Mutterschaftsgeld oder kündigen?

Hi,

Ich bin etwas verwirrt aufgrund der ganzen Anspruchsvorraussetzungen zum Muschu etc.

Kurz: ich bin in der 18. SSW und im dritten Jahr Elternzeit.
Am 17.5.11 wurde meine erste Tochter geboren. Im November 2012 habe ich wieder in Teilzeit bei meinem AG gearbeitet.
Am 5.4.13 wurde meine zweite Tochter geboren für die ich nun noch in Elternzeit bin.

Ich habe nun ein Angebot, freiberuflich zu arbeiten. Das geht aber nur, wenn ein AG zustimmt.

Wenn ich kündige, verliere ich doch den Anspruch auf Mutterschztzgeld für mein drittes Kind, oder?
Beträgt der Zuschuss vom AG die Differenz aus Teilzeitgehalt abzüglich Krankenkassenanteil?
Oder steht mir gar kein Muschtzgeld vom AG zu?l

Wenn nicht, würde ich kündigen und freiberuflich arbeiten.

Danke!

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GAnz klar ist mir deine Frage nicht, aber ich versuch es mal.

Meine Tochter wurde 2010 geboren. Nach einem Jahr habe ich wieder TZ bei meinem bisherigen AG angefangen parallel zur Elternzeit, d.h. ich habe einen zusätzlichen befristeten TZ-Vertrag bekommen. 2013 wurde mein Sohn geboren und mein MuSchu-Geld betrug 100%, also das Gehalt von meinem noch ruhenden Vollzeit-Vertrag bekommen. Allerdings habe ich da TZ gearbeitet.

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Du solltest die Elternzeit vom 2. Kind zum Beginn des Mutterschutzes beenden, dann steht dir die Vollzeitgehalt abzüglich täglich 13 Euro von der KK zu, sonst eben nur das Teilzeitgehalt abzüglich der 13 Euro.

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Danke!

Macht es da einen Unterschied, dass ich während meiner 2. EZ gar nicht gearbeitet habe?
Für das zweite Kind habe ich Mutterschutzgeld in Höhe meines TZ-Gehalts erhalten. Ich wusste nicht, dass man die EZ beenden muss.

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Also, ich habe bevor das zweite Kind kam TZ gearbeitet.

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