Wer kümmert sich um den Nachlass/ Beerdigung bei Ausschlagung des Erbes?

Hallo liebe Forengemeinde!
Mein Thema passt irgendwie in keine Forenkategorie, daher ist diese hier noch die, die am besten passt.
Mein Anliegen ist folgendes:

Ich habe kaum bis gar keinen Kontakt zu meinem Vater. Meine Mutter ist bereits gestorben, seit diesem Tag lässt sich mein Vater gehen, ist eh schon lange Alkoholiker und ohne meine Mutter halber Messi. Daher werde ich auf alle Fälle das Erbe ausschlagen, wenn er mal sterben sollte. Jetzt meine Frage:

Als Kind bin ich doch trotzdem für die Beerdigung verantwortlich, oder? Aber wie kümmere ich mich um sowas (ich wollte gern schon vorbereitet sein, wenn dieser Fall mal eintritt)? Vor allem, weil ich ja gar nichts von seinem Tod mitbekommen werde, da ich nicht in der Nähe wohne, und er auch keinerlei Freunde hat, die mitbekommen würden, dass er einfach nicht mehr da ist. Ich denke, es wird darauf hinauslaufen, dass die Nachbarn ihn irgendwann finden. Wir hatten mal die Regelung, das wir uns jede Woche anrufen (eben, damit ich mitbekomme, dass es ihn nicht mehr gibt), aber wenn er wieder einen Alkoholrückfall hat, dann meldet er sich auch wochenlang nicht und geht auch nicht ans Telefon.

Soi, wenn die Nachbarn ihn finden, was passiert dann? Werde ich als Tochter sofort informiert und kann die Beerdigung regeln?
Und meine aller größte Angst: Wenn er da wirklich schon zwei Wochen gelegen haben sollte, muss die Wohnung ja mit Spezialfirma grundgereinigt werden, oder? Meine Tante meinte, dass kann schon mal 10.000€ kosten. Wenn ich das Erbe ausschlage, muss ich dann für diese Kosten aufkommen, oder sind dass dann Schulden, die in die Erbmasse übergehen?
Und: Wer kümmert sich um die Wohnungsauflösung, die Kündigung aller Verträge und so weiter? Wenn ich ausschlage, muss ich mich dann um diese Sachen kümmern?

Und: Die Beerdigung zahlen die Erben habe ich gelesen. Ich habe natürlich kein Problem, es selbst zu zahlen, er ist ja immer noch mein Vater. Aber kann ich dann eine eventuelle Unfallversicherung, die er noch hat, und wo sein todesfall mit drin ist, für seine Beerdigung verwenden? (Da ich ja das Erbe ausschlage und somit ja gar nicht über diese Versicherung verfügen darf?)
Ihr seht schon, Fragen über Fragen, aber ich würde wirklich gerne vorbereitet sein, nicht dass ich unbeabsichtigerweise das Erbe annehme, indem ich mit seiner Versicherung die Beerdigung bezahle (ich habe gelesen, dass wenn ich mit dem Erbe irgendwas bezahle und sei es auch nur die Beerdigung, dass ich dann automatisch das Erbe annehme?)

Könnt ihr mir da weiterhelfen? Wer kennt sich da aus?

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Hallo,

die Ausschlagung des Erbes beinhaltet nicht automatisch, daß die Erben, die Beerdigung zahlen müssen, das müssen nämlich die nächsten Angehörigen, sprich Du, tun.
Wenn Du finanziell dazu nicht in der Lage bist, sprich bspw. Sozialleistungen bekommst, kann das vom Amt übernommen werden und dann wird nach weiteren Angehörigen gesucht, die zahlen können. So wurde es mir damals erklärt.
Mein Vater war auch Alkoholiker und hat sein Leben selbst beendet. Er hatte noch etwas gespart, wir haben aber das Erbe ausgeschlagen, da wir die Wohnung hätten renovieren müssen und das hätte die Kosten gesprengt, die war sehr verwahrlost. Außerdem wollte der Vermieter weitere 3 Monate die Miete haben, also haben wir uns abgesichert.

Er hat zum Glück immer erwähnt, daß er ne Kleinigkeit für seine Beerdigung in der Wohnung versteckt hat. Das war unser großes Glück.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, bist Du allerdings von Schulden Deines Vaters befreit, auch von den Dingen, die Du ansprichtst, was Deine Tante meinte, das ist Quatsch. Du kommst lediglich für die Beerdigungskosten auf.
Kannst Du Dich nicht mal mit Deinem Vater in Verbindung setzen? Es frisst Dich auf Dauer auf, glaube mir :-(

Alles Gute und viel Kraft #liebdrueck

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"Er hat zum Glück immer erwähnt, daß er ne Kleinigkeit für seine Beerdigung in der Wohnung versteckt hat. Das war unser großes Glück."
Und das habt ihr dann genommen? Das durftet ihr nämlich auch nicht, das geht mit dem ausgeschlagenen Erbe ans Nachlassgericht und die gucken, ob davon die Beerdigung bezahlt werden kann oder ob erst andere Schulden dran sind usw.

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Ja, ja....hätte, hätte, Fahrradkette....sagen wir, bevor wir ausgeschlagen haben, haben wir das Geld genommen. Mein Bruder wohnte da auch noch mit, das Geld hätte also auch von ihm sein können ;-) War es vielleicht auch, wer weiß #schein

Darum war es ja in der Wohnung aufbewahrt.

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Wer ist denn der Begünstigte beim Todesfall?

Wenn u der direkt bist, fällt es meiner Meinung nach nicht ins Erbe.
Aber ja, sonst darfst du überhaupt nichts aus dem Erbe nehme (auch keine Bilder) bezahlen usw. die Beerdigungskosten sind dann ganz unabhängig davon, im Zweifelsfall unterbreitet dir dann jemand die Rechnung.

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Ich würde dir raten genau das beim Notar oder auch beim Amtsgericht zuerfragen wie das abläuft!

Soweit ich weiß wenn das Erbe ausgeschlagen ist kannst du auch nichts aus der Erbmasse raus holen um die Beerdigung zu decken.

So hatte ich das damals verstanden als irgendeine Großtante (ich kannte die nicht mal und auch meine Eltern kannten sie nicht) von mir starb hab ich das Erbe ausgeschlagen. Und musste auch nix zahlen.

Ich glaub da wurden die Kosten der Beerdigung vom Sozialamt übernommen aber genau weiß ich das nicht.

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Hallo

Erbe ausschlagen hat nichts mit den Beerdingungskosten zu tun. Die müssen von den nächsten Angehörigen gezahlt werden.

Erst, wenn man nicht genug Mittel zur Verfügung hat, zahlt das Sozialamt.

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Wie gesagt alle die ich kenne die auch das Erbe ausgeschlagen haben mussten auch keine Beerdigungskosten zahlen. Und Kinder gabs von der Frau auch keine.

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Erben in diesem Fall würde es nicht geben. Wir würden alle ausschlagen: mein Bruder, die Schwester und der Bruder meines Vaters und mein Opa (sein Vater). Das wären ja die gesetzlichen Erben. Was mich da so brennend interessiert:
Da es keinen Erben gibt, wer kümmert sich dann um das ganze verwaltungstechnische, sprich, Wohnung und Telefonvertrag kündigen und sowas? Muss ich mich als naher Angehöriger dann drum kümmern, wenn ich ausschlage, oder wer macht das dann? Habe ich dann noch (außer der Beerdigung) irgend etwas damit zu tun?

Der Ablauf wäre also: Ich schlage sofort das Erbe aus und kümmere mich um die Beerdigung und das wars?

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"Habe ich dann noch (außer der Beerdigung) irgend etwas damit zu tun?"
Eigentlich nein.
Du kannst denen das mitteilen, damit stimmst du die evtl. etwas gnädiger, weil sie sich Ärger ersparen.

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Man muss da etwas differenzieren:

Gem. § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung.
Schlägt man die Erbschaft aus, so ist man nicht Erbe und ist daher auch nicht zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtet. Mit der Ausschlagung der Erbschaft hat man mit dem Erblasser also zivilrechtlich nichts mehr zu tun, auch nicht mit den zivilrechtlichen Bestattungskosten. Was mit etwaigen Verträgen, vermüllten Wohnungen passiert etc. ist dann nicht mehr Sache des Ausschlagenden.

§ 1968 BGB lässt aber die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht unberührt, d.h. diese bleibt bestehen (ich bezeichne das jetzt mal als "Leichenbeseitugungspflicht"). Die Angehörigen müssen also die Leiche beseitigen (nach den Bestattungsordnungen der Länder).

Der Unterschied ist: die Beseitigung der Leiche ist deutlich billiger zu haben als eine vollständige Trauerfeier.

Wenn man also ausschlagen will, mag es sich anbieten, für die Beseitigung der Leiche vorzusorgen. Günstig ist ein anonymes Begräbnis oder die Zurverfügungstellung der Leiche an medizinische Fakultäten. Oft übernehmen diese dann im Anschluss die Beseitigung der "Reste". Damit genügt man seiner Bestattungspflicht. Alles, was darüber hinaus geht, ist Sache des Erben (der man ja nicht mehr ist).

Das lässt die moralische Seite natürlich aussen vor. Nicht jeder wird es über´s Herz bringen, seinen Vater einfach so verscharren zu lassen...

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Hallo!

Bei meinem Schwiegervater war es so, dass wir informiert worden sind. Nachbarn hatten unsere Telefonnummer, und auch die Polizei hat sich gemeldet. Wir haben erst mal den Schlüssel bekommen und Info welches Bestattungsinstitut ihn geholt hatte.

Die Bestattung mussten wir zahlen und nach einigen Tagen konnten wir die Erbauschlagung machen, beim Nachlassgericht oder einem Notar Deiner Wahl. Kostet überall eine kleine Gebühr. Mit der Bestatterin haben wir seine vorstellungen besprochen und die Rechnung ging auch an uns.

Den Wohnungsschlüssel bekommt dann der Vermieter, der muss dann auf eigene Kosten die Wohnung räumen. Wenn er darin finanziell verwertbare Dinge findet, müssen die für die Bestattungskosten hergenommen werden, wenn die gedeckt sind darf der Vermieter den Rest behalten.

Wichtig ist dass Du aus der Wohnung nichts raus holst, auch wenn die Polizei Dir den Schlüssel gibt. Du darfst verderbliche Lebensmittel raus tun, elektrogeräte abschalten und das Wasser abstellen, aber nichts von wert raus holen.

Die Unfallversicherung zahlt die bestattungskosten nur, wenn er auch an einem Unfall stirbt, also nicht bei Herzinfarkt etc. Daher wäre es sinnvoller eine kleine Sterbegeldversicherung abzuschließen wenn Du nicht auf die schnelle 2000 Euro locker machen kannst.

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Hallo,

ich habe gerade den Fall hinter mir.

Mein Vater ist im Juli verstorben und hat nichts ausser Schulden hinterlassen. Ich habe das Erbe daher auch ausgeschlagen.
Verträge hätte ich nciht kündigen müssen, habe es aber getan. Ich weiß ja das alle eventuell vorhandenen erben ausschlagen werden. Habe es dem Vermieter und Stromanbieter auch so mitgeteilt.
Wenn ich es nicht getan hätte, wären nur noch mehr Schulden aufgelaufen da es einige Zeit dauert bis alle potentiellen Erben ausfindig gemacht werden.
Entrümpelung, Reinigung, Renovierung etc fallen in die (ausgeschlagene) Erbmasse.

Schlägt man aus, hat man damit nix zu tun

Die Beerdigung hätte ich zahlen müssen. Da ich allerdings zur Zeit ALG2 bekomme wurden die Kosten vom Sozialamt übernommen. Ebenso der Anteil meiner Schwester.
estattungspflichtig sind in erster Linie Ehegatten (nur wenn die Ehe noch besteht) und dann die leiblichen, volljährigen Kinder.

Ob die Versicherung genutzt werden darf hängt damit zusammen wer genau als Begünstigter genannt ist. Steht dort einfach "der Erbe" darfst du das Geld nicht nutzen, ist dein Name eingetragen hat das Geld nix mit der Erbmasse zu tun und kann natürlich verwendet werden.

Wenn dein Vater stirbt und von den Nachbarn bzw der Polizei gefunden wird kommt es darauf an ob er irgendwo hinterlegt hat das du informiert werden sollst. Sinnvoll wäre es.

So, ich hoffe der wirre Text hat dir ein wenig weiter geholfen. ;-)

Lg wirbelwinds.mama