Putzkraft bei SchwieMu - Minijob - Habe ich dadurch finanziell Nachteile?

Hallo,

meine Schwiegermutter hat Arthrose in beiden Händen und einfach keine Lust mehr den kompletten Haushalt zu schmeißen. Sie ist also auf der Suche nach einer Putzfee.

Da unser Auto vor 2 Wochen kaputt gegangen ist, hat sie uns angeboten uns einen Teil zu leihen/schenken. Da mir bei dem Gedanken aber nicht so wohl ist und ich nur stundenweise arbeite, habe ich ihr angeboten als Wiedergutmachung bei ihr 1xWöchentlich für ca. 3-4 Stunden zu putzen. Ich würde das ganze "abputzen".
Nun frage ich mich, wie es ist wenn sie mich als Minijob anmeldet. 10 EUR würde ich von ihr - unter der Hand - bekommen .. ändert sich dadurch etwas wenn ich angemeldet bin? Und zum Anderen möchten wir in nächster Zeit nochmal ein Geschwisterchen.. kann ich diesen "Nebenverdienst" - wenn er angemeldet ist - bei der Elterngeldstelle mit angeben?

Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus!

Vielen Dank #winke

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Ich halte die Anmeldung als Minijobberin für Unfug. Da müssen an die Minijobzentrale nämlich Beiträge abgeführt werden. Ihr seid eine Familie, da kann man sich mit Geld und Putzen gegenseitig helfen, das ist keine Schwarzarbeit.

Gruß

Manavgat

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Im Rahmen von innerfamilärer Hilfe könntest du das auch einfach so "abarbeiten" ohne das direkt Geld in Form von Lohn fliesst, sie bezahlt euch die Autoreparatur und du hilfst ihr im Haushalt.

Wenn sie dich auf Minijobbasis anmeldet werden folgende Abgaben fällig (gesamt ca 15%): http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/04_minijob/04_pauschalabgaben/node.html
Wenn sie steuerpflichtiges Einkommen hat kann sie das dann als haushaltsnahe Dienstleistung auch von der Steuer absetzen.
Von der Rentenversicherung könntest du dich als Arbeitnehmer befreien lasssen.

Dann würde das auch als Einkommen zur Berechnung deines Elterngeldes mit einfliessen. Muss man nur mal durchrechnen wieviel du in deinem Hauptjob verdienst ob das sich auswirkt da du ja den Mindestsatz von 300€ Elterngeld immer bekommst. Du solltest also in deinem Hauptjob mehr als 400€ verdienen damit sich das auf das Elterngeld auswirkt. Bedenke auch das wenn dein Hauptjob auch nur ein Minijob ist du dann über die Minijobverdienstgrenzen kommen könntest...

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Danke für die schnelle Antwort.

Da ich momentan 17 Std. wöchentlich in einer Festanstellung (kein Minijob) arbeite, bekomme ich mehr als den Mindestsatz von 300 € Elterngeld.

Also verstehe ich es richtig, dass ich dadurch weiter meine 10 EUR bekomme und sie auf die 10 EUR nochmal 15% zahlt?

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Genau das müsst ihr dann vertraglich regeln ( die genauen Anteile der einzelnen Abgaben sind in dem Link in meiner ersten Antwort aufgeschlüsselt)
Damit hättest du dann auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaftsgeldanspruch und bist unfallversichert. Die Kosten dafür würde deine Schwiegermutter dann über die Minijobzentrale erstattet bekommen http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/11_arbeitgeberversicherung/node.html

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