Vielleicht kennt sich ja jemand schon besser aus als ich...
Also mein ET ist Mitte Juli. Sollte das Baby also nicht so viel früher raus wollen, wäre also das Elterngeld Plus eine Option für uns. Habe mir also die Broschüre runtergeladen und trotzdem verstehe ich ein paar Dinge noch nicht:
Den Partnerschaftsbonus von vier Monaten gibts ja, wenn beide Partner gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Von welcher Stundenzahl wird da bei 100% ausgegangen? 35, 38,5 oder 40? Da wir Lehrer sind, müsste man es ja prozentual auf unser Stundendeputat umrechnen.
In der dortigen Broschüre sind auch ein paar mögliche Verteilungen. Wäre es denn auch möglich, dass ich erst 12 Monate Elterngeld beziehe, danach mein Mann seine 4 Monate Elterngeld Plus mit Teilzeittätigkeit (ich in der Zeit in Teilzeit in Elternzeit ohne Elterngeldbezug) und danach wir beide die vier Monate Partnerschaftsbonus?
Bei Teilzeittätigkeit wird ja immer anteilig der Verlust ausgeglichen. Also nehmen wir mal an, ich bekomme jetzt imaginäre 3000 Euro netto in Vollzeit. Nehmen wir mal weiter an, jetzt würde ich für Teilzeit in dem o.g. Umfang 2250 Euro bekommen. Durch meinen Familienzuschlag beim Kind sind es aber dann mit Kind bei der Teilzeittätigkeit sogar 2350. Würde die Elterngeldstelle dann die 750 Euro errechnete Differenz oder die 650 Euro tatsächliche Differenz ausgleichen? (65 Prozent davon, dividiert durch 2 bei Elterngeld Plus)
Und bei meinem Mann: Wenn er erst nach 12 Monaten Elternzeit nimmt, wird da als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld die Zeit jetzt 12 Monate vor der Geburt genommen oder die 12 Monate, während der ich schon Elterngeld beziehe? Momentan bekomme ich nämlcih die Zuschläge für unsere ersten beiden Kinder, während meines Elterngeldbezugs bekommt er sie.
Elterngeld Plus, Elternzeit... ein paar Fragen
Zur Elternzeit habe ich auch noch eine Frage:
Ich möchte gerne die drei Jahre in Anspruch nehmen, zwei Jahre sofort (halt wie o.g. im ersten Jahr komplett daheim, danach Teilzeit), das dritte Jahr später. Muss ich das dritte Jahr trotz der Änderung jetzt noch umgehend nach der Geburt anmelden?
Nach dem zweiten Jahr Elternzeit von mir von diesem Kind müsste ich mein drittes Jahr Elternzeit des zweiten Kindes aufbrauchen, damit es nicht verfällt bis zum 8. Geburtstag. Dann das dritte Jahr von diesem Kind, womit es dann ja rund 4 Jahre alt wäre. Könnte dann mein Mann zwei Jahre Elternzeit nehmen? Es ist ja nun möglich, 24 von 36 Monaten nach dem 3. Geburtstag zu nehmen. Müsste er die schon mit der Geburt anmelden, also keinen konkreten Zeitpunkt, aber immerhin mitteilen, dass er sie einplant?
Wir würden nach dem 1. Jahr immer in Teilzeit arbeiten wollen, also nie komplett daheim sein.
"Muss ich das dritte Jahr trotz der Änderung jetzt noch umgehend nach der Geburt anmelden?"
Das musstest du noch nie!
Das kannst du jetzt sogar später auch noch einfach anmelden und musst keine Übertragung beantragen, aber die Anmeldung muss 13 Wochen vor dem Beginn betragen bei Zeiten ab dem 3. Geburtstag.
Und nein, auch das muss nicht mehr vorher angemeldet werden bei deinem Mann, der natürlich die 124 Monate ab dem 4. Geburtstag nehmen kann.
Aber ist es nicht so gewesen,dass man irgendwann mal angeben musste,dass man das 3. Jahr Elternzeit nach dem 3. Geburtstag nehmen möchte? Meine Freundin hatte das nicht getan und die Schulbehörde hat es damit nicht genehmigt.
Wieso sollte durch 2 dividiert werden? Du bekommst doch das tatsächliche Elterngeld von der Differenz, aber höchstens 50% vom Elterngeld ohne Teilzeittätigkeit.
Du hast nicht berücksichtigt, dass eh nur 2700 anerkannt werden, da nirgendwo etwas anderes steht, gehe ich davon aus, dass es beim Elterngeld Plus auch so ist.
Also bei 2700 Euro hättest du Elterngeld von 1755 Euro. Davon die Hälfte sind also 877,50 Euro. Das erreichst du ja aber so eh nie aus der Differenz.
Also gibt es das was aus der Differenz errechnet wird, das sind aber bei dir 227,50 Euro, die Frage ist nur, ob es hier auch eine Mindestsumme gibt.
Berechnugnsbeispiele findest du übrigens hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/ElterngeldPlus-mit-Partnerschaftsbonus-und-einer-flexibleren-Elternzeit-Brosch_C3_BCre,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Also Division durch 2, weil beim Elterngeld Plus ja der Bezugszeitraum immer die doppelte Länge ist.
Ich bekomme auf jeden Fall die 1800 Euro Elterngeld, mein Mann auch. Die genannten Zahlen oben waren Beispiele. Was meinst du mit 2700? Das versteh ich nicht. Wo ist da eine Deckelung?
Habe das mit der Differenz so verstanden, dass ich ja bei Teilzeit zum Beispiel 700 Euro weniger bekäme als bei Vollzeit. Und dass diese Differenz zu 65% ausgezahlt wird,ich also 455 Euro Elterngeld erhalten würde, durch Elterngeld plus aber statt über 2 Monate dann 227,50 über 4 zusätzlich zu meinem Teilzeitgehalt.
Da hast du einiges Missverstanden. Die Deckelung ist bei dem Einkommen vor der Geburt zum einen auf 2700, damit man dann 1800 Euro Elterngeld maximal erhält.
Dann gibt es beim Elterngeld Plus noch die Deckelung auf höchstens 50% des Vollzeitelterngeldes, das wären 900 Euro bei dir und deinem Mann dann!
Wenn Also nun bei Teilzeit das Einkommen 2350 statt 3000 sind, wird trotzdem nur die Differenz von 2350 zu 2700 genommen, also 350 Euro und davon gibt es dann 65% und davon wird auch nichts mehr durch 2 geteilt.
Es wird ja jeder Monat beim Elterngeld Plus im Gegensatz zum Elterngeld einzeln berechnet und eben nicht halbiert!
Sprich bei deiner Rechnung, wenn die Differenz zwischen deinem Einkommen nach der Geburt und den 2700 Euro bei 700 Euro liegt (also du "nur" 2000 Euro nach der Geburt erhältst), dann erhältst du eben 455 Euro Elterngeld und da wird dann nichts mehr geteilt! Sonst hätte Elterngeld Plus ja keinen finanziellen Vorteil zum Elterngeld!
"Und bei meinem Mann: Wenn er erst nach 12 Monaten Elternzeit nimmt, wird da als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld die Zeit jetzt 12 Monate vor der Geburt genommen oder die 12 Monate, während der ich schon Elterngeld beziehe? "
Immer von vor der Geburt, damit man eben nicht so einfach künstlich das Elterngeld erhöhen kann! ;)
Es wird von 40h ausgegangen.
"Wäre es denn auch möglich, dass ich erst 12 Monate Elterngeld beziehe, danach mein Mann seine 4 Monate Elterngeld Plus mit Teilzeittätigkeit (ich in der Zeit in Teilzeit in Elternzeit ohne Elterngeldbezug) und danach wir beide die vier Monate Partnerschaftsbonus?"
Nach den Beispielen würde ich sagen ja, das sollte gehen.
Das ist die Broschüre,die ich oben auch meinte. Da gibt es nur nirgends einen Zeitpunkt,wo einer Teilzeit in Elternzeit arbeitet ohne Elterngeld, der andere ebenso,aber mit Elterngeld Plus. Hier bekommen entweder alle gleichzeitig Elterngeld und arbeiten nicht, einer arbeitet voll,der andere nicht oder beide Teilzeit MIT Elterngeldbezug.
Ich glaub,da werde ich mich nochmal vor Ort beraten lassen und absichern!
Ob Vollzeit oder Teilzeit das ist ja nicht wichtig, denn die Elternzeit hat nach wie vor nichts mit dem Elterngeld zu tun!
Also es ist ganz klar Beispiel 1, denn ob nun Vollzeit (was einige ja nie gearbeitet haben oder arbeiten, weder vor noch nach der Geburt) oder Teilzeit ist ja egal.
Und ob Elternzeit oder nicht auch!