Hallo!
Ich habe mal eine Frage.
Von meinem Konto laufen mehrere Abbuchungen im Monat via Lastschrift. Das klappt auch immer alles wunderbar. Mein Konto ist "fast" immer gedeckt. Lediglich am 13./14. könnte es knapp werden; aber zu diesem Zeitpunkt finden vertraglich keine Abbuchungen statt und am 15. erhalte ich wieder meinen Lohn; also soweit alles ok.
Jetzt habe ich heute morgen die Kontoauszüge geholt und folgendes gesehen.
Gläubiger A hat heute morgen versucht, die Lastschrift abzubuchen, dies wurde von meiner Bank aber zurückgebucht aufgrund mangelnder Deckung. Dispo habe ich nicht, brauche ich nicht und möchte ich nicht. Ich werde das Geld ja nun überweisen, alles an und für sich kein Problem; morgen erhalte ich ja Lohn.
Es kommen ja nun aber Mehrkosten auf mich zu. Nämlich wurde mein Konto mit 1,10€ belastet und das Konto des Gläubigers mit 3,00€! Also muss ich 4,10€ mehr zahlen ingesamt.
Ich möchte nicht kniepig erscheinen, aber Gläubiger A und ich haben einen Vertrag miteinander geschlossen, dass er jeden Monat am 10.(!!) das Geld von meinem Konto einzieht. Das war diesen Monat ein Freitag. Das hat auch schon an anderen Freitagen geklappt.
Am 10. befand sich auf meinem Konto nachweislich der abzubuchende Betrag (ich achte da schon sehr genau drauf, dass jeder sein Geld bekommt, hatte in der Vergangenheit damit echt Probleme, aber seit Jahre läuft das super).
Muss ich diese 4,10€ jetzt wirklich zahlen? Immerhin wurde versucht, das Geld vier Tage später als schriftlich vetraglich fixiert einzuziehen.
Jetzt waren eben bedingt durch das Wochenende 20,00€ zu wenig auf meinem Konto.
Kennt sich da jemand rechtlich aus? Dankeschön!
Lastschrift wurde zurückgebucht - Mehrkosten
Hallo,
Wenn das Geld am 10. da war, wo ist es dann jetzt? Es müsste sich doch auf deinem Konto befinden?!
Gruß Talesia
Hallo!
Ich war gestern einkaufen und habe mit der Karte bezahlt, da ich davon ausgegangen bin, dass das Geld wie sonst auch immer am 10. abgebucht wurde.
Jetzt sind eben 20€ zu wenig auf meinem Konto um den Betrag vollständig zu machen.
Dann wäre die Lastschrift vom Supermarkt aber zurückgebucht worden und da hätte auch gekostet!
Wenn ein Gläubiger also nicht rechtzeitig abbucht, dann hat er Deiner Meinung nach Pech und bleibt auf den entstehenden Kosten sitzen, wenn Du derzeit das Geld anderweitig ausgibst?
Klar ist es Deine Schuld ohne Wenn und Aber.
Wenn es an 20 € hängt, dann solltest Du einen Dispo einrichten. Wenn Du es nicht übertreibst, ist das auf jeden Fall günstiger als die ständigen Rücklastschriftgebühren!
Hallo,
du hättest vor deinem Einkauf am Wochenende prüfen müssen, ob noch genug Deckung auf den Konto ist. So einfach ist das.
In meinen Augen liegt die Schuld ganz klar bei dir.
LG
Nici
Hallo, ich kenne mich da leider nicht aus, aber vielleicht solltest du für solche Fälle entweder ein Polster anlegen oder einen Dispokredit abschließen. LG
Vorweg: eine solche Regelung wie bei dir würde jeder verständige Mensch so verstehen, dass nihct VOR dem 10. abgebucht wird. Durch eine spätere Abbuchuing hat regelmäßig niemand einen Nachteil.
Du müsstest also m.E bei dieser Regelung ausdrücklich mit vereinabrt haben, dass die Abbuchung auch nicht später erfolgen darf.
Auch wenn ich honriere, dass du das mit dem Geld jetzt besser im Griff hast ist mir unverständlich, dass man so knapp kalkuliert. Ist es nicht möglcih als Puffer einen Betrag von z.B. 100,-- (bzw. mehr je nach Falllage) auf dem Konto zu lassen um solche Problemfälle auszuschließen?
Und die Gebühren sind ohnehin moderat.
Mein Rat: Zahlen und daraus lernen.
Ich sehe das etwas anders, denn am 10. war das Geld drauf, der Gläubiger bucht aber nicht nach Vertrag ab (da streitet ich auch gerade mit Santander rum z.B. die buchen ab, wie sie lustig sind) und muss damit die entstandenen Mehrkosten tragen.
Ich würde aber wohl die Einzugsermächtigung widerrufen und dann ab sofort überweisen.
Sorry, ich muss dir hier widersprechen, denn auch wenn du immer und zu allem deinen Quark dazu gibst und als große Autorität auftrittst, liegst du auch hier - einmal mehr wie so oft bei finanziellen Themen - gewaltig daneben.
Ich habe nicht alle Antworten gelesen, mag sein, dass ich nur das wiederhole, was andere bereits geschrieben haben, aber:
- es ist ausgeschlossen, dass mit dem Abbucher ein genaues Datum ("immer AM 10. ..." ) vereinbart wurde; logisch ist, dass nur ein ungefährer Zeitraum vereinbart wird, ist technisch ja aufgrund von Wochenenden/Feiertagen auch gar nicht anders machbar. Man vereinbart daher z.B. "am 1. Werktag des Monats", "zu Ultimo", "nach dem 12. d.M." oder so
- und selbst wenn dies so wäre: die Schuld ist doch nicht dadurch getilgt, dass der Gläubiger an genau diesem Termin nicht gezahlt hat; wo gibts denn sowas?!, das ist schuldrechtlich doch völliger Quatsch
- davon mal abgesehen sind Geldschulden eh Schickschulden, der Schulder ist somit dafür verantwortlich, dass das Geld beim Gläubiger ankommt, nicht umgekehrt.
Wenn man es genau nimmt, liegt hier sogar nach der Schilderung der Fragestellerin ein EC-Kartenbetrug vor: Sie wusste, dass noch eine Forderung offen ist, und sie geht dennoch mit der Karte einkaufen. Dass sie den Kontostand nicht im Kopf hatte, ist ihr Verschulden, Sie hätte sich über die Umsätze informieren müssen, bevor sie einkaufen geht.
Freundliche Grüße
" dem Abbucher ein genaues Datum ("immer AM 10. ..." ) vereinbart wurde; logisch ist, dass nur ein ungefährer Zeitraum vereinbart wird, ist technisch ja aufgrund von Wochenenden/Feiertagen auch gar nicht anders machbar. Man vereinbart daher z.B. "am 1. Werktag des Monats", "zu Ultimo", "nach dem 12. d.M." oder so"
Faksch, es gibt Verträge, wo genau das Datum in der Abbuchungsliste steht und welche, wo steht am 10. oder vorangehenden/folgendem Werktag. Das steht in einigen ganz klar drin.
Hier sagt die TE es ist immer der 10. vereinbart, dann darf nicht irgendwann abgebucht werden.
Wobei es schon darauf ankommt, was in ihrem Vertrag steht.
Aber irgendwann abzubuchen geht nicht und dann liegen die Kosten beim Verursacher. Und das wäre bei einer Vereinbarung immer der 10. nicht die TE!
Und das die Schuld dann getilgt ist, hat ja auch keiner gesagt, aber die Kosten, die dadurch entstehen gehen zu Lasten des Verursachers. Also Verzugszinsen z.B. oder eben Rückbuchungskosten.
Und nein, die TE hat nicht unbedingt betrogen, denn ob sie sich über den Kontostand informiert hat, wissen wir nicht.
Wenn sie also davon ausgegangen ist, dass die Abbuchung weg ist und dann geguckt hat, wie der Kontostand ist, dann kann sie natürlich das Geld ausgeben.
Hallo,
jetzt habe ich mich mal ein wenig durch die teils merkwürdigen Beiträge auf deinen Thread gelesen und kann nur den Kopf schütteln.
Du sagst, dass du aufgrund weniger finanzieller Mittel darauf achten musst, wann welche Abbuchung getätigt wird. Warum das denn?
Du hast Summe X zur Verfügung, davon gehen im Laufe eines Monats die Beträge A, B und C weg. Was übrig bleibt, kannst du ausgeben, für was auch immer.
Ein einfaches Karoheft hilft, hier den Überblick zu behalten oder eine Excel-Tabelle, ganz wie du möchtest. Jeder Umsatz wird abgehakt, dann sieht man genau, was noch offen ist.
Nachdem hier alle Welt rund um die Uhr im Netz vertreten ist, verstehe ich nicht, warum man nicht das Online-Banking zum Abfragen des Kontostandes und vor allem der gebuchten Umsätze nutzt.
Wenn deine Abbuchung nicht am 10. sondern erst am 13. oder 14. kommt, hast du einen Vorteil davon, weil dein Konto länger ein Guthaben aufweist.
Bezahlen musst du deine Verpflichtungen so oder so, wann ist doch egal, Hauptsache, du trägst Sorge dafür, dass dein Konto das aushält.
Zahle einfach die Gebühr und behalte deine Umsätze besser im Auge.