Hallo zusammen,
bei mir stehen demnächst Gehaltsverhandlungen an. Jetzt überlege ich, ob es sinnvoll ist, statt einer Erhöhung einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zu fordern - kenne mich da aber im Detail nicht mit aus. Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten, würde mich freuen.
Die Situation: Junior ist 15 Monate alt und wird täglich 5,5 h von einer Tagesmutter betreut. Wir zahlen dafür einen einkommensabhängigen Zuschuss ans Jugendamt und leben in NRW.
1) Wenn ich einen Zuschuss vereinbare, wie wird der dann bei der Berechnung des Elternanteils an den Betreuungskosten hinzugezogen? Werden wir dann höher eingruppiert?
2) Das Geld ist ja zweckgebunden. Wie muss ich nachweisen, dass ich es für die Betreuung ausgegeben habe? Reichen Kontoauszüge bei der Steuererklärung?
3) Sollte ich arbeitslos werden, wird der Zuschuss mit in die ALG-Berechnung einbezogen?
4) Gibt es sonst irgendwelche Nachteile, die ich beachten sollte?
Freue mich über Erfahrungen!
Liebe Grüße!
Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung
Ich fange mal mit dem Nachweis an. Für gewöhnlich muss der Arbeitgeber von dir einen Nachweis darüber bekommen, wie hoch deine Kosten ausfallen. Hierfür hast du ja bestimmt eine Kostenaufstellung zum Betreuungsvertrag.
Bei der Steuererklärung musst du berücksichtigen, dass du den KiGazuschlag bei den, von dir angegebenen, Betreuungskosten abziehen musst.
Sprich der Betrag für die absetzbaren Betreuungskosten verringert sich.
Bei der ALG Berechnung wird der Betrag nicht herangezogen, ebenfalls nicht berücksichtigt werden die anderen Sozialabgaben wie die Rentenversicherung.
Vorteil des Kindergartenzuschuss ist, dass es sich um Brutto=Netto handelt. Wenn du aber kein zu betreuendes Kind mehr hast, fällt das Geld weg, es sei denn, du hast etwas anderes ausgehandelt.
Hinzugezogen bei der Berechnung sollte der Zuschuss eigentlich nicht, da es ja kein Bestandteil des Gehaltes ist, sondern dein Chef freundlicherweise einen Teil der Betreuungskosten übernimmt.
Hallo,
1.) Ihr habt also eine Anteilige Kostenübernahme vom Jugendamt? Ihr werdet dann natürlich höher eingruppiert, du hast ja dann mehr Lohn, kommt halt auf die Höhe an, wird aber nicht voll angerechnet.
2.) Das du dann einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung erhälst steht ja dann auf der Lohnabrechnung und darf logischerweise die Betreuungskosten nicht übersteigen. Für den evtl. Nachweis reichen die Kontoauszüge.
3.) Der Zuschuss wird nicht beim Arbeitslosengeld mitberechnet, ist ja Steuer und Sozialversicherungsfrei. Bei Elterngeld das Selbe.
4.) Der Nachteil ist halt das es im Gegensatz zur normalen Lohnerhöhung zwar Steuer und Sozialversicherungsfrei ist, du logischerweise weniger Arbeitlosversicherung und Rentenversicherung einzahlst. Das muss man halt bedenken.
1) Gar nicht.
2) Der AG muss einen Bescheid und den Vertrag erhalten, bei der Steuer musst du gar nichts angeben, das muss dein AG bei sich tun!
3) Nein.
4) Er zählt nicht zur oder sonstigen Dingen (Krankengeld usw.) und er darf nur bis zum Schulbeginn gezahlt werden.
Huhu,
ich danke euch für eure Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen!
Liebe Grüße
Hallo,
bei mir wird der AG-Zuschuss zum Kindergarten-Beitrag von unserer zuständigen Gemeinde (NRW) als Einkommen mit angerechnet .
Ist meines Erachtens eine Frechheit, weil man dadurch ja theoretisch höher eingestuft werden kann. Allerdings trifft das auf uns glücklicher Weise nicht zu, deshalb ist es mir letztlich egal.
Liebe Grüße,
Kathrin
Ich rate dringend davon ab, an Stelle der Gehaltserhöhung dieses Zuschuss zu nehmen.
Kinderbetreuungskosten kannst Du von der Steuer abziehen, es gibt da Höchtbeträge.
Dieser Zuschuss entfällt, sobald du keine Kinderbetreuung mehr hast. Er zählt weder bei der Rente, noch - wenn es blöd läuft - beim Arbeitslosengeld.
Etwas anderes ist es, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, nach der Eltern! ein Zuschuss in Höhe von x oder in % der Kosten von y für Kinder im Alter von Z erhalten.
Wenn dem so ist, würde ich es mir nicht gefallen lassen, wenn die Gehaltserhöhung verweigert würde mit dem Argument, ich würde ja den Zuschuss erhalten. Der Zuschuss ist eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers und kein Sozialabgaben-Sparmodell.
Gruß
Manavgat
"Dieser Zuschuss entfällt, sobald du keine Kinderbetreuung mehr hast."
Leider nein, sondern schon, wenn das Kind schulpflichtig wird, darüber ist es nicht mehr steuerfrei.