Vermietung inkl. Nebenkosten Einkommenssteuer ???

Hallo zusammen!

Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen bzw. einen Anhaltspunkt geben.

Wir haben seit 01.01.2014 in unserem (selbstbewohnten) Eigenheim eine Wohnung vermietet. Mit dem Mieter wurde eine Mietzahlung INKL aller Nebenkosten vereinbart.
Eine Trennung von Strom, Wasser, Heizung etc. wäre viel zu kostenaufwändig, da die Vermietung nur für ca. 2-3 Jahre vorgesehen ist - steht also nicht zur Diskussion.

Nun steht bald die Einkommenssteuer an und ich weiß nicht wie ich die Aufwendungen/Nebenkosten geltend machen soll/kann??

Darf ich die Kostenaufwendungen für die Wohnung anteilig nach m² Wohnfläche gültig machen?
Also z. B. 60m² Mietwohnung / 180m² Eigennutzung im Verhältnis 1:3

Außerdem gibt es noch einen laufenden Kredit zur Finanzierung des Hauses, können auch diese Kosten (anteilig?) in der Steuererklärung gewinnmindernd ausgewiesen werden?

Der Gang zu einem Steuerberater, bleibt mir vermutlich nicht erspart ;-), aber es wäre toll, wenn ich hier schonmal den ein oder anderen Hinweis bekommen könnte.
Dann wäre ich schon ein bisschen vorbereitet...

Danke!

LG

chicky

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***Darf ich die Kostenaufwendungen für die Wohnung anteilig nach m² Wohnfläche gültig machen?
Also z. B. 60m² Mietwohnung / 180m² Eigennutzung im Verhältnis 1:3***

Ich denke ja, anders geht es ja auch nicht. Bei uns wurde es so vom Finanzamt anerkannt.

***Außerdem gibt es noch einen laufenden Kredit zur Finanzierung des Hauses, können auch diese Kosten (anteilig?) in der Steuererklärung gewinnmindernd ausgewiesen werden?***

Ja, bei uns wurden die Zinsen anteilig gewinnmindernd anerkannt.

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Echt? Dachte, das wäre abgeschafft worden?

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Der Mieter zahlt aber doch die NK, warum sollte sie die absetzten können?

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Hallo

Nein, du kannst nichts gelten machen. Außer wenn du einen Handwerker kommen lässt.
Dann den Arbeitslohn anteilig Und den laufenden Kredit auch nicht.
Und die Nk zahlt euch doch der Mieter.

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Richtig, der Mieter zahlt die Nebenkosten.

Aber das Finanzamt kann ja nicht die im Mietpreis enthaltenen Nebenkosten als Mieteinnahme/Gewinn betrachten.

Also sagen wir einfach mal der Mieter bezahlt 500€ inkl. aller Kosten wie Heizung etc.,
dann kann ich doch die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Belege sind ja alle vorhanden, nur eben für das ganze Haus also beide Wohneinheiten.

Mit "von der Steuer absetzen" meine ich, dass die 500 € ja kein reiner Gewinn für mich sind, weil ich ja die Stromrechnungen etc. auch bezahlt habe...

LG

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Entspricht die Miete der ortsüblichen Miete, dann kannst Du alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wohnung stehen, zu 100% absetzen. Kosten, die für das ganze Haus anfallen, müssen aufgeteilt werden (Eigennutzung, Nutzung für Vermietung).

Bitte frage einen StB oder Lohnsteuerhilfeverein (sofern nicht selbständig) um Hilfe bei der Ermittlung der Abschreibungskosten.

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Hallo,

ich setze nur die Kaltmiete als Einnahme an. Im Gegenzug rechne ich dann nur die Ausgaben dagegen, die ich nicht auf die Mieter umlege. (Abschreibung, Darlehenszinsen, Reparaturen, div. pauschal). Hatte noch nie Probleme.

Ich würde mir die Mühe mit der 1 : 3 Aufteilung nicht machen. Der Verbrauch wäre dann eh nur geschätzt.

Ich weiß, das Finanzamt wollte mal immer Warmmiete und dann alle Kosten als Ausgaben. Weiß aber jetzt schon einige Fälle, bei denen das Finanzamt mit Kaltmiete/keine Kosten zufrieden war.

LG#blume

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Danke für deine Antwort!

Hat das Finanzamt noch nie nachgehakt, wie du zum Betrag der Kaltmiete ermittelst?

Lg

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Hi,

wenn das Finanzamt nachfragt, kannst Du ja den Mietvertrag vorlegen. Ich hatte noch nie eine Rückfrage.

LG#blume