Hallo an euch alle,
Ich bin derzeit Schwanger und mein Mann und ich leben in eine 1 Zimmer-Wohnung. Diese Wohnung ist ja zu klein für uns beide und das Kind, denn ich brauche auch gewisse Sachen für das Kind, da ich nicht weiß, wo ich diese hinstellen soll. Wir haben eine Wohnung gefunden für 640 € Gesamtmiete ( 2,2 Zimmer-Wohnung ). Nur das Problem bei uns ist das die Bruttokaltmiete 30 € zu hoch ist, aber der Gesamtpreis der Wohnung stimmt. Wir sind bei dem Arbeitsamt gewesen und haben einen Antrag ausgefüllt und geschildert, warum wir wechseln möchten und das wir wissen, das die Brutto kaltmiete etwas zu hoch ist. Die Frau beim Arbeitamt meinte zu uns es sei egal, denn wenn die Bruttokaltmiete zu hoch ist, wird die Gesamtmiete beachtet. Gestern kam aber einen Schreiben mit der Ablehnung. Ich verstehe nicht warum? Ich habe keinen Platz in der Wohnung, wir schlafen auf einem Sofa und außerdem fallen die Tapeten der Wand herunter. Dies haben dort auch geschildert. Umzugskosten brauchen die zu zahlen weil die Wohnung gleich gehenüber liegt. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten ich werde nur etwas aufgestockt, da ich nicht arbeiten darf wegen der Schwangerschaft. Bitte helft mir brauche euren Rat !!!????
Wohnung vom Arbeitsamt wegen 30 Euro zu hoch abgelehnt
Die Nebenkosten variieren ja. Wahrscheinlich sind sie zu niedrig angesetzt und es gibt in Zukunft eine saftige Erhöhung. Viel Glück bei der Suche! Lg
Hi,
ich würde Widerspruch einlegen und in den Widerspruch mit aufnehmen, dass ihr die Differenz selber tragt. 30€ ist nun nicht so viel, dass ihr das nicht vorübergehend leisten könntet - sobald das Kind da ist, bekommt ihr Kindergeld und berücksichtigt wird ja ohnehin nur Dein Anteil, da Dein Mann keine Aufstockung erhält.
Sobald Dein Kind da ist und sich alles etwas eingespielt hat, könntest Du Dir einen 450€ Job suchen und wärst raus aus dem Bezug. Dann ist es ohnehin egal.
Gruß
Kim
"sobald das Kind da ist, bekommt ihr Kindergeld und berücksichtigt wird ja ohnehin nur Dein Anteil, da Dein Mann keine Aufstockung erhält."
Die beiden bzw. dann 3 sind eine Bedarfsgemeinschaft, da ist nicht nur sie im ALGII-Bezug.
LG
Natürlich - das sind sie ja auch jetzt. Aber da ihr Mann verdient, bekommen sie ja nur einen Teil aufgestockt. Und Kindergeld wird auch angerechnet. Und aufgestockt wird der Mietanteil (ggfs. Lebensunterhalt) von ihr und dem Kind -den der Mann ja scheinbar nicht decken kann. Außerdem kommt noch Elterngeld dazu, was auch angerechnet wird.
Naja, und einen Minijob könnte sie ja nach einer gewissen Zeit auch ggfs machen.
Juhuuuuu....Freitag.....
man... so fies wollte ich heute nicht sein... aber Recht hast du!
Ist mir so raus gerutscht
"640 € Gesamtmiete ( 2,2 Zimmer-Wohnung )"
Von so einem Mietpreis träumt man bei uns in der Gegend Moderne 2 Zimmer Wohnungen kosten hier gut und gern mal 1200 Euro...
...KALT!
Ich habe mir letztens eine ältere 3 Zimmer Wohnung angesehen für 1100 Euro warm, also ohne Luxus. Was hier dem oberen Durchschnitt für eine ältere Wohnung entspricht. Ein Schnäppchen also.
Grundsätzlich: Das Amt kann nicht einfach "ablehnen". Sie sollen das zahlen, was euch zusteht. Die Differenz, in eurem Fall 30 Euro könnt ihr selbst zahlen. Warum das nette Amt euch diesen Vorschlag nicht gemacht hat, weiß ich nicht.
Viel Erfolg
Wo wohnst du denn? Sind die Wohnungen bei euch vergoldet?
1200 Euro kalt für eine 2-Zimmer Wohnung?
LG Silke
Ja, übel nicht wahr
Stadt und Umkreis München...
Die Wohnungen sind nicht vergoldet, aber die Gehirne der Vermieter!
Als Alleinstehender müsste man 20 Std. am Tag arbeiten um für die Miete aufzukommen und leben zu könne. Die Preise sind extrem umverschämt und ewig wird mich hier nichts halten - vor Allem wenn ich die Mietpreise von wo anders sehe.
Du hast ein Freizügigkeitsrecht. Du darfst in die Wohnung einziehen. Das Jobcenter würde dann allerdings nur die angemessene Miete, ggf. sogar nur die Mietkosten die in der alten Wohnung angefallen sind, das ist regional unterschiedlich.
Wenn du dort einziehst, kannst du jedoch keine Kosten, die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen, beantragen. Keine Kaution (Darlehen), keine Umzugskosten, auch bei Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen wirst du alleine dastehen.
Es kommt in der Regel nicht auf die Gesamtmiete an. In der Regel ist die Brutto-KALTmiete der entscheidende Faktor. Die Heizkosten variieren immer, die Höhe hängt von der Art des Hauses, von der Anzahl der Personen und weiteren Faktoren ab.
Auch 1,00 € zu viel, ist nicht mehr angemessen.
LG H.
Tja,
eine Grenze ist eine Grenze ist eine Grenze.
Irgendwelcher Spielraum wäre ja völlig sinnfrei.
Du willst "nur" 30 €, der nächste dann 40€ , denn das sind ja nur 10 € mehr als fedegi bekommen hat, der nächste ist dann bei 50€ usw .....
Hallo,
dann zieht doch einfach um und bezahlt die 30,00 € selbst, wenn ihr weder Umzugskosten noch Kaution benötigt.
Da ihr dann drei Personen seid, sollten euch doch die angemessenen KdU (Kosten der Unterkunft) für drei Personen gewährt werden.
Die Freizügigkeit ist im Grundgesetz verankert, also verbietet euch kein Mensch den Umzug, das Jobcenter kann nur die Übernahme der zu hohen Kdu und die damit verbundenen Folgekosten (eben Kaution, Umzugskosten, Nachzahlungen für Heiz- und Betriebskosten) verweigern.
Gruß
Yanis
Tapeten kann man auch wieder ankleben!