Anspruch auf anteiliges 13. Gehalt bei Kündigung?

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht:

Das monatliche Bruttogehalt beträgt XXXXX EUR. Es werden 13 Monatsgehälter gezahlt. Mehr nicht, auch nicht wann das 13. Gehalt fällig ist. Es wurde bisher immer im November ausgezahlt.

Nun habe ich zum 31.03.15 gekündigt. Steht mir ein anteiliges Gehalt von 3/12 des Monatsbruttos zu? Habt ihr zufällig auch einen § dazu? Habe bisher nichts eindeutiges gefunden.

Des Weiteren habe ich im März meinen ganzen Resturlaub genommen. Allerdings war ich dann 1,5 Wochen krank geschrieben. Da ich nur Teilzeit gearbeitet habe, vielen in diese 1,5 Wochen Krankheit 3 Arbeitstage. Es ist doch richtig, dass mir mein Arbeitgeber diese 3 nicht genommen Urlaubstage (aufgrund Krankheit) ausbezahlen muss, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Yvonne

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Ich hab mal für dich gegoogelt:

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dreizehntes-gehalt_idesk_PI10413_HI520860.html

kein Paragraph, aber Urteile dazu.

Und sofern du einen Krankenschein abgegeben hast muss dir dein AG diese Urlaubstage wieder gutschreiben.

Lg, verena

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Hallo

Zu dem anteiligen 13 Monatsgehalt kann ich dir leider nicht helfen. Den Urlaub muss er dir entweder gewähren oder ausbezahlen.

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Guck mal z. B. hier
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/dreizehntes-gehalt_idesk_PI10413_HI520860.html

Einen gesetztlichen Anspruch gibt es nicht, also auch keinen Paragraphen, irgendwo in Deinem Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag muss das aber geregelt sein.

Die Urlaubstage, die Du nicht nehmen konntest, müssen Dir m. E. ausgezahlt werden.

LG

Anja