Steuernachzahlung 2016!

Hallo Ihr Lieben,

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Mein Mann und ich haben 2014 geheiratet und haben in die Steuerklasse 4/4 gewechselt. 2015 kam unser Nachwuchs und wir haben in die Steuerklasse 3/5 gewechselt. Ich bin in Juli in Mutterschutz gegangen, ab November ist Elterngeld fällig gewesen. Jetzt lese ich hier überall, dass zu bedenken ist, dass man richtig fett steuern nachzahlen darf bei dieser Kombination die mein Mann und ich benutzen. Ich nehme 1 Jahr Auszeit und wahrscheinlich muss dass dann alles für 2017 eingeplant werden? Ich hab echt Panik vor, wenn man manche Beträge hier liest, die manche nachzahlen. Wie soll man da bitte vom Elterngeld eine gescheite Summe zurücklegen? Dann bleibt ja kaum mehr was übrig? Hilfe

1

Wieso tust Du Dir keinen Gefallen und investierst in einen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein / ein gutes Steuerprogramm?

Ja, Euer Vorgehen bezüglich des Steuerklassenwechsels birgt das Risiko einer drohenden Steuernachzahlung. Ob tatsächlich und wie hoch, wird Dir allerdings nur einer der oben genannten verraten können.

Grüsse
BiDi

2

Gib das ganze einfach in einen Rechner mit Progressionsvorbehalt ein, dann kannst du sehen ob und was ihr nachzahlen müsst.

Wir haben soviel abzusetzen, dass wir immer was zurückbekomme, selbst bei Steuerklasse 3/5 du 12 Monaten Elterngeld und Monaten Mutterschaftsgeld und A-Zuschuss in einem Jahr!

3

Gib das wie andere schon sagten in den Rechner ein.
Wir mussten nachzahlen hatten das Geld aber schon angespart (waren knapp 1000€). Die Nachzahlung war aber deutlich geringer, als das was wir an MEHR hatten durch den Steuerklassenwechsel. Entweder muss man in dem Jahr Elternzeit den Gürtel enger schnallen, was wir nicht wollten oder eben etwas nachzahlen. Aber je nachdem was man Absetzen kann ist das überschaubar.

4

Hallo,

wenn dein Mann in der Steuerklasse 3 ist, dann zahlt er ja zu wenig Steuern und du gar keine. Zu dem unterlegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt.

Es kommt also darauf an, ob dein Mann viele Werbungskosten hat, ob er viel verdient und ob du viel Elterngeld bekommst.

Ich rechne sowas immer anhand der Steuererklärung des vergangenen Jahres aus (in dem Fall 2014). Gib doch dort mal deine Daten ein.

LG

7

"Es kommt also darauf an, ob dein Mann viele Werbungskosten hat, ob er viel verdient und ob du viel Elterngeld bekommst."
Nö, da ist bei ihr noch dann das, was sie an Steuern gezahlt hat (denn sie haben ja wohl erst zur Jahresmitte gewechselt) zu berücksichtigen und was sie an Werbungskosten hat, was sie an Sonderausgaben durch die Geburt des Kindes (Wege zum FA, Wege zur Hebamme, Wege zum KKH, Medikamente, Zuzahlungen usw.) usw. zu berücksichtigen.

Also das ist deutlich mehr, was abgesetzt werden kann, als nur Werbungskosten und es sind eben auch deutlich mehr Daten zu berücksichtigen.

8

Ja stimmt, sie hat ja noch ne Weile verdient.
Klar sind mehr Daten zu berücksichtigen, ich mache jeden Tag Steuererklärungen, hab das auch nur grob gesagt ;-)

Die Wegen zur Hebamme usw. dürften aber nicht Sonderausgaben sondern außergewöhnliche Belastung sein. Und da muss sie erst mal über die zumutbare Belastung kommen. Das kommen die meisten nicht.

Ich denke ja auch, dass sie nicht groß nachzahlen muss. Aber wissen tut man es nicht...

weitere Kommentare laden
5

Wir mussten damals auch nachzahlen. Ist bei SKL 3/5 meistens so. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass man etwa 10% des Elterngeldes beiseite legen sollte und das war dann auch das, was wir nachzahlen mussten.

21

Dann konntet ihr nichts absetzten. Nicht immer muss man nachzahlen

6

wir haben damals das elterngeld eines monats zur seite gelegt für eventuelle nachzahlungen.

das war auch ausreichend :)

16

Ich hänge mich mal kurz hier dran.

Wir haben auch seit ich mit Kind 1 zu Hause bin (seit Oktober 2013) die Klassen 3 und 5. In 2014 hatten wir so viel abzusetzen, dass wir trotz Elterngeld bis Oktober 2014 sogar noch einen dreistelligen Betrag rausbekommen haben. Es muss also nicht immer eine Nachzahlung sein.

In diesem Jahr habe ich ab Mitte Juli 3 1/2 Monate Teilzeit gearbeitet. Seit Ende Oktober gibt es MuSchu-Geld. Alleine durch über ein halbes Jahr "Verdienstausfall" meinerseits dürften wir doch auch dieses Mal an der Nachzahlung vorbei kommen, oder? Leider haben wir nicht mehr so viele Absetz-Möglichkeiten wie im letzten Jahr.

Und kann mir das nochmal wer mit den "Wegen zur Hebamme" erklären? Das haben wir beim letzten Kind m.E. nicht berücksichtigt.

Danke :-)

22

Das Finanzamt behandelt eine Schwangerschaft wie eine Krankheit. Rechnungen der Vorsorge, die die Krankenkasse nicht übernimmt, Fahrten zur Hebamme (0,30 € mal Entfernungskilometer mal 2[Hin-und Rückfahrt]).

Diese Kosten erfasst man im Mantelbogen als außergewöhnliche Belastung. Leider wirken sich die Kosten erst dann aus, wenn die Summe eine bestimmte Höhe überschreitet. Bei Steuerpflichtigen mit 1 Kind und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 ist die Grenze 4% von 60.000=2400 €. Erst wenn die Krankheitskosten 2.400€ überschreiten, wirken sie sich aus.

25

Bei außergewöhnlichen Belastungen kann man alle Kosten, die in Verbindung mit Krankheit oder Geburt eines Kindes mit berücksichtigen lassen. Also wie bei Reisekosten 30 Cent je gefahrenem Kilometer.

weiteren Kommentar laden
17

Hallo,

wir haben damals auch in die 3/5 gewechselt als unsere Kinder geboren sind. Solange, wie ich in Elternzeit war, haben wir nichts nachzahlen müssen, obwohl wir nicht viel zum Absetzen haben. Haben sogar zu der Zeit immer noch einen kleinen Betrag zurück bekommen. Ab dem Jahr, wo ich wieder angefangen habe mit Arbeiten unter Steuerklasse 5, da kam dann die große Nachzahlung. Danach sind wir wieder in 4/4 gewechselt.

LG

27

Hallo, natürlich bleibt davon noch etwas übrig. Bedenke dabei das unverheiratete auch nicht in diese Steuerklassenkombination wechseln können um vorerst mehr Geld zu haben. Da muss man auch mit dem Elterngeld auskommen.