zählt Elternzeit als Arbeitszeit zwecks Kündigungsfrist

Hallo,
ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst beenden und bin derzeit noch in Elternzeit.

Ich frage jetzt nur zwecks Kündigungsfristen:

- habe ich jetzt 6 Wochen weil ÜBER ein Jahr dort gearbeitet wurde

- oder zählen meine 3 Jahre Elternzeit jetzt offiziell zur Arbeitszeit, ich habe quasi mehr als 5 Jahre dort gearbeitet und 3 Monate kündigungsfrist

ich hoffe, ihr habt mich etwas verstanden und könnt mir helfen

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Ich weiß nicht, ob es im öffentlichen Dienst anders ist. Aber eigentlich gelten diese verlängerten Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer kann man immer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

Ansonsten geht es nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Und das besteht ja auch während der Elternzeit.

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Meines Wissens dürfen AN, auch in Tarifverträgen, nicht schlechter gestellt werden, als das Gesetz. AG hingegen schon. Somit hättest Du Recht.

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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Absatz 6 gibt eigentlich Aufschluss #hicks

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Steht das imTarifvertrag?
Welcher?

Denn laut BGB hast du weniger Kündigungsfrist. Aber ja, Elternzeit zählt mit zur Betriebszugehörigkeit!

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Hallo, ja, die Elternzeit zählt mit und selbstverständlich zählen tarifvertragliche längere Kündigungsfristen oder individuell vereinbarte längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmer (solange sie nicht schlechter als die für den Arbeitgeber sind!).

Zum Ende der Elternzeit selbst kannst du nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen § 19 BEEG. Das hättest du übrigens mit den einfachen Schlagworten "elternzeit für berechnung Kündigungsfrist" ganz leicht selbst rausfinden können :-)

VG B

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Hallo,

Im öffentlichen Dienst kannst Du im Anschluss an die Elternzeit auch noch Sonderurlaub zur Kinderbetreuung beantragen. Wäre das vielleicht eine Alternative zur Kündigung? Ansonsten kannst Du zum Ende der Elternzeit ganz normal mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Ganz unabhängig zur Zugehörigkeit.

Liebe Grüße Andrea