Hallo zusammen,
ich hoffe, dass es hier jemand gibt, der mir helfen kann. Irgendwie finde ich im Netz nicht die passende Antwort.
Folgende Situation: Nach der Geburt unserer Zwillinge habe ich drei Jahre Elternzeit mit der Möglichkeit in Teilzeit arbeiten zu gehen beantragt. So wurde es mir von der Personalleitung vorgegeben. Erst später habe ich erfahren, dass ich aufgrund der Zwillinge ja länger Elternzeit habe (2x 3 Jahre, von dem ein Jahr in dem ersten Lebensjahr genommen werden muss), also ingesamt 5 Jahre.
Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit auf 5 Jahre beantragt. (also die zwei Jahre zusätzlich). Habe den Antrag auch persönlich abgeben und dann die Aussage bekommen, dass man das prüfen wird. Es aber nicht wahrscheinlich wäre, dass ich sie bekomme, weil ich ja erst nur drei Jahre beantragt habe.
Das war vor vier Wochen. Bisher habe ich noch keine Antwort auf den Antrag bekommen. Unsere Zwillinge sind 14 Monate und ich arbeite seit zwei Monaten wieder.
Nun die Frage:
Habe ich das Recht auf die volle Elternzeit? Darf der Arbeitgeber ablehnen, weil ich erst drei Jahre beantragt habe?
Gilt der Antrag automatisch als genehmigt, wenn ich keine Antwort erhalte?
Wäre super, wenn sich hier jemand findet, der sich auskennt. Bisher habe ich so viele unterschiedliche Aussagen gehört, dass ich gar nicht mehr weiss, was nun richtig ist.
Vielen lieben Dank im voraus
seinspaetzle
Frage zu Elternzeit und Verlängerung
Die Übertragung der Elternzeit auf Zeiten nach dem 3.Geburtstag kann nachgereicht werden. Du musst dich prinzipiell erstmal nur für die ersten 2 Jahre festlegen. Nach der neuen Gesetzfassung hast du das Recht die Elternzeit auf drei Zeitabschnitte aufzuteilen die nicht gleichzeitig angemeldet werden müssen nach altem Gesetz waren es nur zwei Abschnitte.
Nach aktueller Gesetzlage http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html muss für Zeiten nach dem 3. Jahr eine Frist zur Anmeldung von 13 Wochen eingehalten werden. Das schaffst du ja
Der Arbeitgeber kann die Zustimmung nur unter Begründung von dringenden betrieblichen Belangen innerhalb von 8 Wochen ablehnen.
In deinem Falle überträgst du jeweils 12 Monate von jedem Kind daher gesamt 24 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag was völlig gesetzeskonform ist.
Nach der alten Gesetzlage war das noch nicht so eindeutig gelöst mit der Zustimmung zur Übertragung aber da gibt es entsprechende Urteile in die selbe Richtung wie der Gesetzgeber es mit der neuesten Fassung des BEEGs umgesetzt hat falls die Personalabteilung sich darauf beruft:
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/03/29/zustimmung-des-arbeitgebers-zu-einer-verlangerung-der-elternzeit-%E2%80%93-ermessenentscheidung/
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/vorzeitige-beendigung-und-uebertragung-von-elternzeit
Danke für die Links.
Also kann man die Verlängerung ablehnen,
Hast du denn angegeben für welches Kind du wie die Elternzeit beantragt hast?
Sonst löst du das ganz geschickt, indem du nun die Konkretisierung nachreichst, weil der erste Antrag formell falsch war.
Sprich du schreibst einfach rein, dass du klarstellen möchtest, dass du bei dem Antrag für Kind A die Zeit nach dem Mutterschutz bis zum 2. Geburtstag angemeldet hast und Kind B vom 2. bis 3. Geburtstag und du nun die Übertragung von jeweils einem Jahr auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag beantragst.
Danke dir,
also soll ich jetzt den Antrag nochmal schreiben, obwohl ich noch keine Antwort erhalten habe?
lg
Ja, würde ich machen, denn der Antrag ist ja nicht richtig!
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat der Übertragung ebenfalls nicht zugestimmt. Hatte alsoauch nur drei Jahre nach den Zeillingen, bin aber nach 2 J, 3 Mon wieder mit 50% eingestiegen und habe dann nach drei Jahren den Arbeitsvertrag auf 50% reduziert. Liebe Grüße Andrea
Dein AG kann gar nicht so einfach ablehnen, alle Klagen dagegen haben bisher die AG verloren.
Er hat ja außer deinem Kündigungsschutz keinen Nachteil dadurch.