Hallo ihr.
Ich habe eine Frage bei der ich auch durch Google nicht weiter komme.
Ich bin Anfang januar 2013 bei meinem ExMann ausgezogen, wir sind aber noch verheiratet.
Ich bin dann gleich Januar in Steuerklasse 4 mit einem Kind gewechselt. Ich habe ihm noch bescheid gesagt, er möge ebendfalls in 4 mit einem Kind.
So.
Dann habe ich die Lohnsteuer für 2013 getrennt gemacht, ganz normal.
Nun rief er, er müsse elend viel Geld zurück zahlen. Anscheinend hatte er aber auch "vergessen" von Steuerklasse 3 in 4 zu wechseln und hat nun elend Probleme.
Da wir uns einigermaßen verstehen habe ich zugesagt, seinem Anwalt meinen Lohnsteuerbescheid zukommen zu lassen.
Die Frage ist nun, was kann man mri passieren, KANN mir was passieren?
Ich habe schriftlich, ich bin am 1.1 13 in SK 4 mit einem Kind. Habe normal getrennt veranlagt. Was nun?
Danke und Grüße
Steuerklasse 4 und getrennte Veranlagung,, nun Ärger
Wie hast Du den Wechsel denn beantragt?
Beim Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten muss der Partner auch unterschreiben und bei der Erklärung zum dauernden Getrenntleben wird der Ex-Partner von Amts wegen angehört.
Grüsse
BiDi
Guten Morgen.
Ich bin damals zu dem für mixh zuständigen Finanzamt und musste ausser meinem Mietvertrag und meiner Ummelsung nichts weiter vorweisen.
Bin dann von 5 in 4 gewechselt. Der Beamte sagte ,mein Ex würde angeschrieben.
Liebe Grüsse
Dann hast du alles gemacht. Allerdings hättest du nicht einfach getrennt veranlagen dürfen, wenn dein Ex dadurch Nachteile hat. Dort ist im Trennungsjahr die für beide günstigste Variante zu wählen.
Also eigentlich habt ihr beide einige Fehler gemacht... Ihr wisst schon, dass man mit dem Fiskus nicht spaßen sollte, oder?
1. Du bist ANFANG 2013 ausgezogen. Ist dem Fiskus ganz egal - wichtig wäre euer Trennungsdatum. Es gibt Menschen, die wohnen jahrelang nicht zusammen und sind trotzdem nicht getrennt. Das ist durchaus legal. Aber gut...angenommen, die Trennung war auch "Anfang 2013". Dann steht euch natürlich noch für das komplette Jahr 2013 das günstigere Ehegattensplitting zu. Du hättest gar nicht die getrennte Veranlagung wählen dürfen. Du musst den ihm dadurch finanziell entstandenen Schaden ersetzen. Nicht er hat den Fehler gemacht, sondern du.
2. Die getrennte Veranlagung gibt es erst ab dem nächsten Jahr...also in dem Beispiel konkret ab 2014. Da du mit Kind ausgezogen bist, bekommst du die Steuerklasse 2 und er die 1 - auch wenn ihr noch verheiratet seid.
3. Ja, das was du schriftlich hast, wird dir zum Verhängnis. Du darfst zwar noch während der Phase, wo das günstige Ehegattensplitting erlaubt ist, in die getrennte Veranlagung wechseln, aber du hast dann die Nachteile deines Ehepartners zu tragen. Google mal danach....soweit ich mich erinnere gab es da mal ein Urteil dazu, sonst würde das nämlich heute jeder so machen, schon allein um dem baldigen Ex eins auszuwischen.
Wieso darf man als Ehegatten nicht getrennt veranlagt werden? Klar darf man das. Machen wir hier regelmäßig, auch ohne getrennt zu sein...
Sie muß dann aber ihrem Mann die Nachteile ausgleichen.
Was soll Dir denn passieren?
Ihr, Du oder Dein Mann, derjenige, der zu wenig bezahlt hat, muss halt die Steuern nachzahlen und fertig.
Wenn das finanziell nicht direkt möglich ist, dann Stundung beantragen und gut.
Fakt ist, du hast dich schadensersatzpflichtig gemacht ihm gegenüber. Ihr hättet im Trennungsjahr noc h gemeinsam veranlagen müssen.
Wahrscheinlich wird sein Anwalt dich auffordern, einen Teil seiner Nachzahlung zu begleichen.
lg, verena
Kann rechtlich natürlich stimmen. Aber von der menschlichen Logik her ist es nicht ok.
Denn sie hat ja in der 4 ihr Einkommen richtig versteuert und er hatte in der 3 ja monatlich mehr Netto. Wenn sie das jetzt ausgleichen soll, wäre es ganz schön ungerecht...
LG
Er rutscht automatisch in die 4, wenn sie die Steuerklasse ändert. Er konnte also garnicht in der 3 bleiben. das macht das Finanzamt selber so.
Die beiden sollten ihre Steuerbescheide überprüfen, beide.
Hi,
dass ihr 3/4 hattet ist technisch eigentlich nicht möglich, aber nun denn, wer weiß was da passiert ist.
Steuerrechtlich bist du NICHT zur Zusammenveranlagung verpflichtet.
Zivilrechtlich gibt es tatsächlich die Verpflichtung zur sog. nachehelichen Solidarität, d.h., wenn ein Ehegatte Zusammenveranlagung wünscht, weil das günstiger ist, kann der verweigernde Ehegatte ggf. schadensersatzpflichtig sein.
Ihr könnt den Antrag bis zur Unanfechtbarkeit nachholen, danach nur noch unter gewissen Voraussetzungen.
LG
Technisch ist es nicht möglich, dass du die 4 und er die 3 hatte. Läuft ja alles elektronisch und bei Ehegatten muss zwingend 4/4 oder 3/5 eingegeben werden.
Hat er noch anderes Einkommen? Selbständige Tätigkeit oder so?
Zusammenveranlagung ist nur zwingend nötig, wenn einer der Ehegatten kein oder nur ein geringes Einkommen hatte und ihm durch die getrennte Veranlagung Nachteile entstehen würden.
Hallo und lieben Dank euch.
Ich habe auch gelesen, das ich seine Steuerlichen Nachteile ersetzen müsste.
Allerdings muss ich gestehen, ich blicke da nicht durch. Ich bin zu, 1.1. 2013 in SK 4. er also auch. bneide mit einem Kind. Da wir ungefähr das gleiche verdienen KÖNNEN ihm gar keine Steuerlichen NAchteile entstanden sein.
Mein Steuermensch meinte, da mein Mietvertrag am 1.12.2012 beginnt, könne ich 2013 getrennt veranlagen.
Zumal, wie ich weiss, auch verheiratetet Paare getrennt veranlagt werden können.
Er scheint also irgendwo einen Fehler gemacht zu haben das er so Nachzahlen muss.
Muss ich DAFÜR dann auch zahlen?
Alles sehr verworren.
Vielen Dank
Nein, du KANNST in jeder Ehe getrennt veranlagen. Das ist nie ein Problem. Das Finanzamt bietet dir die Chance in einer Ehe zur gemeinsamen Veranlagung. Die allermeisten wählen das auch (automatisch) weil es in der Regel günstiger ist Wege dem Splittingtarif. Es gibt nur sehr, sehr wenige Ausnahmen, wo es eben ungünstiger ist und dort sind sich beide Partner einig und legen das nicht selten vertraglich fest. Es müssen jedoch immer BEIDE Partner der getrennten Veranlagung zustimmen, sonst ist der Partner, der es will eben unter Umständen schadenersatzpflichtig. Wenn das Geld natürlich eine reine Nachzahlung ist wegen dem Wechsel 3 auf 4, dann fällt das nicht unter Schadenersatz, solange du wirklich ungefähr soviel Verdienst wie er.
Bei deiner Ummeldung im Januar müsste eigentlich automatisch sein Datensatz aktualisiert wurden sein. Er hat garantiert auch die 4 bekommen. Ich bezweifle ernsthaft, dass die Datenbank solche gravierenden Fehler zugelassen hätte. Ich denke aber, dass das Unternehmen deines Mannes nicht monatlich den Stammdatensatz der Angestellten aktualisiert. Das hätte er dort mal melden müssen. Und so wird das einfach nicht aufgefallen sein. Er soll sich mal beim Finanzamt erkundigen nach seinem Datensatz und dort Fragen, wann seine Lohnsteuerklasse geändert wurde.
Ich danke dir.
Das Problem ist auch, er ist ein Mensch der gerne Sachen "vergisst" sich nicht drum kümmert usw.
Ich glaube er hat sich einfach um gar nichts gekümmert, bis dieser miese Steuerbescheid insHaus geflattert kam.
Fakt für mich war, Wir waren beide SK 4, ein Kind. ungefähr gleiche Gehälter.
Die Trennung wurde schon im alten Jahr, also 2012 ausgesprochen.
Ich hatte damals mit ihm gesprochen und er war mit der getrennten veranlagung einverstanden.
Nun soll ich für entstandene Fehler aufkommen? Phu.
Danke für die Infos!
Wenn man das ganze Jahr 2013, also wirklich das komplette Jahr 2013 schon getrennt war (Auszug ist zweitrangig), dann lag eine Einzelveranlagung vor.
Hier gibt es dann für die Steuerpflichtigen die Klasse 1 oder 2, falls Kind dabei.
Die Steuerklasse 4 ist für Eheleute, deren Ehe intakt ist.
Ebenso die getrennte Veranlagung, die jetzt Einzelveranlagung von Ehegatten heißt.
Bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten gilt die Einzelveranlagung.
Lag aber auch nur ein Tag im Jahr die Voraussetzung für eine intakte Ehe noch vor, so kann man den Splittingtarif wählen.
Dem FA ist es egal, man muss nicht.
Aber, wenn man sich darauf einigt, noch im Jahr 2013 einen oder mehrere Tage zusammen gewesen zu sein, so muss man laut BGH die günstigste Variante wählen und derjenige, der einen Vorteil erlangt, muss diesen dem anderen, der dadurch Nachteile erlangt ausgleichen.
Am einfachsten durch eine Aufteilung im Abrechnungsbescheid. Das prüft nun vermutlich der Steuerberater deines Mannes.
Also wichtig, sich einig sein über das Datum des Endes der Ehe.
Das heisst aber auch das bei einer Kombi 3/5 der der 5 gewählt hat seinen Nachteil ausgeglichen bekommt. Von daher ist die Frage wie groß der tatsächliche Schaden ist den er durch die getrennte Veranlagung genommen hat. In vielen Fällen kommt es nämlich eh auf das gleiche hinaus.
LG
Da sie ja aber eben nicht nach 5, sondern nach 4 versteuert wurde (wie auch immer das funktioniert hat), wird ihr Schaden kaum vorhanden sein.