Kein Sozialgeld-Ausgleich für fehlenden Unterhalt?

Hallo ihr Lieben,

eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern hat in unserem Pfarrbüro um Essensgeld gebeten, weil ihr Geld früher als der Monat aus ist...
Sie bekommt nach einem schweren Unfall vor einigen Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente sowie ergänzend Sozialgeld. Vom errechneten Regelsatz werden Kindergeld und Kindesunterhalt abgezogen. Für die 3 Kleinen bekommt sie vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss, für das älteste Kind bekommt sie Unterhalt vom Kindsvater (knapp 300 €), der läuft aber auch übers Jugendamt.

Nun hat aber der Vater letzten Monat 50 € weniger bezahlt, diesen Monat gar nichts. Sie hat dies auch dem Sozialamt gemeldet und eine Bestätigung vom Jugendamt vorgelegt (allerdings für beide Monate zusammen, weil sie's wohl letzten Monat nicht gleich gemerkt hat und ihr dann der Kindsvater versprochen hatte, diesen Monat mehr zu zahlen...)

Das Sozialamt will aber den Fehlbetrag nicht ausgleichen, weil der Monat ja noch nicht um ist und das Geld theoretisch noch kommen könnte... Ihr fehlen aber natürlich jetzt die 300 €, nicht erst nächsten Monat...

Daher meine Frage: Ist das rechtens? Unterhalt ist ja normalerweise auch am Monatsanfang zu zahlen, nicht irgendwann, und sie hat halt keine Reserven. Warum kann das Sozialamt den fehlenden Unterhalt nicht ausgleichen und nächsten Monat wieder abziehen, falls er doch noch kommt? Sie gehen ja auch gar kein Risiko ein, weil sie von Amt zu Amt die Information zuverlässig bekämen...

Wenn sich da jemand von euch auskennt, wäre ich für Info dankbar.

Liebe Grüße,
Dany

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Sie hat ohnehin Anspruch auf Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. Ergo: Anwältin beauftragen. Den Schein dafür bekommt sie beim Amtsgericht.

Unterhalt darf nur angerechnet werden, wenn sie ihn auch erhalten hat. Das Geld steht ihr ab dem ersten zu.

Gibt es bei Euch eine Tafel zur Überbrückung?

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat,

danke für deine Antwort. Inzwischen habe ich auch mit ihrer Sachbearbeiterin im Sozialreferat gesprochen, die mir zwar aus Datenschutzgründen natürlich nur eine "allgemeine Auskunft" geben konnte, aber meinte, in solchen Fällen gäbe es eine Nachzahlung, jedoch immer erst im Folgemonat. Heißt, wenn der Vater irgendwann wieder zahlt, hätte sie's in dem Monat dann doppelt, aber solange fehlt das Geld erst mal.

Anwältin macht nicht viel Sinn, da bekommt sie vor Juli nicht mal einen Termin, und bis die dann was erreicht... Wir werden von der Pfarrgemeinde aushelfen (es gibt ja Gelder für diakonische Zwecke), denn eine Tafel gibt es nicht in der näheren Umgebung.

Liebe Grüße,
Dany

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Es stimmt leider das das Sozialamt den fehlenden Unterhalt erst nach Ablauf des Bezugsmonats ausgleicht.

Damit sollen Überzahlungen vermieden werden.

Ja, theoretisch muß der Unterhalt zum Monatsanfang fließen, vollstreckt werden kann aber auch erst nach Ablauf des betreffenden Monats.

Natürlich kann die betreffende Alleinerziehende jetzt nochmal 10€ beim Amtsgericht für einen Beratungsschein hinlegen, oder eine Woche warten um dann den fehlenden Unterhalt vom Sozialamt ergänzen lassen.

Auch das JA wird nicht vor Juli tätig.

Pina

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Hallo Pina,

danke für die Antwort. Tja, dann ist das wohl so. Finde ich persönlich ziemlich schräg, denn wenn jemand eh nur das Minimum zum Leben hat, kann er schlecht bis zum nächsten Monat warten... Und in diesem Fall könnte es gar nicht zur Überzahlung kommen, weil ja der Unterhalt sowieso erst ans JA geht, dann zur Mutter.

Aber dann müssen wir halt bis zum Monatsende aushelfen.

Liebe Grüße,
Dany

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"Und in diesem Fall könnte es gar nicht zur Überzahlung kommen, weil ja der Unterhalt sowieso erst ans JA geht, dann zur Mutter."

Nun, das JA meldet aber auch nicht welche Zahlungen jetzt erfolgt sind, und welche nicht.

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