Hallo,
ich habe nächste Woche ein Gespräch bei meinem Chef und möchte da nicht ganz unvorbereitet hingehen. Es wurde aber schon angedeutet, dass es um die Schließung des Betriebes geht.
Ich bin frisch im zweiten Jahr Elternzeit und hatte schon ein komisches Gespräch mit meinem Chef, als ich mal mit Baby da war – er sagte, ihm wird die Firma zu viel und er überlegt, sie zu schließen. Da er finanziell abgesichert ist durch Immobilien etc., muss er sich keine Gedanken machen und hat quasi keine Lust, bis zu seinem 65. Lebensjahr durchzuhalten. Allerdings hat er mir da erzählt, er wolle dann mit einem Mitarbeiter unter neuem Namen den besten Kunden behalten, nur nicht mehr selbst betreuen.
Es handelt sich also nicht wirklich um eine Insolvenz. Wir sind auch nur ein 6--Mann-Betrieb, ich habe nicht die große Hoffnung auf Arbeitsschutz…das „danach“ habe ich schon abgehakt, aber ich wäre gerne noch die kommenden 10 Monate meiner Elternzeit krankenversichert, da mein Mann selbständig ist und auch etwas strauchelt. Wenn ich mit beiden Kindern (von denen eines gar nicht seins ist) in seiner KV lande, wird es unschön.
Also: Kann mir unter diesen Umständen gekündigt werden? Natürlich habe ich schon Google befragt, aber da geht es immer um Insolvenzen…
Lieben Dank Euch!
Chef macht Firma dicht – in Elternzeit
Hallo,
wenn die Firma schließt, bist Du natürlich gekündigt. Ich weiß ja nicht, wo nach Du gegooglet hast
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Betriebsstillegung_Betriebsschliessung.html#tocitem4
Was ich jetzt machen würde? Mich um eine Kinderbetreuung und einen neuen Job kümmern.
LG
Nun ja er kann eventuell die Firma ihr nicht einfach kündigen solange sie in Elternzeit ist, wenn er die Genehmigung zur Kündigung durch die Aufsichtsbehörde nicht bekommt.
Insbesondere wenn er mit einem Mitarbeiter plant einfach eine neue Firma aufzumachen die einen Kunden weiterbetreut könnte es zu Schwierigkeiten mit der Aufsichtsbehörde kommen.
Die kleine Firma mit 6 Mann, der GF alt und macht keine neue Firma auf... das lese ich hier heraus
http://www.anwalt.de/rechtstipps/elternzeit-und-kuendigung-huerden-des-arbeitgebers-durch-die-behoerden_031153.html
Im Prinzip wird bei einer gewünschten Betriebsschliessung wie auch bei einer Insolvenz die Zustimmung zur Kündigung wahrscheinlich erteilt wenn es ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gibt den Betrieb nicht mehr fortzuführen (Insolvenz, Schliessung aus Altersgründen) und es nicht absehbar ist dass dir dein Arbeitsplatz später doch wieder zur Verfügung stehen würde.
Problematisch sehe ich hier den Plan einer neuen Firmengründung wenn diese dann auf seinen Namen liefe, ansonsten ist dass dann auch keine Hürde....
In dem Fall treten dann deine Interessen als Arbeitnehmer in Elternzeit zurück und das Problem der Krankenversicherung ist für die Aufsichtsbehörde nicht relevant.
Bekommt er die Zustimmung zur Kündigung dann wäre deine Elternzeit beendet und du müsstest dich selber freiwillig gesetzlich krankenversichern, du musst ja nicht zwangsläufig in die private Krankenkasse deines Mannes. Besonderheiten gibt es nur für die Familenversicherung für seine leiblichen Kinder wenn er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient aber das klang jetzt nicht so in deinem Thread. Anspruch auf ALg1 mit KV hast du nur wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Anspruch auf Alg2 wäre zu prüfen.
Die Berechnung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenkasse findest du hier (Seite 2) https://www.bkk24.de/typo3/fileadmin/bilderpool/News/Information/info_beitragsabrechnung.pdf
Danke sehr für die ausführliche Antwort
Hi,
ganz einfach, er kann seine Firma schließen wenn er will.
Ob er danach noch einmal eine andere Firma gründet, unter einem anderen Namen, Tätigkeitsbereich, etc. steht auf einem ganz anderem Blatt. 1. noch hat er es nicht gemacht und 2. muss nachgewiesen werden, ob er dich hätte übernehmen können, etc. etc.
Viel Spaß beim Klagen!
In die Private musst Du nicht rein ( da gibt es keine klassiche Familienversicherung) , sondern kannst Dich selber bei deiner Krankenkasse versichern lassen nebst Deinem Kind ( zusätzlich) dann wird der Lohn Deines Mannes zur Beitragsgrenze herangezogen. Verdient er wenig, wirst Du hier auch gering eingestuft.
Ansonsten melde Dich arbeitslos, auf 15-20 Std......
lg
lisa
"ganz einfach, er kann seine Firma schließen wenn er will."
Ja, aber nicht mit offenen Verbindlichkeiten, die sind vor Schließung zu erfüllen!
Ungekündigte Mitarbeiter gehören mit zu den offenen Verbindlichkeiten.
Kann ich die Verbindlichkeiten NICHT erfüllen, dann MUSS ich Insolvenz der Firma anmelden und die Firma abwickeln.
Sooo einfach, nach dem Motto, trallala ich mach meine Firma zu und was mit den Mitarbeitern ist juckt mich nicht kann man knicken
Gruß
Demy
" ganz einfach, er kann seine Firma schließen wenn er will."
Nö, so einfach ist es nicht.
"Viel Spaß beim Klagen!"
Das würde hier recht kurz und schmerzlos werden, denn entweder er hat die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, die das alles geprüft haben, dann kann er sie kündigen oder er hat sie nicht, dann ist die Kündigung mit Klageerhebung unwirksam.
Huhu,
mein Vertrag lief damals in der Elternzeit aus und die Kids und ich sind dann ganz normal in die KV meines Mannes (TK) aufgenommen worden. Ich hatte damals dort angerufen, weil ich mir nicht sicher war, ob das in der Selbständigkeit überhaupt geht, aber das war überhaupt kein Thema... Was meinst du mit unschön?
Wie das mit dem Kind ist, das nicht von ihm ist, kann ich dir allerdings auch nicht sagen... Aber grundsätzlich sind die KK da sehr auskunftsfreudig.
LG
Jenx