Elternzeit vs. Elterngeld beim Vater / Urlaub schon gebucht

Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation und nach ca. 2 stündiger Suche im Internet keine klare Antwort gefunden. Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Problem:

Geburtstermin unseres Sohnes: 21. Juli 2015
Geplante Elternzeit: 01. April bis 31. Mai 2016

Wir haben jetzt auch schon Urlaub im geplanten Zeitraum gebucht. Heute haben wir im Gespräch mit Freunden erfahren, dass es Probleme mit dem Elterngeld geben wird, da Elternzeit nicht mit Lebensmonaten des Kindes übereinstimmt.

1) Ich rechne damit, effektiv nur Elterngeld für den 21. April bis 20. Mai 2016 (1 Monat) zu bekommen, sollte ich so beantragen. Ist das richtig?

2) Ich überlege nun, vom 21. März bis 31. Mai 2016 Elternzeit zu beantragen. So erhalte ich zwei volle Monate Elterngeld und würde vom 21. bis 31. Mai 2016 keine Bezüge erhalten. Damit könnte ich gerade so leben. Kann ich überhaupt Elternzeit für 2 Monate + ein paar zusätzliche Tage beantragen oder nur für volle Monate? Geht meine Berechnung in diesem Fall auf?

Es klingt echt so einfach und banal, aber zu diesen Fragen findet man kaum klare Infos!

Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag!

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Die er

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So, nun ein 3. Versuch, übers Handy ist heute echt ätzend!

Also die 2. Variante geht, die 1. nicht.
Ich würde beide nicht wähle, sondern vom 21.3. bis 20.5. Elterngeld beziehen und dann eben das vom 21.3. bis 20.4. mit Teilzeit in Elternzeit anrechnen lassen (also das Einkommen vom 21.3. bis 31.3.), da hast du mehr von.

Elternzeit und Elterngeld haben ja nichts miteinander direkt zu tun und ja, krumme Zeiten gehen auch!

Ich würde übrigens gucken, ob du nicht nur bis 30.5. Elternzeit nehmen kannst, dann steht dir nämlich der Urlaub für Mai noch zu und der AG darf nur für April den Jahresurlaub um 1/12 kürzen.

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Super, vielen Dank schon mal! Sehr hilfreich. :-)

Das mit deinem zweiten Punkt verstehe ich noch nicht ganz. Wie meinst du das mit der Teilzeitanrechnung. Meine Freundin bleibt die vollen 12 Monate zuhause, so dass ich "nur" 2 Monate Anspruch auf Elterngeld habe. Teilzeit kommt wgn meines Jobs generell nicht in Frage.

Ich muss über den 20.05. Elternzeit nehmen, da wir am 23.05. erst aus dem Urlaub zurück kommen. Vor Buchung war mir diese ganze Besonderheit leider nicht bewusst.

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"Teilzeit kommt wgn meines Jobs generell nicht in Frage."
Das wird aber als Teilzeitgerechnet, wenn du einige Tage im Lebensmonat arbeitest. Somit hast du eben einen 2. LM für den Elterngeldbezug!
Du nimmst also vom 1.4. bis maximal 30.5. (wie gesagt, nicht 31.5. damit du Urlaub 1/12 mehr hast, muss ja bei Vollzeit mindestens 2 Tage sein, somit kannst du einen Tag länger zu hause bleiben als bei Elternzeit bis 31.5.) und beziehst vom 21.3. bis 20.5. Elterngeld. Da du vom 21.3. bis 31.3. aber 10 Tage arbeitest (gehen wir mal von Vollzeit aus), ist das im Monatsschnitt unter 30h/Woche im Monatsschnitt (sprich 120!) und zählt für das Elterngeld als Teilzeit! (nicht du musst Teilzeit arbeiten ;) )

Hoffe, das ist jetzt verständlich.

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Hallo,

schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

Soweit ich mich erinnere, musst du ohnehin 2 Monate Elterngeld beantragen, da dies der Mindestbezug ist.

Ansonsten würde ich mich einfach mal an eine Elterngeldstelle wenden.

VG vifrana