Steuerfrage - Frist Einspruch, Elterngeld usw.

Hallo,

wir haben diese Woche unseren Einkommensteuerbescheid 2014 bekommen und ich bin aus allen Wolken gefallen!!!

Wir haben damit gerechnet, dass wir was nachzahlen müssen, da ich 8 Monate Elterngeld bekommen habe und wir Steuerklassen 3 und 5 haben. Die Rückzahlung würde inkl. Soli ca. 1217 € betragen, gerechnet hatten wir zwar weniger aber na gut, das wäre noch nicht das Schlimmste...

1. Das Finanzamt verlangt jetzt auch noch eine Einkommensteuervorauszahlung für 2015 in Höhe von ca. 780 € sofort und dann nächstes Jahr noch ca. 200 € pro Quartal!!!!
Das kann ich irgendwie nicht glauben! Es ist das erste Mal, dass wir nachzahlen müssen und das auch nur wegen dem Elterngeld.

Frage: Können wir uns hiergegen irgendwie wehren? Wie lange habe ich Widerspruchsfrist?

2. In der Erklärung am Ende des Bescheides ist angegeben, dass Leistungen nach §32b Abs. 1 Nr. 1 EStg (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von ca. 4000 € für den Ehemann in die Berechnung miteinbezogen wurden und dasselbe nochmal für Mich.

Frage: Das für mich verstehe ich ja, das ist mein Elterngeld. Aber wieso für meinen Mann? Mein war NICHT in Elternzeit, keine Partnermonate o.ä.

Vielleicht findet sich ja hier jemand, der mir weiterhelfen kann? Im FA habe ich schon angerufen. Die Sachbearbeiterin ist krank, die Vertretung weigert sich in den Fall einzulesen....

Könnt ihr mir helfen?
LG, das ratlose Zwerglein!

PS: Wenn gar nichts hilft, würde ich natürlich auch zu einem Steuerberater o.ä. gehen, aber ich hoffe ich kann es alleine klären.

1

Naja, das Finanzamt weigert sich, euch einen zinsfreien Kredit zu finanzieren. Daher diese Vorauszahlungen.

Kannst du da Finanzamt GLAUBHAFT (!) versichern, dass dies nur eine einmalige Sache war wegen dem Elterngeld, dann kannst du das sicher verhindern. Alternativ könnt ihr auch die Steuerklassen wechseln in 4/4.

2

Ach ja, telefonisch brauchst du das gar nicht erst zu versuchen. Das ist schriftlich beim Finanzamt einzureichen.

3

Naja, kommt darauf an wie "glaubhaft" definiert wird. Ich beziehe in 2015 definitiv KEIN Elterngeld o.ä. bzw. arbeite schon seit letztem Jahr wieder...

Auch die Jahre vorher mussten wir NIE was zurück zahlen, haben immer was raus bekommen.

Soll ich denen das genauso alles in einem Brief schreiben?

weitere Kommentare laden
4

Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides ist der Einspruch (alle Sachverhalte sind offen) schriftlich beim Finanzamt einzugehen oder Antrag auf Änderung (geht auch telefonisch, wird nur eine Sache geändert, die anderen Sachverhalte bleiben bestandskräftig, allerdings kein schriftlicher Nachweis)

EST-Vorauszahlungen kann man anpassen. Entweder noch Einspruch gegen die Vorauszahlungsbescheide stellen oder nach der Frist Antrag auf Änderung. Bitte glaubhaft belegen, wie hoch Eure Jahreseinkünfte 2015 und 2016 sein werden.

5

Kein Grund zur Panik. Das Programm beim Finanzamt setzt automatisch Vorauszahlungen fest, wenn Nachzahlungen festgesetzt werden. Du stellst beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen mit der Begründung, dass du ja nicht jedes Jahr ein Kind bekommst. Wenn du 2015 noch Elterngeld bekommen hast, gibst du die Höhe an mit der Bitte um Anpassung der Vorauszahlungen, wenn du keins bekommen hast, beantragst du Herabsetzung auf null. 2016 Wirds wohl kein Elterngeld mehr geben, also gleich Herabsetzung auf null beantragen.

Wenn dein Mann kein Elterngeld bezogen hat, solltest du Einspruch gegen den Bescheid einlegen mit der Begründung, dass der Ehemann kein Elterngeld bezogen hat. Wenn ihr allerdings 8000 Euro Elterngeld bekommen habt, ist zwar die Angabe im Bescheid falsch, aber die Nachzahlung doch korrekt.

7

Eigentlich sollte es reichen, wenn Du schriftlich Einspruch einlegst und eine Hochrechnung der Einkünfte 2016 machst. Wir haben bisher sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Vorauszahlungen gemacht: Einmsl hat ein einfaches Telefonat genügt, damit die Vorauszahlung auf Null gesetzt wird, ein anderes Mal war trotz Einspruch (mein Mann hatte eine einmalige Abfindung bekommen) nichts zu machen - abgelehnt. Mir war das dann zu blöd, die Vorauszahlung konnten wir finanziell stemmen, im Folgejahr gab es dann eine fette Rückzahlung an uns.

Liebe Grüße
Anja

8

"Frage: Können wir uns hiergegen irgendwie wehren? Wie lange habe ich Widerspruchsfrist?"
Ja, kannst du natürlich., bei uns reichte die Begründung, dass ja kein Elterngeld mehr gezahlt wird in dem Jahr oder eben weniger. Einspruchsfrist ist ein Monat nach Bekanntgabe,

´Lohnersatzleistungen sind Krankengeld, Kinderkrankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld usw. hat er davon etwas bekommen? Wenn nicht auf jeden Fall Einspruch einlegen mit der Begründung, dass dein Mann keine Lohnersatzleistungen erhalten hat.

Lohnersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen sind übrigens nicht der Ersatz des Verdienstausfalls als Haushaltshilfe oder bei Betreuung eines Kindes im Krankenhaus.

Solltest du dir nicht sicher sein, legst du erst einmal Einspruch ein und begründest später oder sagst, dir sind keine Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt ind er Höhe bekannt. Wenn du mit Elster arbeitest, kannst du dir die Daten aber online ansehen, was sie da übermittelt bekommen haben an Geld.