Steuerexperten hier?

Hallo!

Mein Lebensgefährte hatte 2010 bis 2013 ein Nebengewerbe, das das Finanzamt nun rückwirkend als "Liebhaberei" einstuft, weil er in den 4 Jahren nur Verlust gemacht hat (knapp 7.000 €).

Nun ist es ja so, dass sich seine Einkommensteuererstattungen in den Jahren 2010 bis 2013 durch den berücksichtigten Verlust aus dem Gewerbebetrieb erhöht hatten, weil der Verlust jeweils vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wurde.

Wir wollten nun schon mal grob überschlagen, wie hoch die Nachzahlung ausfallen wird. Kann ich dafür einfach das zu versteuernde Einkommen wieder um den Verlustbetrag erhöhen und dann mit dem Steuersatz multiplizieren?

Dann hab ich zwar wegen der Progression einen etwas zu niedrigen Steuersatz zu Grunde gelegt, aber ich hätte schon mal ne grobe Hausnummer. Das dann noch Zinsen fällig werden, wissen wir :-(

Danke vorab!

haaase12

1

Hast er jedes Jahr Verlust gemacht oder insgesamt in der Zeit?

Ich würde darüber nachdenken, ob sich ein Vorgehen gegen diese Einstufung evtl. lohnt!

2

Wir haben den Brief schon an den Steuerberater von damals weitergeleitet.

Die 7.000 € Verlust waren auf die 4 Jahre verteilt, also jedes Jahr Verlust.

3

Hi,

ich vermute, dass die Bescheide wegen der Einkunftserzielungsabsicht vorläufig waren, oder? Die Chancen dagegen vorzugehen halte ich für relativ gering, wenn man nicht ausgesprochen gute Argumente hat (zB ein Kredit, der sehr schnell wegfällt und damit dann prognostisch positive Einkünfte anfallen).

Du kannst mal nach einem "Einkommensteuerrechner" googlen, da gibt es Gute vom BMF. Dann gibst Du den Betrag ein wie Du es selbst oben beschrieben hast (zu versteuerndes Einkommen plus Verlust des jeweiligen Jahres). Damit hast Du den Nachzahlungsbetrag, der allerdings in allen Jahren der Verzinsung unterliegt.

LG

4

Ach ja hups, das mit den Zinsen wusstet ihr ja schon...

LG

5

Danke für deinen Beitrag.

Ja, die Bescheide waren vorläufig. Ich schätze die Chancen auch als gering ein.

Nicht zu ändern :-(

weitere Kommentare laden
12

Hey,

also ich würde das so erstmal nicht hinnehmen. Auch wenn man über Jahre Verluste hat, muss das Finanzamt nicht unbedingt das als Liebhaberei einstufen.

Es kommt immer auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Dass das Gewerbe beendet wurde, kann auch so ausgelegt werden, dass die Verluste nicht noch vergrößert werden sollten, und somit rechtzeitig die Notbremse gezogen wurde und das Gewerbe abgemeldet wurde.

Ich würde dass Ganze einem Steuerberater übergeben, der das prüft.

13

Danke für die vielen Antworten.

Wie gesagt, der Steuerberater kümmert sich ja drum. Der Brief war gestern erst in der Post.

Mir ging es im Wesentlichen darum, wie ich eine eventuelle Nachzahlung berechne.