Hallo,
ein Mann hat eine Frau und 2 Kinder, A+B. Es wird ein Testament gemacht, worin sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben machen.
Nach seinem Versterben meldet ein 3., uneheliches Kind, C, Pflichtteilsansprüche an.
Erbe wird geschätzt, Pflichtteile bezahlt.
Dann entdeckt die Witwe zufällig bei den Dingen des Verstorbenen Unterlagen zu einer Lebensversicherung, die zu Gunsten von C abgeschlossen wurde.
Auf Nachfrage wird ihr mitgeteilt, dass die Versicherungssumme an C ausbezahlt wurde.
Die Witwe und ihre Kinder A + B verlangen nun eine Neuberechnung des Erbes und der Pflichtteile und ggf. Rückerstattung der überzahlten Summe.
C ist der Ansicht, dass ihm die Versicherungssumme ausschließlich gehört, da zu seinen Gunsten abgeschlossen, und mit dem Erbe nichts zu tun hat.
Wer ist im Recht?
GLG
Wird Lebensversicherung zum Erbe hinzugerechnet?
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C ist im Recht.
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Hallo,
zählt nicht eine Lebensversicherungssumme als Schenkung, die auf den Pflichtteil angerechnet werden müsste?
GLG
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----http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rechtsanwalt-tip-die-lebensversicherung-und-der-erbfall-erbrecht--
Hier stehen ein paar Punkte dazu.
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C hat Recht.
Auf welcher Grundlage möchte die Witwe denn eine Neuberechnung und Rückerstattung?
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Wenn die Lebensversicherung einen bezugsberechtigten Eingetragen hat, bekommt auch nur der das Geld. Es zählt nicht zur Erbmasse.
Würde da die Ehefrau drin stehen, hätte c Pech und würde davon nichts bekommen