Hallo zusammen,
ich brauche mal einen Rat der Elterngeld-Experten unter Euch :)
Ich habe für meine im Februar 2014 geborene Tochter 12 Monate Elterngeld beantragt und im Juni 2014 den Bewilligungsbescheid erhalten. Da ich nach der Geburt wieder in Teilzeit (9 Std./Woche) arbeiten gegangen bin, konnte das Elterngeld natürlich nur geschätzt werden, da damals nicht ganz klar war, wie hoch mein Einkommen letztlich ausfallen wird. Diesbezüglich war im damaligen Bescheid ein Vorläufigkeits-Vermerk aufgeführt.
Nun habe ich alle fehlenden Nachweise eingereicht, die Elterngeldstelle hat alles geprüft und plötzlich soll ich nun einen Betrag in der Höhe eines ganzen Elterngeldes nachzahlen.
Der Grund: Ich bin im ÖD und erhalte 2x im Jahr Sonderzahlungen (Leistungszulage u. Jahressonderzahlung). Bei der Berechnung meines Einkommens vor der Geburt wurden diese Sonderzahlungen mit angerechnet, so dass mein Netto-Gehalt und somit mein Elterngeldanspruch höher ausfielen. Unter der Berechnung stand damals der Satz "Sonstige Bezüge sind nicht zum Einkommen anzurechnen".
Bei der jetzigen Bearbeitung hat die Sachbearbeiterin das Einkommen vor der Geburt plötzlich um diese Einmalzahlungen verringert. Damit fällt mein Netto-Gehalt und mein Elterngeldanspruch natürlich wesentlich geringer aus. Ich soll die Überzahlung nun zurückzahlen.
Auf telefonische Anfrage teilt mir die Elterngeldstelle mit, dass im Dezember eine neue Rechtsgrundlage in Kraft getreten sei, die die jetzige Korrektur erforderlich macht. Die Elterngeldstelle gibt aber zu, dass eine Korrektur nicht erfolgt wäre, wenn ich nicht nach der Geburt berufstätig gewesen sei. Denn dann wäre der alte Bescheid schon rechtskräftig.
Nun finde ich keine Änderung des BEEG von Dezember, aus der diese Vorgehensweise ersichtlich ist. Zum anderen ist für mein Verständnis der damalige Bescheid hinsichtlich meines Einkommens vor der Geburt doch auch bereits rechtskräftig, da damals alle erforderlichen Unterlagen vorgelegen haben. Der Vorläufigkeitsvermerk bezog sich ja nur auf das Einkommen durch die TZ-Beschäftigung nach der Geburt, was ja auch richtigerweise nun überprüft werden muss.
Falls Ihr bis hierhin durchgehalten habt und verstanden habt, um was es mir geht ;) - Könnt Ihr mir einen Tipp geben, wer da nun richtig liegt?
Ganz lieben Dank und LG
Elterngeld: Problem mit Einmalzahlungen
Einmahlzahlungen wie z. B. Leistungsprämie, Urlaubsgeld etc. werden nicht zur Berechnung des EG herangezogen. Steht auch so auf der offiziellen Website des Bundesministeriums.
Schreib doch dort mal ejne email hin und schildere deinen Fall. Die antworten in der Regel sehr schnell.
lg, verena
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Ja, das mit den Einmalzahlungen hab ich gelesen. Mir geht's aber vielmehr darum, ob die Neuberechnung meines Einkommens vor der Geburt rechtlich in Ordnung ist, oder ob der Bescheid nicht bereits bestandskräftig war und somit nicht mehr geändert werden kann. Und ob es tatsächlich im Dezember diese ominöse Änderung des BEEG gab, zu der ich im Internet nichts finden kann.
Anschreiben soll ich das Ministerium oder die Elterngeldstelle? Mit der Elterngeldstelle hab ich ja bereits gesprochen. Ich hab nur leider den Eindruck, die wissen gar nicht so genau, was die da tun... Und ja, ich darf das sagen, ich arbeite auch im ÖD, auch in einer Verwaltung und mache etwas ähnliches. ;)
LG
Das Ministerium anschreiben- die meisten Elterngeldstellen haben nicht wirklich Ahnung.
Von dieser Gesetzesänderung habe ich auch noch nie wad gelesen oder gehört!
Wenn es aber wirklich ein"vorläufiger" Bescheid ist, denke ich dass die das machen dürfen so.
Aber ich weiss es nicht und deshalb mein Rat mit der email ans Ministerium.
Da hast du leider wirklich Pech gehabt, denn es ist korrekt und hätte auch so niemals bei dir berechnet werden dürfen.
Und nein, der Bescheid ist wie der Vermerkt sagt komplett nur vorläufig gewesen.
Und nein, es gibt keine Änderung, nur eine Konkretisierung, die Einmalzahlungen waren noch nie anzurechnen!