Kindergartenzuschuss gekürzt

Hallo,

ich habe bei meinem ersten Kind die vollen 100% Kindergartenkosten (inkl. Essensgeld) für 2 Jahre vom AG bezahlt bekommen, und habe in dieser Zeit 70% gearbeitet. Nun kam ich nach dem zweiten Kind zurück, mit 60%, und mein AG eröffnete mir:

- dass künftig nur die Kindergartenkosten exkl. Essensgeld bezahlt werden, da diese nicht steuerlich abzusetzen sind.

- dass künftig nur soviel Zuschuss gezahlt wird, wie man auch arbeitet, also 60%

Für mich war das soweit ok, da ich mich ja freue, dass mein AG diese Kosten bezuschusst.

Ernüchternd war die erste Gehaltsabrechung: Ich bekomme nun für zwei Kinder in Summe 70 Euro weniger als bei nur einem Kind. Dies ist mitunter auch dem geschuldet, dass Geschwisterkinder weniger bezahlen als Einzelkinder und die Gesamtkosten inkl. Essensgeld nicht auf 200%, sondern nur auf ca. 170% gestiegen sind.

Das habe ich mit dem AG besprochen, dieser stellt sich aber stur und sagt, dass er eine einheitliche Regelung für alle nachkommenden Mütter braucht. Ich könnte das ja bei meiner nächsten Gehaltsverhandlung in 6 Monaten ausgleichen.

Auf mein Gehalt muss ich ja Steuern zahlen, und die 6 Monate vor Gehaltserhöhung bekomme ich damit ja auch nicht per se ausgeglichen. Hat jemand eine Idee, was hier rechtlich angemessen ist?

Ich hatte mich ganz nebenbei darauf verlassen, dass ich mindestens den gleichen Betrag für den Zuschuss bekomme wie bei einem Kind!

Ich danke für jede fundierte Hilfe!

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Bei Deinem 1. Kind hat Dein AG Dich ja ganz schön verwöhnt.

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"dass künftig nur die Kindergartenkosten exkl. Essensgeld bezahlt werden, da diese nicht steuerlich abzusetzen sind."
Das ist falsch, im Gegensatz zu dir kann der Ag die Verpflegungskosten mit steuerlich absetzen bzw. dir steuerfrei zahlen.

Aber natürlich darf der AG dies so machen, wenn es keine anderslautende Vereinbarung gibt.

Warum hast du dich darauf verlassen? War dies genau so mit ihm abgesprochen?

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was hier rechtlich angemessen ist?? wie meinst du das? rechte hast du keine, es sei denn hier gibt es eine ergänzung zum arbeitsvertrag.
das kommt davon, wenn man sich statt einer gehaltserhöhung auf so einen mumpitz einlässt, nach wenigen jahren ist das passé und im gegensatz zur lohnerhöhung hast du nicht mal was für deine rente getan.
und wie du selbst sagst sind geschwisterkosten geringer-warum sollte der ag dir da den gleichen zuschuss zahlen?? und drauf verlassen kann man sich AUSSCHLIESSLICH bei einer schriftlichen vereinbarung.
v

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Da ich zwei Jahre einen Betrag erhalten habe, ging ich davon aus, dass ich zumindest diesen Betrag wieder bekomme, auch wenn dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt war – und nicht wegen Neuberechnung nach dem zweiten Kind weniger als vorher bekomme.

Kann man bei einer konstanten Zahlung über einen längeren Zeitraum nicht auch ohne vertragliche Regelung davon ausgehen, dass der Betrag weiterbezahlt wird? Weiss jemand, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt?

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"Kann man bei einer konstanten Zahlung über einen längeren Zeitraum nicht auch ohne vertragliche Regelung davon ausgehen, dass der Betrag weiterbezahlt wird? Weiss jemand, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt? "
Wenn du genauso weiterarbeitest wie davor, dann vielleicht schon, aber tust du dies?

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"dass ich mindestens den gleichen Betrag für den Zuschuss bekomme wie bei einem Kind!"

Du hattest also angenommen, das du 200% vom AG bekommst, selbst wenn du nur 170% bezahlst?
Schon diese Annahme ist dreist.

Zudem finde ich es vom AG sehr Kulant, das er bisher trotz Teilzeit den vollen Platz bezahlt hat.
Die Lösung, die Erstattung der KiTa Kosten vom Arbeitsumfang abhängig zu machen ist völlig logisch, oder bist du der Meinung, selbst wenn du nur einen Vormittag arbeiten würdest, stünde dir der volle KiTa Beitrag zu?

Vielleicht solltest du dein Anspruchsgehabe mal überdenken.

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"Zudem finde ich es vom AG sehr Kulant, das er bisher trotz Teilzeit den vollen Platz bezahlt hat.
Die Lösung, die Erstattung der KiTa Kosten vom Arbeitsumfang abhängig zu machen ist völlig logisch, oder bist du der Meinung, selbst wenn du nur einen Vormittag arbeiten würdest, stünde dir der volle KiTa Beitrag zu?"

Ich stimme Dir absolut zu! Ich erwarte auch nicht dass mein AG den gesamten Betrag bezahlt, denn wenn ich 5 Kinder hätte, müsste er wahrscheinlich mein Gehalt verdoppeln...
Es ist absolut verständlich, dass nur so viel Prozent bezahlt werden wie ich arbeite, das ist ok und ich bin bereits darauf eingegangen. Mich hat nur geärgert, dass ich wegen der Neuregelung nun nach dem zweiten Kind weniger Zuschuss bekomme, obwohl ich genau so viel arbeite wie vorher. Hätte man das beim ersten Kind vertraglich z.B. auf einen festen Betrag gesetzt, wäre ich besser weggekommen.

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Ich glaube, da gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Ich denke, dass sind freiwillige Leistungen des AG. Gibt es eine Betriebsvereinbarung? Dann muss er sich daran halten.
Ich beispielsweise bekomme gar keinen Zuschuss. Wir müssen jeden Monat 400€ selber stemmen egal wieviel wir arbeiten. Ab übernächsten Jahr sind es dann 650€