Hi,
war gerade in einer Diskussion mit meiner Nachbarin.
SIe hat heute die Fortbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt abgebrochen, da es eher ein Zeitverlust in der aktiven Bewerbungsphase ist. SIe ist erst zwei Wochen arbeitslos, hochqulaifiziert und wurde in eine Maßnahme gesteckt, die eher lächerlich ist.
Jetzt weiß sie, das sie kein Arbeitslosengeld bekommt, weil sie eine Sperrfrist einhalten muss.
Wie ist es in dieser Zeit, wird ihr dann die Krankenkasse weiter bezahlt, da sie in der Familie die einzige in der gesetzlichen Krankenkasse ist, sprich, es gibt keine Familienversicherung
LG
Lisa
Arbeitsamt-Fortbildungsmaßnahme abgebrochen, Fragen
Hallo,
die KK fällt mit in die Sperre. Zahlt sie also selber nicht freiwillig, dann hat sie keine KV.
Warum man eine Fortbildung abbricht weil man sie nutzlos findet erschließt sich mir nicht. Man kann sich doch trotzdem bewerben. Für Vorstellungsgespräche uä muss man freigestellt werden.
Lg wirbelwinds.mama
Doch, ich verstehe das schon. Meine damalige Sachbearbeiterin wollte mich auch unbedingt in einen Anfängerkurs Englisch stecken. Mal abgesehen davon, dass in meinem Beruf eigentlich ohne Englisch gar nichts geht und sie da hätte eigentlich schon voraussetzen müssen, dass wenigstens Grundkenntnisse da sind, auch abgesehen davon, dass sie natürlich meinen schulischen und beruflichen Werdegang kannte und selbst meine allgemeinbildenden Schulabschlüsse gar nicht zu haben sind ohne mehrere Jahre Englisch. Sie liess sich auch nicht von einem Zertifikat beeindrucken, was ich zugegebenermaßen einige Jahre zuvor mal erlangt hatte wegen meinen Kenntnissen. Die Sachbearbeiterin war einfach beratungsresistent. Geholfen hat dann bei mir nur ein konsequentes Wechseln der Sprache. Ich spreche englisch fliessend. Also habe ich mich mit ihr dann in englisch unterhalten, sie hat nichts verstanden, mir aber irgendwie trotzdem geglaubt.
Und das wird nicht gehen, da wir ja eine Freiwillige-Pflichtversichung haben.
Hi,
nein, die KK wird dann nicht bezahlt. Sie kann sich entweder privat versichern (unbezahlbar) oder in der gesetzlichen bleiben. Die wird dann aber auch erheblich teurer und sie hat dann den Status "privat versichert in der gesetzlichen KK". So in etwa sind die Regelungen, grob gesagt.
Wenn sie eine Sperrfrist hat, wurde ihr ja wahrscheinlich nicht gekündigt, sondern sie hat einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben?
LG, Cherish