Hallo
Ich habe fur mein Sohn 14 jahre ein Erbe ausgeschlagen. Ich kannte diesen Mann nicht, war der Opa vom Vater meines Sohnes. Mein Sohn kennt seim Vater nicht.
Da ich von der Familie nichts wissen will , da ich die ja nicht kenne , habe ich es ausgeschlagen.
So jetzt geht das vor das Familiengericht auf dem Brief steht, Der Verfahrenswert wird auf 1000 euro
Beigesetzt , die kosten des Verfahrens beträgt der Betroffene. Muss ich ja jetzt zahlen oder? Es steht auch das Vermögen vorhanden ist.
Hab jetzt niemanden erreicht. Was heisst das jetzt,.was kommt da auf mich zu ?
Bin alleinerziehend hab noch ein kleines Baby wo soll ich das Geld her bekommen. Hab so angst.
Lg
Familiengerichtliche genehmigung erbausschlagung trotz vermögen
Am ende vom Brief steht ..gegen diesen beschluss ist das Rechtsmittel der beschwerde gegeben, in diesem fall wird das verfahren zur Entscheidung dem Oberlandesgericht. ...vorgelegt werden.
Heisst das wenn ich eine Beschwerde einreichen will, das dass dann vor gericht geht? Sorry ich kenne mich da leider nicht aus .
danke fürs helfen
Sorry bei dem beschluss steht auch , das dieser beschluss erst mit rechtskraft wirksam ist. Also geht das vors gericht und muss wohl zahlen
Oh nein das heisst ich habe jetzt jede menge schulden , da ich von dem Vermögen wusste. Ich hatte aber bedenken das die anderen ausgeschlagen haben, auch der vater von meinem sohn. Jetzt hab ich wirklich angst
Wenn dein Sohn jetzt erbt müssen die anderen ausgeschlagen haben. Er ist ja nur nachrangiger Erbe.
Allerdings wäre ich in so einem Fall auch davon ausgegangen das nur Schulden vorhanden sind. Ein Gelderbe schlägt man ja eigentlich nicht aus.
"Wenn dein Sohn jetzt erbt müssen die anderen ausgeschlagen haben. Er ist ja nur nachrangiger Erbe."
NIcht unbedingt, er kann ja auch im Testament bedacht worden sein.
Also erstmal tief durchatmen!
Wenn es um einen Verfahrenswert von 1000 Euro geht, dann sind die Kosten dafür bei ca 55 Euro. Du musst also keine 1000 Euro zahlen. Ich würde also erstmal zum Gericht gehen und mir die Sache auf der Geschäftsstelle erklären lassen. Du kannst auch anrufen, aber wenn du mit deinen Papieren dort hingehst, dann ist es immer besser in einem persönlichen Gespräch alles zu klären. Du kannst dann natürlich auch erfragen um welche Höhe es sich beim Vermögen handelt. Denn es kann auch sein, dass nur 5000 Euro vorhandne sind. Das ist natürlich erstmal toll, aber als einziger Erbe wäre er dann auch für die Beerdigung zuständig und das kann dann auch nochmal teurer sein. Also lass dich nicht verrückt machen und frag einfach dort nach, von wo du die Post bekommen hast.
Und wenn du danach etwas beantragen sollst, das selbst aber nicht schaffst, dann kannst du das bei Gericht auch direkt aufnehmen lassen. Dafür sind die da. Als letzte Möglichkeit bleibt noch der Beratungshilfeschein, womit du dann gegen eine geringe Zahlung von 15 Euro ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt durchführen lassen kannst. Das ist aber immer das letzte Mittel, wenn man selbst nicht weiter kommt.