Hallo,
jetzt habe ich leider noch Fragen zum Elterngeld Plus, die mir das Internet bislang leider nicht beantworten konnte.
Beim ersten Kind war ich in Elternzeit, habe mir das hälftig auszahlen lassen. Mein Mann war direkt nach der Geburt einen Monat in Elternzeit und den 10. Lebensmonat auch.
Jetzt kommt unser Kind im Herbst/ Winter.
1.
Der Plan ist, dass ich wieder Elternzeit nehmen und hälftig auszahlen lasse - ohne arbeiten zu gehen. Das geht doch auch weiterhin noch, oder?
2. In einer Infobroschüre heisst es, auch einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Mein Mann möchte somit nach der Geburt zwei Monate Elterngeld Plus nehmen und 25. Std. arbeiten gehen und das ganze dann um den 12. Lebensmonat rum erneut. Also auch wieder splitten, wie bei Kind eins. Geht das auch unter dem Elterngeld Plus?
3. Grds. wird für Elternzeitmonate ja der Urlaubsanspruch gekürzt. Ist ja auch logisch. Wenn mein Mann aber jetzt drei von fünf Tagen arbeiten geht (halt in Teilzeit) hat er dann auch Anspruch für die Monate auf 3/5 des Urlaubs für diese Monate? Wäre ja irre kompliziert. Oder wäre das dann einfach Pech gehabt - dafür hat er ja zwei Tage die Woche frei. Weiß das jemand?
Für Rückmeldungen vielen Dank im Voraus. Ich konnte bislang leider dazu noch keine Infos finden.
Elterngeld Plus - Urlaubsanspruch und Monate splitten?
1. Ja das geht weiterhin ist jetzt nur keine reine Auszahlungsvariante mehr sondern richtiger Elterngeldplus-Bezug. 1 Monat Basiselterngeld kann in 2 Monate Elterngeldplus mit hälftiger Auszahlung umgewandelt werden. Mutterschutzzeiten (Mutterschaftsgeld nach der Geburt) sind automatisch Monate mit Basiselterngeld. Hinweis: Alle Elterngeldplusmonate sind Elterngeldbezugsmonate eventuell wichtig für Teilzeitarbeit bzw für erneuten Elterngeldbezug beim nächsten Kind
2. Ja genau das geht so. Da dann alle Monate ElterngeldPlusbezugsmonate sind wird bei der Teilzeitarbeit das Einkommen angerechnet Hier eine Erläuterung zur Anrechnung: http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html gilt analog auch für den Vater -siehe Punkt ElterngeldPlus und Zuverdienst
3. Ja der Urlaubsanspruch wird a) für volle Kalendermonate Elternzeit gekürzt!
b) während der Teilzeit in Elternzeit erwirbt er aber dann neuen Urlaubsanspruch der aber dann nach den Regeln der Teilzeit berechnet wird. Jupp ist dann etwas komplexer die Rechnerei der Urlaubsansprüche...
3. Stimmt nicht, auf Grund von Teilzeit in Elternzeit ist die Regelung mit der Kürzung für volle Monate Elternzeit außer Kraft gesetzt.
Wenn es weniger Arbeitstage sind und deshalb weniger Urlaub sein soll, muss dies vermerkt werden, sonst bleibt der Anspruch bestehen.
"1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet."
1. Ja, geht.
2. Geht auch.
3. Bei Teilzeit in Elternzeit darf gar nicht gekürzt werden.