Was darf man beim Mindestsatz an Elterngeld dazu verdienen?

Wenn man nur den Mindestsatz von 300 Euro an Elterngeld hat und einen Minijob hat (also bis 450 Euro): wie viel Geld darf man denn dann behalten, wenn man während der Elternzeit arbeiten geht?

Angenommen, man verdient 200 Euro monatlich. Bekommt man davon auch noch was abgezogen?

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der Mindestsatz im ersten Jahr bleibt Dir erhalten, egal wie viel Tausend Du dazuverdienst....

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Alles, was du mit maximal 30h/Woche im Monatsschnitt verdienen kannst darfst du behalten.

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Hallo,

Du darfst soviel dazuverdienen wie Du möchtest. Die 300€ bleiben dir erhalten. Stellt sich die Frage, warum du vor der Geburt des Kindes nicht mehr gearbeitet hast....

LG Andrea

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ich z.b. habe "durchgearbeitet" , da ich als Selbständige meine 5-Jahres-Verträge nicht einfach so auf Eis legen kann...

ich habe den Mindestsatz beantragt, weil ich weiter gearbeitet habe, sobald ich aus dem Krankenhaus kam -- (nur ein paar Stunden die Woche -- ist sehr unregelmässig - aber da ich monatliche Pauschalen bekomme, brauchte ich nicht mehr als den Mindestsatz beantragen) ...

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Hallo,

die TE spricht von einer geringfügigen Beschäftigung und einem "Einkommen" von 200€/ Monat. Was genau möchtest Du von mir als Antwort? Da Du kein Elterngeld auf Deine Selbständigkeit beantragt hast, ist doch alles ok. Aber offiziell darfst Du doch trotzdem nur 30h/Woche arbeiten, um die 300€ zubekommen, oder?
LG Andrea

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