Guten Morgen,
mein Mann und ich sind beide in Steuerklasse 4 seit Februar 2015, davor waren wir jeweils in 1.
Ab Mai 2015 bekam ich Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld. Das Elterngeld lass ich mir im ersten Jahr komplett auszahlen. Die Steuerklassen haben wir so gelassen und nun bin ich am überlegen ob wir uns für das Jahr 2015 getrennt veranlagen lassen. Dadurch müsste doch das Progressionseinkommen sinken, so das wir keine oder weniger Rückzahlung hätten.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht und kann mir weiter helfen.
Gruß Karina
progressionsvorbehalt elterngeld steuerklassen
Das ist von soviel Einflussfaktoren abhängig dass man das nicht pauschal sagen kann.
Hier könnt ihr nur beide Varianten durchrechnen und schauen womit ihr gesamt günstiger kommt.
Bei der getrennten Veranlagung verzichtet man halt auf den Splittingtarif und man muss durchrechnen ob die Auswirkungen durch den Progressionsvorbehalt die Vorteile des Splittingtarifes übersteigen. Dass geht nur mit allen konkreten Zahlen also kann man die Berechnung nur mit einem Steuerprogramm mal in beiden Varianten durchspielen.
Guten Tag,
die getrennte Veranlagung ist bei Ehegatten nur selten sinnvoll. Ich kenn eure Einkommenssituation nicht, aber wenn das Bruttoeinkommen Deines Mannes höher ist als Dein Einkommen plus Elterngeld, werdet ihr bei Steuerklasse IV/IV nichts nachzahlen müssen.
Wie ich es verstanden habe, seid ihr seit diesem Jahr verheiratet. Dann habt ihr doch die Wahl sowieso. Rechnet euch beide Optionen durch und teilt dann dem Finanzamt mit, wie ihr im Jahr der Eheschließung veranlagt werden wollt.
Du hast Recht, dadurch sinkt natürlich das Familieneinkommen und so fällt nur dein Einkommen unter die Progression. Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch, dass alle Pauschalen,... prinzipiell geteilt werden. Du wirst also im Endeffekt wahrscheinlich deutlich m her absetzen können, als überhaupt an Steuer gezahlt wurde. Deinem Mann hingegen fehlt das wiederum.
Damit verzichtet Ihr aber u.U. auf eine Menge Grundfreibetrag, nämlich auf Deinen. Ich gehe mal davon aus das Du, wegen Deiner geringen Einnahmen 2015, den nicht voll ausschöpfen wirst. Bei der Zusammenveranlagung wird der 'übriggebliebene' quasi dem Einkommen Deines Mann zugerechnet, bei der Getrenntveranlagung ist der Rest halt futsch.
Grüsse
BiDi