Hallo,
ich hab grad etwas recherchiert und keine Antwort gefunden.
Wir hatten im Sommer eine heftigen Hagelschaden an unseren Kunststoffdachrinnen (alle paar Meter Löcher durchgeschlagen). Die Dachrinnen sind schon viele Jahre alt und so entschieden wir uns, diese komplett (inklusive Fallrohranlagen) zu ersetzen und Zink zu verwenden. Die Gebäudeversicherung zahlte das natürlich nicht, sondern nur die Reparatur der alten Rinnen (machte aber wie gesagt keinen Sinn, der nächste Hagel hätte die verbliebenen Altrinnen womöglich auch beschädigt). Dazu kam ein Gutachter um den Schaden zu schätzen.
Wir haben dann einen Pauschalbetrag von der Versicherung erhalten.
Jetzt habe ich die Dachdeckerrechnung für den Komplettaustausch und frage mich nun, wie ich den von der Versicherung bezahlten Betrag verrechnen muss. Lohnkosten können ja über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Meine Idee Verhältnis Lohnkosten zur Gesamtrechnung ermitteln (z.B. hier 40%), dann 40% von der Versicherungsleistung berechnen und diesen Betrag von den ausgewiesenen Lohnkosten abziehen - bleibt der Restbetrag, der als Handwerkerleistung in der Steuererklärung eingetragen wird.
Hat jemand eine Ahnung, ob das so richtig ist oder kann ich den Pauschalbetrag der Versicherung verrechnen wie ich "will" (also bspw. nur auf die Materialkosten)? Ich vermute mal nein, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus
VG
B
Verrechnung Leistung Versicherung auf Handwerkerrechnung für Steuererklärung
Ohne Ahnung zu haben, würde ich den Versicherungsbetrag überhaupt nicht in der Steuererklärung erwähnen, also mir käme der Gedanke nicht.
Die Lohnkosten der Erneuerung einfach in der Steuererklärung angeben und fertig.
Aber ich habe ja einen Teil von der Versicherung ersetzt bekommen und kann ihn dann doch nicht nochmal steuermindernd geltend machen. Außer es gäbe an der Stelle eine Gesetzeslücke.
VG
B
Sehe ich anders (aber wie gesagt keine Ahnung)
Dir ist ein Schaden entstanden, es ist etwas kaputt. Dafür hast Du eine Versicherung abgeschlossen.
Die Versicherung hat ja nicht den kompletten Neubau ersetzt.
Schwierige Frage das Bundesfinanzministerium schreibt dazu nur:
"Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Versicherungsschadensfällen entstehen, können nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht von der Versicherung erstattet werden. "
siehe Punkt 41 in http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Über eine eventuelle Aufteilung der Kosten in Material und Dienstleistung steht nichts da.
Im Prinzip ist es korrekt den vom Gutachter bezifferten Anteil der Lohnkosten des von der Versicherung übernommen und per Pauschalbetrag erstatteten Kosten von den tatsächlichen Kosten der Handwerkerleistung abzuziehen. Wenn dazu keine Daten vorliegen ist deine Vorgehensweise gewiss auch nicht verkehrt.
Wenn du oder der Handwerker die Leistung nicht direkt mit Weitergabe der Rechnungen an die Versicherung abgerechnet habt wird das Finanzamt dies gar nicht prüfen können slebst wenn du die Gesamthandwerkerkosten absetzt...
Wir können das irgendwie nicht mit unserem Gewissen vereinbaren, einfach was wegzulassen ....
VG
B
Weißt du, wenn ich solche Sachen in meiner Steuererklärung habe, dann schreibe ich immer ein extra Blatt Papier und lege dort dar, wie ich auf meinen Betrag, der in der Erklärung steht, komme.
Da ihr einen Pauschalbetrag von der Versicherung erhalten habt, deckt dieser auch anteilig Lohnkosten. Das muss schon mit berücksichtigt werden. Ich würde es so rechnen, wie du hier geschrieben hast (das Gesetzt schreibt ja den Abzug der Versicherungsleistung vor) und die Rechnung eben klar beifügen.
Danke, es ist auch irgendwie die einzige Möglichkeit, die mir eingefallen ist. Ich wollte sichergehen, dass ich nicht zu sehr um die Ecke gedacht habe
VG
B
Ist mit ELSTER nur schwierig, so ein Blatt Papier mitzuschicken.