Kindesunterhalt

Hallöchen,

folgende Situation stellt sich dar. Die Tochter meines Freundes ist 18 und hat jetzt Ihre Ausbildung zum Sozialassistenten abgeschlossen. Im Anschluss macht sie jetzt eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin. Ein Antrag auf Bafög wurde gestellt. Ist mein Freund hier noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Wir wollen sie natürlich weiterhin unterstützen. Ist eben nur die rechtliche Frage, ob er gesetzlich verpflichtet ist. Achso sie wohnt übrigens noch bei ihrer Mama!

LG

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Wenn der Bafög-Bescheid kommt, wisst Ihr, was ihr zahlen müsst und was Frau Mama. Problem: der Bafög-Satz ist ziemlich gering, wenn ihr könnt, wäre es gut, ihr würdet was drauf legen.

Gruß

Manavgat

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Danke für deine Antwort, aber ist es nicht grundsätzlich so, dass eine zweite Ausbildung nicht unterhaltspflichtig ist? Und wieso entscheidet das Bafög-Amt was wir zahlen müssen??

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Ja grundsätzlich ist es so, aber es gibt Ausnahmen!
Bei uns war es eben so, dass die Ausbildung zur Erzieherin eben den Sozialassistenten voraussetzt (bei dem Schulabschluss meiner Tochter).
Es hat sich erst während der ersten Ausbildung herauskristallisiert , in welche Richtung sie beruflich will.

Es gibt einen Satz der den Kindern während der Ausbildung zusteht.
Je nachdem was beide Eltern zahlen können, wird der Rest vom Bafög aufgestockt- so hat man es mir erklärt (also bitte nicht festnageln) ;-)
Am besten ihr ruft da auf dem Amt mal an :-)

LG
Karna

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Ja dein Mann ist weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen.
Wir haben den Fall bei uns 1:1.
Meine Tochter hat ihre Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen, hat darauf mit der Erzieherausbildung begonnen.

Bafög hat sie beantragt , dennoch waren beide Elternteile noch unterhaltspflichtig.
Wobei in eurem Fall dann die Mutter Kost und Loggie der Tochter in Rechnung stellen könnte und damit realistisch gesehen keinen Barunterhalt mehr an die Tochter zahlen würde.
Aber wie schon bei der ersten Ausbildung sind beide Eltern zahlungspflichtig gemäß ihrer Zahlungsfähigkeit.

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Naja euer Fall ist ein wenig anders. Da der Sozialassistent Voraussetzung für eine Erzieherausbildung ist, gehören beide Ausbildungen ja zusammen. Bei uns folgt ja eine völlig andere Ausbildung, die sie hätte auch ohne den Sozialassistenten machen können. Das kann man glaub ich nicht vergleichen.

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na nicht ganz....
Es gibt z.B Firmen die für den Job eines Schulbegleiters die Ausbildung in den Zweigen Physiotherapie , Heilpädagoge uä voraussetzen...
Wenn die Tochter ihre Wahl gut und nachvollziehbar begründen kann, kann entschieden werden, dass die Eltern unterhaltspflichtig bleiben (gelesen auf "Recht- Seiten im www)

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Hallo

In eurem Fall würde ich einen Rechtsanwalt fragen.

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Hallo!

Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Stimmen hier sehe ich den UH-Anspruch nicht so eindeutig - und würde ihn eher verneinen.
Ich kann beim besten Willen keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ausbildungen sehen - somit ist nach der Ausbildung zur Sozialassistentin die Erstausbildung abgeschlossen.

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Es gibt auch überhaupt keinen Zusammenhang zwischen beiden Ausbildungen. Sie wollte schon immer Physiotherapeutin werden, hat aber durch ihre Nachlässigkeit und die der Mutter es nicht auf die Reihe gebracht nach der Realschule hierfür eine Bewerbung zu schreiben. Dann kam sie halt kurzfristig in der Ausbildung zum Sozialassistenten unter. Und nun hat sie auf mein Drängen hin endlich den Ausbildungsplatz bekommen. Wie gesagt wir sind froh, dass sie endlich das machen kann, was sie möchte, aber eigentlich sehe ich eine gesetzliche Unterhaltspflicht nicht ein. Ein Taschengeld würden wir ihr auf jeden Fall zahlen.

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Normalerweise müsst ihr nicht mehr zahlen. Sie hat 1 abgeschlossene Ausbildung. Und nur die müssen Eltern zahlen. Es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, das der erlernte Beruf nicht ausgeübt werden kann( Krankheit )

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