Frage zu ALG1 nach einem Jahr Auszeit von der Arbeit

Frage zu Arbeitslosengeld nach einem Jahr Auszeit
Ich, 57, werde zum 01.02.2016 mit einer Abfindung mein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden (habe die letzten 15 Jahr voll sozialversicherungspflichtig gearbeitet).
Aus familiären Gründen möchte/muss ich ein Jahr (d. h. also bis Ende Januar 2017) nicht arbeiten und auch nicht arbeitslos gemeldet sein, d.h. ein komplettes Jahr Auszeit (ohne eigenes Einkommen) nehmen.
Krankenversicherung ist über die Familienversicherung meines Mannes möglich.
Zum 01.02.2017 möchte ich dann wieder arbeiten gehen.
Was muss ich jetzt beim Arbeitsamt beachten um meinen Anspruch auf ALG1 nicht zu verlieren.
Vielen Dank für eure Antworten/Tipps.

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Ich denke du solltest dir schon überlegen, was du genau machen willst. Neben dem Anspruch auf ALG1 gibt es auch noch die Rentenversicherung, die du jetzt völlig vergisst. Lehrzeiten machen sich da nicht so gut.
Ansonsten wäre es wohl das sicherste, wenn du ganz normal zum Arbeitsamt gehst und dich dort arbeitslos meldest und ALG1 beantragst. Sobald du den Bescheid in der Hand hältst, meldest du dich ab. Einmal ausgerechnet hast du 4 Jahre Anspruch auf dieses Geld und kannst es dir "aufteilen" wie du es brauchst.

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Danke für schnelle Antwort.
Die Frage mit der Rentenversicherung habe ich bereits abgeklärt. Der Einfluss ist (für mich) vernachlässigbar.
Aber wie stellt sich die Frage mit der Abfindung und einer ev. Sperrfrist?
Der Abfindungsvertrag ist so formuliert, dass, falls nicht unterschrieben wird, zwangsläufig eine fristgerechte Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgen wird. Eine ev. Kündigungsfrist wird mit dem Abfindungsvertrag eingehalten.

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Verstehe ich nicht. Dir fehlen schlichtweg 12 Monate. Die musst du letztendlich länger arbeiten. Es geht ja nicht um die Rentenhöhe. Das meinte ich. Du kannst eben erst 12 Monate später in Altersrente gehen.
Ich bin auch sozusagen Hausfrau. Aber meine Rentenversicherung wird gezahlt von der Pflegekasse. Ich pflege meine Söhne und bin darüber versichert.
Meine Tante hatte diesen Fehler "einfach Hausfrau sein" gemacht und schwer bereut. Sie musste dann eben im eigentlichen Rentenalter noch viele Monate nacharbeiten um ihren Rentenanspruch überhaupt zu bekommen.

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Soweit ich weiß, hast Du nur Anspruch auf ALG I, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, was bei Dir ja nicht der Fall sein wird.

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Dein Anspruch auf ALG I verjährt, ab Anspruchsberechtigung, erst nach 4 Jahren. Du kannst also theoretisch ein Jahr zu Hause bleiben und dich dann arbeitslos melden. Ich war nach meiner Elternzeit 1,5 Jahre krank geschrieben und habe direkt im Anschluss 1 Jahr ALG I bezogen. Das war kein Problem. Ich würde aber dennoch jetzt bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um mich da rechtlich abzusichern.