ich muss mich jetzt nochmal schlau machen, weil es wohl einen Unterschied zwischen Bezugs- und Auszahlungszeitraum gibt. In wie weit es dann sinniger für uns ist, ein oder zwei Jahre auszahlen zu lassen, entscheide ich dann danach."
Ja, den gibt es. Bezugszeitraum sind maximal die ersten 12 (bei Alleinerziehenden 14 Monate) also ohne Splittung, Auszahlungszeitraum ist der Zeitraum in der du die gesplitteten Gelder noch gezahlt bekommst aber keine Voraussetzungen mehr erfüllen musst.
Also meist die Monate, die im 2. Lebensjahr liegen.
Angerechnet wird dementsprechend nur im Bezugszeitraum!