4 Geschwister erben ein Haus - Harz 4 + Enterbung

Hallo,
ich hoffe, es kann mir hier jemand weiter helfen.
Wir sind vier Geschwister und unsere Mutter wird nicht mehr lange leben. (Unser Vater schon vor 12 Jahren). Meine Schwester I. wohnt im Haus und hat in den letzten Jahren unsere Mutter gepflegt (bezieht Harz 4). Mein Bruder K. ist nun zum 01.10. wieder ins Haus gezogen und bezieht ebenso Harz 4. Meine Schwester P. wohnt weiter weg, arbeitet, ist aber enterbt. Ich bin mit meinem Mann berufstätig und haben ein Eigenheim.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Meine Geschwister I. und K. können das Haus nicht halten und uns aus bezahlen, da sie ja arbeitslos sind. Meine Schwester P. ist enterbt und könnte auch finanzielle das Haus nicht übernehmen.

Nun wollen wir das Haus gerne behalten und in der Familie belassen. Mein Mann und ich könnten das bewältigen, wenn folgendes machbar wäre.

Meine Schwester I. und mein Bruder K. wohnen auf ihr Erbe umgerechnet eine festgelegte Zeit mietfrei im Haus. Wohnen sozusagen ihr Erbe ab. Wir müssten dann nur einen Kredit für den Pflichtteil meiner Schwester P. aufnehmen und was eben noch an Notar etc. anfällt. Wie ist es aber nun mit Harz 4 meiner Schwester I. und meinem Bruder K. Erbe wird natürlich an Leistungen angerechnet, das ist klar. Aber bekommen sie dann gar nichts mehr, obwohl sie nur mietefrei wohnen? Für Lebensmittel, Strom etc. benötigen sie ja Geld. Wir das weiterhin bezahlt oder bekommen sie dann gar nichts mehr?? Beide wollen wieder arbeiten gehen und sind sich am bewerben, aber da weiß man ja nicht, wann dies sein wird. Meine Schwester kann sich auch erst nach dem Tod unserer Mutter bewerben, da sie diese ja noch pflegt.

Danke für Eure Antworten, hoffe ich habe es verständlich beschrieben.

1

Hallo spike79,

wieso ist Deine Schwester P. enterbt? Und wie kommt sie damit zurecht? Hat sie noch Kontakt zu Euch und zu Eurer Mutter?

Wir hatten in der Familie auch einen Erbfall, bei dem es um ein Haus ging. Wir haben das ganz pragmatisch gelöst: Da fast alle Geschwister schon Eigenheime hatten, wurde das Haus dem Bruder überschrieben, der noch keines hatte - und das alles ganz ohne Neid :-) "Auszahlen" brauchte der Bruder seine Geschwister bei dieser geschwisterlichen Einigung natürlich nicht.

Ich gebe zu, dass dieser Fall wahrscheinlich so ziemlich einmalig ist in der heutigen Zeit. Aber es war für alle Beteiligten ein Vergnügen, dem einen Bruder, der aus gesundheitlichen Gründen beruflich immer eingeschränkt war, hier an dieser Stelle einfach mal etwas Schönes zukommen zu lassen.

Und deshalb könnte ich mir das bei Euch auch so vorstellen: Die zwei Geschwister, die jetzt im Haus wohnen, bekommen das Haus - und ihnen ist damit geholfen. Und macht den beiden bitte ganz viel Mut und unterstützt sie in Ihren Bewerbungen, damit sie beruflich wieder Fuß fassen und so der Gefahr der "Verwertung" im Zusammenhang mit Hartz IV entgehen.

Dass P. enterbt wurde, tut mir sehr leid. Aber ich kenne ja die Hintergründe nicht. Aber vielleicht gäbe es da ja auch noch eine gute Versöhung vor dem Ableben Eurer Mutter. Ich wünsche es Euch sehr.

Liebe Grüße,
dh-1968

2

Hi,

Eine Schenkung an die Geschwister kommt nicht in Frage..sie bekämen dann ja gar keine Geld mehr...kein ALG oder Hartz 4. Von was sollen sie dann Leben, ganz zu schweigen von den laufenden Kosten, die ein Haus nun mal mit sich führt. Und wann sie wieder beruflich Fuß fassen ist die Frage....Haus wäre dann auch weg..und das wollen wir ja vermeiden.

3

Hm ... stimmt, das würde nur dann funktionieren, wenn Deine Geschwister schon vor dem Tod Eurer Mutter aus ALG / Hartz 4 'raus wären - geht aber wiederum bei Deiner Schwester wegen der Pflege nicht ... Verzwickte Situation.

4

Frage: muss auch das selbst bewohnte Heim bei ALG II verwertet werden? Gibt's da keine Unterschiede? Ich weiß es nicht daher frage ich.

Eine Variante ist: die beiden verzichten auf ihr Erbe, du übernimmst, lässt sie da wohnen und zahlst die Schwester aus. Nachteil : falls es Streit gibt oder du in finanzielle Schwierigkeiten gerätst dann haben die beiden nix in der Hand.

Am besten wäre wirklich so schnell wie möglich irgendein Job.

LG

6

Hartz 4 Empfänger dürfen nicht auf ein Erbe verzichten.

Zahle sie aus und sie bezahlen dir Miete für die Wohnungen.
Sie müssen natürlich von ihrem Erbe ihren Unterhalt bestreiten. Beide sollten sich schnellsten eine Arbeit suchen.

5

Hallo,

Wenn deine Geschwister das Haus erben, können sie trotzdem weiterhin AlgII erhalten. Sie haben dann i.d.R. Anspruch auf die Regelleistung und es können auch Kosten der Unterkunft für das Haus übernommen werden (z. B. Wasser, Abwasser, Heizung, Versicherungen, Steuern, Kaminkehrer, usw.). Es handelt sich dann um selbst genutztes Wohneigentum, welches anrechnungsfrei ist. Wenn die beiden einen gemeinsamen Haushalt führen, sind 90 m2 angemessen; bei getrennten Haushalten gilt dieser Wert für jeden einzeln. Allerdings sind dies nur Richtwerte und das JC muss eh im Einzelfall entscheiden wegen der Angemessenheit. Dann ist aber auch die Frage, ob sich ein Verkauf des Hauses rechnet.
Google mal "selbst genutztes Wohneigentum Hartz 4", da findest du alle Infos.
Die beiden können aber auch jetzt schon einen Termin beim Sachbearbeiter im JC vereinbaren um die Angemessenheit und das ggf. weitere Vorgehen zu klären.

LG Steffi

7

bist du sicher das deine Angaben richtig sind!

Es ist ein Erbe und vorher eben nicht selbst genutztes Eigentum.

Selbstgenutztes Eigentum besteht doch nur, wenn es einem bei Hartz 4 Antritt bereits gehört.

Sie erben mit den Tod der Mutter und dieses Erbe muss verwendet werden. Bei deinen Ausführungen würden sie Eigentum bekommen und weiterhin Leistungen von Staat.
Und das ist verboten und rechtlich nicht möglich.

12

Klar ist es ein Erbe, aber sie erben ja das Haus und kein Geld o.Ä. Würden sie Geld o.Ä. erben, müssten sie dieses zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verwenden und würden vorerst keine Leistungen erhalten.

Aber beim Erben des Hauses haben sie ja keine Barmittel zur Verfügung; AlgII könnten sie zumindest auf Darlehensbasis erhalten. Und so ein Haus zu verkaufen kann je nach Lage und Zustand des Hauses schon einige Zeit in Anspruch nehmen.

Anders schaut es aus, wenn die Schwester ihnen das Haus abkauft oder die beiden es selbst verkaufen. Dann hätten sie Geld zur Verfügung und müssten dieses aufbrauchen.

weitere Kommentare laden
8

Habe ich das jetzt richtig verstanden? Du willst deinen beiden Geschwistern das Haus, welches sie zu je 1/3 erben würden abkaufen und sie dann grosszügigerweise dort eine beschränkte Zeit mietfrei wohnen lassen.
Sie könnten in dem Haus auch als Eigentümer mietfrei wohnen. Und dann wäre der Bezug von ALG2 gar kein Problem.
Wieso habe ich das Gefühl dass bei deinem Vorschlag deine Geschwister arge Verlierer sind?

24

Wieso sollten meine Geschwister dabei Verlierer sein?? Das Haus ist in einem schlimmen Zustand...elektro Heizung, Rohre vom Abwasser nicht mehr gut, Fenster einfahc verglast etc...man muss jede Menge machen und wie gesagt, sie könnten uns nie ausbezahlen. Dafür könnten sie aber auf Lebzeit da drin wohnen..mein mann und ich haben kein Interesse an dem haus. Wir wohnen etwas weiter wegund haben unser Eigenheim....

28

Also im Ausgangsthread war noch die Rede von einer "begrenzten Zeit mietfrei wohnen" - jetzt bist du schon auf die komplette Lebenszeit umgeschwenkt. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Im Ausgangsthread stand auch nichts davon, dass das Haus quasi unbewohnbar ist. Auf einmal rückst du damit raus.

Irgendwie stellt sich mir da die Frage, warum du das Haus überhaupt kaufen willst. Die Arge wird das nicht akzeptieren so. Du musst 3 Pflichtteile bezahlen und die komplette Restaurierung.

9

Hallo Ganz enterben geht nicht, den Pflichtteil wird sie bekommen-

14

>>Wir müssten dann nur einen Kredit für den Pflichtteil meiner Schwester P. aufnehmen und was eben noch an Notar etc. anfällt.<<

Hauptsache wieder gegaggert...ich denke, sie weiß das, meinst Du nicht?

10

Dem entwenden Geschwistern und steht ein Pflichtteil zu, soweit ich informiert bin. Wenn der geltend gemacht wird, müsstest du das mit einkalkulieren.

Zu Harz kann ich nichts sagen. Mit dem Pflichtteil Google aber noch mal besser aus! :-)

11

Blödes Autokorrektur. Meinte natürlich enterbtes Geschwisterkind!

18

Nicht nur die Autokorrektur ist blöd.
Hast du den Text der TE nicht gelesen?

weitere Kommentare laden
13

nHi,

deine Schwester I hat deine Mutter jahrelang gepflegt und kann es sein, das sie deswegen nicht arbeiten konnte?
Wie wird das denn gerecht angerechnet?
Was ist mit deinem Bruder, unterstützt er die Pflege?

Es liest sich für mich ehrlich gesagt so, das Du das Beste für Dich raus holen willst, weil du das Haus halten möchtest. Wenn das Haus schuldenfrei ist, zahlt ihr die eine Schwester aus und die anderen dürfen ersteinmal Mietfrei drin wohnen.....somit ist das Haus bewohnt und wird gepflegt - viele Vorteile gegenüber Leerstand oder evtl. Mieter.
Nach x Jahren werden sie rausgeworfen, weil das Erbe verwohnt ....ihr habt dann mit minimalen Aufwand das Haus nebst Grundstück.

Warum nicht das Haus verkaufen sobald die anderen einen Job haben? Das gibt auf Dauer den wenigsten Stress.

lisa

17

Da die Frage überhaupt noch nicht vorkam, um was für einen Wert (und bitte nicht schöngerechnet) reden wir hier überhaupt?

23

Ohne eine Fachanwältin für Erb- und Sozialrecht würde ich hier keine Aussage treffen wollen.

Gruß

Manavgat