Mit Schulden ins Pflegeheim. Welche Kosten haben Vorrang?????

Hallo,

wer kann mir eine Auskunft geben?

Meine Schwiegermutter muss ins Pflegeheim. Sie liegt derzeit stationär in einer Klinik und soll anschließend in die Kurzzeitpflege und dann im Pflegheim bleiben.

Wir haben jetzt entdeckt dass, sie einen Kreditvertrag mit einer Restschuld von ca. 14.000 Euro hat. In diesem hat sie als Sicherheit die "Abtretung von Ansprüchen aus Arbeitsentgelt und Sozialleistungen" hinterlegt. Wenn ich das richtig Verstanden habe, kann sich die Bank direkt beim auszahlenden Rentenversicherungträger die Rente bis zum pfändungsfreien Freibetrag auszahlen lassen. Sie hat hat eine monatliche Rente von 1900 Euro!!!!

Somit hat sie dann nur noch den Betrag zur Grundsicherung (Höhe glaube ca. 1100 Euro) übrig. Damit könnte sie aber die Heimkosten nicht mehr bezahlen.

Jetzt meine eigentliche Frage? Wer zahlt dann die Differenz der Heimkosten?

Mein Mann (Sohn) kann nicht belangt werden, da wir unter dem Freibetrag liegen.

Da meine Schwiegermutter keine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung besitzt, war die Überlegung, dass ihr Sohn (mein Ehemann) die Betreuung übernimmt. Ein solcher Antrag ist seitens der Klinik schon an das Amtsgericht eingereicht worden. Nur wissen wir nicht, ob wir bzw. mein Mann die Betreuung übernehmen können, da wir nicht wissen ob, wir diese finanziellen Dinge regeln können.

Die Pflegestufe ist auch noch nicht festgelegt ist aber beantragt. Normalerweise könnte meine Schwiegermutter die Heimkosten selber bis zur Pflegestufe 2 alleine von ihrer Rente bezahlen, wenn die Schulden nicht wären.

Es wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte, wie wir uns verhalten sollen. Ob wir die Betreuung vielleicht doch lieber einem Berufsbetreuer übergeben sollten.

Denn sie hat auch noch einen gültigen Mietvertrag, der mir einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Daher müsste sie auch nocht drei Monatsmieten von 500 Euro entrichten. Die Vermieter machen keinen Aufhebungsvertrag und bestehen auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Vielen Dank schonmal für evtl. Antworten.

Viele Grüße

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Hallo,
ein Kreditvertrag mit einer RESTSCHULD von 14k bedeutet ja, dass da im Grunde irgendetwas angeschafft wurde und auch abgezahlt wurde. 14k ist ja nun nicht die Welt. Wie wäre es denn mit "Eigentum verkaufen"?
Sie geht in ein Pflegeheim und wird sicherlich nicht wieder in ihre Wohnung zurückkehren. Was heißt, sie hat noch einen gültigen Mietvertrag, der mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden KANN? Habt ihr das etwa noch nicht gemacht?

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Hi,

nein wir können ja noch nicht tätig werden, da mein Mann noch nicht der gesetzliche Betreuer ist. Der Antrag im am Gericht noch nicht durch. Meine Schwiegermutter ist so verwirrt, dass sie nichts mehr unterschreiben kann. Sie hat vorher jede Hilfe auch ärztliche Hilfe abgelehnt und liegt jetzt im Krankenhauf aufgrund eines Sturzes (dieser ist erst letzte Woche passiert). Jetzt endlich können wir tätig werden, da die Ärzte erkannt haben, dass sie nicht mehr alleine entscheiden und wohnen kann.

Wir haben jetzt zwei Tage lang ihre Unterlagen sortiert, um eine Übersicht über ihre Finanzen zu bekommen und die Schulden festgestellt. Deswegen sind wir nicht sicher, ob mein Mann sich überhaupt als Betreuer vom Gericht festlegen lassen möchte. Denn wird sind mit der Lösung der Schuldensituation überfordert. Wir möchte auch nichts falsch machen, deswegen habe ich mich an diese Forum gewandt um evtl. eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen.

Eigentum ist nicht vorhanden, deswegen wohnt sie ja zur Miete.

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Hi,

ich würde vorab mit dem Vermieter reden, denn ihm ist es womöglich - je nachdem wo ihr wohnt - auch recht, wenn die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermietet wird.

Die Wohnung scheint ja definitiv aufgegeben zu werden, da würde ich schon schauen, das ihr rechtzeitig aus dem Mietvertrag kommt, um hier keine Mehrkosten zu haben.

Sind noch andere Kinder da oder ist Dein Mann der einzige Sohn?
Wenn andere Geschwister mitreden - viel Spaß.

Ansonsten auch gleich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um so schnell wie möglich handeln zu können.

LG
Lisa

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Hallo,
Wenn es einen Kreditvertrag gibt, dann gibt es ja sicherlich auch eine laufende Ratenzahlung, auf mehr Geld hat der Kreditgeber m.E. momentan auch keinen Anspruch. Ggf hat die Bank oder wer auch immer das Geld verliehen hat auch einen Kreditschutzbrief o.ä. " verkauft" und hat sich so abgesichert, sollte erstmal aber auch nicht euer Problem sein.

Sollte die Rente nicht ausreichen um die Differenz zwischen dem was die Pflegeversicherung zahlt und den Heimkosten zu decken, zahlt zunächst das Sozialamt, das dann haarklein die Vermögensverhältnisse überprüft. Wenn da nichts ist und auch ihr unterhalb der Freigrenzen liegt, bleibt das Sozialamt Kostenträger.
Wg der Übernahme der gesetzlichen Betreuung würde ich mich mal von einem örtlichen Betreuungsverein beraten lassen, v.a. wenn ihr bisher so gar nichts mit dem Metier zu tun hattet...vielleicht gibts ja auch beim Mietvertrag ein Hintertürchen.

LG Bettina

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Hallo,

ich kann dir leider zu deiner eigentlichen Frage nichts sagen, aber ich möchte euch ermutigen, die Betreuung für sie zu übernehmen, wenn ihr es euch zutraut. Ihr könntet dann die anfallenden Angelegenheiten für sie regeln. Wenn ihr euch die Finanzen zutraut, dann ist es absolut kein Problem, euch als Betreuer für alle übrigen Angelegenheiten einzusetzen, die finanziellen Angelegenheiten aber auf einen Berufsbetreuer (Rechtsanwalt/Betreuungsverein) zu übertragen. So ist euch nicht alles aus der Hand genommen.

Alles Gute!

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Hallo,

fragt mal bei einem der beiden großen Sozialverbände nach (muss man allerdings Mitglied werden, ist aber nicht so teuer...) VDK oder SoVd. Die steigen auch in laufende Verfahren ein und beraten auch mit anwaltlicher Hilfe ohne Zusatzkosten. Da wird euch ind er Regel auch ganz schnell geholfen.

LG