Elterngeld für Grenzgänger in die Schweiz?

Hallo,

Mein Mann und ich arbeiten beide in der Schweiz wohnen aber in Deutschland.
Ich möchte wissen welche finanziellen Mittel ich beantragen kann und wo?
In der Schweiz gibt es die 3 Jahresgarantie auf den Arbeitsplatz nicht und ich müsste theoretisch nach 16 Wochen wieder voll arbeiten gehen oder ich bin den Job los.

Ich will mein 4 Monate altes Baby auf keinen Fall weggeben zur Fremdbetreuung und ich werde deshalb auf jeden Fall arbeitslos werden.Wer kann mir konkrete Informationen geben?

Danke

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so ist das leider....
aber dafür verdient man in der Schweiz ja auch mehr, und das Geld könnte man zurücklegen...

Leider ist es so: du arbeitest nach 14 wochen wieder oder du verlierst Deinen Job. Musst Dir einen neuen Job in Teilzeit suchen, wenn das Geld nicht reicht...

Sonst wirst Du gekündigt und musst Dich dann hier in D auf dem Arbeitsamt melden und dich dann über Deine Möglichkeiten auf diesem Wege informieren --- ruf mal beim Arbeitsamt an...

Bis dahin müsst ihr tatsächlich mit einem Einkommen (plus Kindergeld) klarkommen...

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Unter Umständen hast du Anspruch auf Elterngeld, da ihr in der Schweiz ja nur durch die Quellensteuer einen kleinen Beitrag leistet und Wohnsitz und Steuern sonst in Deutschland zahlt, schätze ich?

Seit 2009 haben sich Neuerungen gegeben und das Elterngeld ist nicht mehr abhängig vom Beschäftigungsland. Du musst selber abklären, was euch zusteht.

http://www.kindergeld.info/elterngeld/anspruch.html

Das ändert allerdings nichts an am Mutterschutz. Du hast auch KEINEN Mutterschutz vor der Geburt. Diesbezüglich solltest du das Gespräch mit deinem Chef führen und die Möglichkeit anführen, ob unbezahlter Mutterschaftsurlaub machbar wäre.

Mit dem Lohn der Schweiz und den Ausgaben in Deutschland sollte es theoretisch machbar sein, einen Teil als Ersparnis wegzulegen und die Zeit überbrücken.

Ansonsten musst du nach 4 Monaten wieder arbeiten oder bist arbeitslos, auch mit Elterngeld.

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Danke für die Informationen.

Habe mir schon so etwas gedacht. Wann würde ich schon jemals was vom Staat bekommen außer Zahlungsaufforderungen.

Ich werde also im September einen Termin mit meinem schweizer Arbeitgeber vereinbaren und ihm die "frohe Botschaft" überbringen. Ich bezweifle sehr, dass man mir besonders entgegenkommen wird.

Mein Baby gebe ich mit knapp 3 Monaten aber garantiert nicht den ganzen Tag zu fremden Leuten. Bei dem, was mich das kostet gehe ich ja nur für die Betreuung arbeiten. Das ist doch schizophren!

Und das verrückteste an der Sache ist. Wenn ich Arbeitslosengeld bekomme, dann kann ich Elterngeld beantragen.
Es lebe die Logik im deutschen Rechtssystem.

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"Und das verrückteste an der Sache ist. Wenn ich Arbeitslosengeld bekomme, dann kann ich Elterngeld beantragen.
Es lebe die Logik im deutschen Rechtssystem. "

Das ist in der Tat mal eine Sache die logisch ist.
Elterngeld soll ein Ausgleich für den Lohnausfall sein den man wegen Kinderbetreuung hat.
Hast du keinen Job, und bist auch nicht Arbeitsuchend, so ist dein Ausfall exakt 0€.

Es funktioniert halt nicht sich nur die Rosinen rauspicken zu wollen.

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