Hallo,
zählt das Kindergeld der "neuen" Kinder als Einkommen des Unterhaltspflichtigen?
Durch unseren Nachwuchs möchten wir den Unterhalt neu berechnen lassen und der Anwalt zählt das Kindergeld als Einkommen. Ist das richtig so?
Gruß.
Zählt das Kindergeld als Einkommen?
Ja das zählt als Einkommen
Nein, zählt es NICHT.!
http://www.juraforum.de/ratgeber/familienrecht/zaehlt-kindergeld-als-einkommen
Gibt es ein Gesetz, in dem dies steht?
Ich bräuchte für den Anwalt eine seriöse Quelle.
Nein, das ist falsch. Kindergeld ist kein Einkommen für die Unterhaltsberechnung.
Ist das EUER Anwalt??
LG
Ja, es ist unser Anwalt.
Kann es sein, dass Kindergeld als Einkommen zählt, wenn nicht der volle Unterhalt gezahlt wird?
LG
Hallo
Nein, auch das kann nicht sein. Es kann dann nur passieren, das der Selbstbehalt gesenkt wird und das Einkommen des neuen Partners berücksichtigt wird.
Aber das kann dann nur ein Gericht entscheiden.
Im Sinne des Düsseldorfer Tabelle zählt das Kindergeld nicht zum Einkommen.
WIE ist es möglich, in diesem Forum, anonym zu schreiben?
Gar nicht die TE schreibt in einem Forum in dem das erlaubt ist und es wird von urbia dann verschoben da offtopic...
Hallo
Nein, es zählt nicht zur Berechnung für den Unterhalt. Es zählt nur das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen als Einkommen.