Elternzeit Zwillinge

Hallo.

Ich kämpfe nach wie vor mit der richtigen Aufteilung Elternzeit und auch wie wir das mit dem Elterngeld am besten machen.

Unsere Zwillinge werden im August geboren, wenn ich die ersten 12 Monate Elternzeit beantrage und danach wieder Vollzeit arbeiten gehe verfallen dann die restlichen Monate oder kann ich die vorest mal "aufheben": wie formuliere ich das dann?

Mein Mann ist Beamter, könnte er auch drei Jahre beantragen oder gibts bei Beamten irgendwelche Sonderregelungen?

Vielleicht weiß hier jemand Bescheid?

Vielen Dank!

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Hallo,

Du musst dich zunächst für die ersten beiden Lebensjahre deiner Zwillinge entscheiden, wenn du also nur 12 Monate in Elternzeit gehst, verfallen dir erstmal die nächsten 12 Monate bis zum zweiten Geburtstag. Da du bei Zwillingen theoretisch Anspruch auf drei Jahre Elternzeit je Kind hast, blieben dir dann pro Kind nochmal 12 Monate, also insgesamt nochmal 24 Monate, die du mit Zustimmung deines Arbeitgebers bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres nehmen könntest.

Google mal, da solltest du Formulierungen finden und auch Tipps wg der Aufteilung zwischen den Zwillingen.
Dein Mann hat ebenfalls Anspruch auf drei Jahre Elternzeit je Kind, für Beamte gibt da keine Sonderregelungen
LG Bettina

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Entschuldige, aber das trifft sie alles nicht mehr, das gilt nur für Geburten bis zum 31.7.2015, wobei eben eh nur die Festlegung der Elternzeit von einem Zwilling sein müsste. Sie könnte also für Kind 1 ein Jahr nehmen und hätte damit auf das 2. Jahr verzichtet, zum 1. Geburtstag könnte sie dann für Kind zwei in Elternzeit gehen ;)

Und doch, für Beamten gilt das BEEG nicht, es gibt ähnliche Regelungen, aber nicht alles ist gleich! Aber ja, drei Jahre hat er auch!

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Fangen wir von hinten an bevor du noch mehr Unsinn erzählt bekommst.

Also ja, dein Mann muss sich nach dem Landesbeamten- oder Bundesbeamtengesetz richten, das BEEG gilt für ihn nicht!

Dann ist richtig, das du dich bei der Elternzeit, die du für ein Kind nimmst für die nächsten 24 Monate für DIESES KIND festlegen musst (nicht für beide!), anders als bisher braucht man keine Elternzeit mehr übertragen auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag, sondern kann sie einfach 13 Wochen vorher anmelden (der AG wird also dazu dann nicht mehr befragt!) und dann in Elternzeit gehen. Die bis zu 24 Monaten je Kind können zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag genommen werden. Somit müsstest du pro Kind mindestens 12 Monate vor dem 3. Geburtstag nehmen und dann den Rest bis zum 8. Geburtstag, wenn du alle 6 Jahre in Anspruch nehmen willst. Früher ging das bei Zwillingen nur mit maximal 5 Jahren, nun gehen 6!

Dein Mann hat auch wie gesagt pro Kind 3 Jahre, aber je nach Landesbeamtengesetz sind evtl. nur 12 Monate nach dem 3. Geburtstag möglich zu beantragen!